Hallo,
ich glaube da muss man Priotitäten setzen und somit das Ziel im Auge behalten. Entweder man leidet still vor sich hin oder man zieht nun konsequent eine Linie durch.
Ich verstehe deine Bedenken, aber nun muss man wissen was man will. Gerade die zögerliche ängstliche Haltung nutzt die Mieterin doch aus.
Tiere füttern ist verboten und ich würde den Garten videoüberwachen.
Ist rechtens wenn man am Gehege entsprechendes Schild anbringt, was nur erforderlich ist, wenn der Mieter den Garten nutzen darf. Wenn nicht - darf man auch ohne Schild sein Eigentum überwachen.
Dann unbedingt ein Schild anbringen, das das Füttern der Tiere verboten ist
„Füttern verboten! Unsachgemässe Fütterung gefährdet die Gesundheit der Hühner"
Mit diesem speziellen Hinweis ist auch dem Dümmsten dann ersichtlich, das er im Schadensfall zur rechenschaft gezogen werden kann. Aber leider oft erst dann.
Füttert sie denoch die Tiere, kann man eine Unterlassungsklage anstreben. Manchmal reicht ein Schreiben vom Anwalt, das dies zu unterlassen ist!
Verletzung seines Eigentums stellt dies dar und wenn durch diese verbotene Fütterung es zu Schäden am Eigentum (Tier) kommt ist das eine strafbare Handlung
§ 287 ZPO ,§ 823 Schadensersatzpflicht
Ich selber habe eine gute Funk Kamera mit Nchtsichtfunktion bei Schlecker online im Angebot für 60 Euro gekauft .
Ich selber bin ja im Mieterverein - das Gegenstück dazu ist Haus und Grund.
Als Hausbesitzer, kann man dort ja Mitglied werden und erhält in solchen Fällen ja Rat und Hilfe.
Ich würde das schon als nachhaltige Störung des Hausfriedens halten.Dazu muss der Mieter aber abgemahnt werden und erst nachdem der Mieter sein verhalten nicht geändert hat, kann man kündigen.
Das das aus den genannten Gründen nicht einfach ist, kann ich nach vollziehen, aber so eine Mensch ändert sich nicht mit guten Worten.
Ich würde auch nicht vor Sachbeschädigung oder einer Anzeige wegen Vandalismus zurück schrecken, wenn die Mieterin wieder eure Sachen durch die Gegend wirft.
Stellt sie Gegenstände ab, schreibt ihr, das das Raum Xy nicht Gegenstand des Mietvertrages sei bzw. ein Verstoß gegen die Hausordnung.
Ist Vandalismus einmal polizeilich aufgenommen, habt ihr Belege für eine Störung des Hausfriedens.
Man muss manchmal Zähne zeigen und beweisen das man einen Arsch in der Hose hat.
Lies auch mal hier:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kuend_…
Alternativ (so was mag man als Mieter ja gar nicht raten) modernisiert ihr etwas an der Wohnung (ich weiß kostet) und erhöht so die Miete.
Vorsicht, das es eine Modernisierung und nicht Instandsetzung ist!
Es sei denn sie bekommt die Miete vom Amt , aber auch die haben Regelsätze.
Auch prüfen ob nicht generell eine Mieterhöhung in Frage kommt.
Mit halbherzigen Aktionen kommt man heutzutage bei solchen Menschen nicht weit.
Wehr dich…
Viele Grüße und Erfolg
tina