Mieter renoviert Haus selber. Rückforderungsrecht?

Hallo,

ich werde demnächst ein altes Haus erwerben, welches seit Jahrzehnten an ein inzwischen sehr altes Ehepaar vermietet ist.

Dieses Haus stand bislang unter Verwaltung der Gemeinde - die Gemeinde wollte auch mal was dran machen, aber das war denen nie recht.

Wie auch immer, auf jeden Fall haben die im Laufe der letzten Jahre auf eigene Kosten neue Fenster, eine neue Tür eingebaut, haben ein Nebengebäude neu gedeckt etc.

Meiner Rechtsauffassung nach sind diese Teile mit Einbau in das Haus Teil des Hauses geworden und gehen damit beim Kauf uneingeschränkt in mein Eigentum über. Schließlich haben die diese Renovierungen freiwillig durchgeführt - und außerdem kaufe ich das Haus doch eh in seinem „Ist-Zustand“ - kann ich ja nichts für, daß die es selber gemacht haben.

Seh ich das richtig, oder darf ich beim Auszug bzw. Tod der Mieter mit einer Geldforderung von ihnen / ihren Erben rechnen?

Gruß,
Martin Eckel

Hallo Martin ,

ganz einfach :

"Kauf bricht Miete nicht " d.h. es gilt für Dich was im Mietvertrag zwischen dem bisherigen Eigentümer und dem Mieter vereinbart ist.
Schau Dir den Mietvertrag und eventuelle zusätzliche Vereinbarungen dazu an -
da sollte die Antwort auf Deine Frage stehen.

Gruß

HC

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

zuerst einmal erwirbst Du Eigentum, für dessen Wertsteigerung ein anderer gesorgt hat. Ob hieraus ein Rechtsanspruch der Mieter auf Entschädigung besteht, scheint fraglich zu sein.

Du kannst jedoch auf keinen Fall eine Mieterhöhung verlangen und dies mit dem Zustand des Gebäudes begründen, wenn die Mieter die Leistungen erbracht haben.

ich werde demnächst ein altes Haus erwerben, welches seit
Jahrzehnten an ein inzwischen sehr altes Ehepaar vermietet
ist.

Dieses Haus stand bislang unter Verwaltung der Gemeinde - die
Gemeinde wollte auch mal was dran machen, aber das war denen
nie recht.

Das ist typisch für Gemeinden. Kassieren, nichts leisten und dann verkaufen…

Wie auch immer, auf jeden Fall haben die im Laufe der letzten
Jahre auf eigene Kosten neue Fenster, eine neue Tür eingebaut,
haben ein Nebengebäude neu gedeckt etc.

Meiner Rechtsauffassung nach sind diese Teile mit Einbau in
das Haus Teil des Hauses geworden und gehen damit beim Kauf
uneingeschränkt in mein Eigentum über. Schließlich haben die
diese Renovierungen freiwillig durchgeführt - und außerdem
kaufe ich das Haus doch eh in seinem „Ist-Zustand“ - kann ich
ja nichts für, daß die es selber gemacht haben.

Mag sein, da aber in Mietverträgen die Herstellung des ursprünglichen Zustandes überwiegend verlangt wird, wenn jemand auszieht, wird zu klären sein, was bislang und wie mit der Gemeinde besprochen wurde.

Seh ich das richtig, oder darf ich beim Auszug bzw. Tod der
Mieter mit einer Geldforderung von ihnen / ihren Erben
rechnen?

Gruss Günter

Hallo,

ich werde demnächst ein altes Haus erwerben, welches seit
Jahrzehnten an ein inzwischen sehr altes Ehepaar vermietet
ist.

gut jetzt sind die billig - ich meine das/ die haus(er)

Dieses Haus stand bislang unter Verwaltung der Gemeinde - die
Gemeinde wollte auch mal was dran machen, aber das war denen
nie recht.

typisch

Wie auch immer, auf jeden Fall haben die im Laufe der letzten
Jahre auf eigene Kosten neue Fenster, eine neue Tür eingebaut,
haben ein Nebengebäude neu gedeckt etc.

wenn es da keine vereinbarung über mietausgleich etc. mit dem bisherigen eigentümer und mieter gibt, kannst du das wohl als freudige überraschung betrachten

Meiner Rechtsauffassung nach sind diese Teile mit Einbau in
das Haus Teil des Hauses geworden und gehen damit beim Kauf
uneingeschränkt in mein Eigentum über. Schließlich haben die
diese Renovierungen freiwillig durchgeführt - und außerdem
kaufe ich das Haus doch eh in seinem „Ist-Zustand“ - kann ich
ja nichts für, daß die es selber gemacht haben.

tatsächlich ist das so, guck in deinen (entwurf des) Notorvertrages und da steht im allg. „Lastenfrei“ o.ä.(hoffentlich) also du bekommst das haus ohne jegliche …, kauf bricht tatsächlich nich miete was für dich dann heist was die bissherigen. verm. und m. miteinander vereinbart haben gilt auch für den neuen eigentümer/ vermieter - also erst mal in den/ die mietverträge und zusatzvereinbarungen gucken bzw. sich bestätigen lassen (notarvertrag) das es da nix gibt und dann biste auch stolzer besitzer eines alten hauses und musst dich mit mietern, bauleuten, rechtsanwälten, banken, finanzamt etc. jahrelang rumärgern um am ende deines lebens das ganze dann an die undankbare verwandschaft zu vererben :smile: - hoffe du verstehsts den scherz)

Seh ich das richtig, oder darf ich beim Auszug bzw. Tod der
Mieter mit einer Geldforderung von ihnen / ihren Erben
rechnen?

weiter oben erklärt

Gruß,

uwe