Mieter seit 6 Ja. , befristet auf 5,Datierung fal

Hallo,

es geht um folgendes, wir haben 2004 eine Lokalität gemietet, einen Vertrag unterschrieben der befristet ist auf 5 Jahre.

Unterschrieben wurde der Vertrag 2004. Wir sind auch wirklich Mieter seit 2004.
Die Datierung für die 5 Jahresbefristung ist allerdings fälschlicherweise von 2005 -2010 angegeben, anstatt 2004-2009.

Nun ist der Herr Vermieter zu uns gekommen und hat uns einen neuen auf 5 Jahre befristeten Mietvertrag hingelegt, in dem ebenso festgehalten wird, dass man sich bei der Datierung des letzten Mietvertrages geirrt hätte, was natürlich nicht stimmt. In Wirklchkeit sind wir mieter seit 2004, Rechnungen und Beläge um dies nachweisen zu können, sollte ich noch haben.

Des Weiteren kündigt er uns eine Neben-Klausel, laut der wir Anspruch auf einen gewissen Geldbetrag hätten. Dieser Geldbetrag sollte uns zugesprochen werden, sollte der Mietvertrag nach 5 Jahren nicht verlängert werden und sollten vom Mieter Renovierungen unternommen werden (Das Objekt ist komplett von uns renoviert worden, Warm Wasser, Heizung, Fenster, Verfliesung, Einbau von 2 WCs, einer Dusche, Heizung, …)

Nun meint er erstens, dass wir erst seit 2005 Mieter wären, was nicht stimmt und zweitens will er diese Klausel streichen.
Wir haben uns Bedenk-Zeit erbeten, woraufhin er gemeint hat, sollten wir den Vertrag bis am Freitag dieser Woche nicht unterschrieben haben, würde er gerichtlich gegen uns vorgehen.

Die Nebenvereinbarung bezüglich des uns zustehenden Geldbetrages, ist im Nachhinein aufgesetzt worden (kurz nach dem Unterschreiben des Mietvertrages), auf der Nebenvereinbarung steht unter anderem das wir von Oktober 2004 bis Dezember 2004 weniger Miete zahlen, auch hier ist eine Datierung 2004 festgehalten.

Da mir nur noch wenig Zeit bleibt und ich nicht weiß, wie ich dem ganzen entgegentreten soll, dacht ich mir, ich frage hier iim Forum nach.

PS: Des Weiteren hat er die Miete die anberaumt war auf einen Betrag von 650 Euro (2004) inkl. Betriebskosten + MwST auf 1000 Euro angehoben (2010), in mehreren Schritten über die 6 Jahre hinweg. Das ist auch so etwas, was mir Kopfzerbrechen bereitet.

mit freundlichen Grüßen C.G.

Leben Sie den Mietvertrag in der Ihnen vorliegenden Form aus. Stimmen Sie keiner nachträglichen neuen Vereinbarung zu und prüfen Sie statt dessen noch einmal die Zulässigkeit der vorgenommenen Mietangleichungen. Der vollmundigen Ankündigung des Vermieters auf die Einleitung eines Gerichtsverfahrens sehen Sie im Hinblick auf den bestehenden Vertrag in aller Ruhe entgegen. Diese Anstrengugnen des Vermieters haben einen anderen Hintrgrund in dem strittigen Jahr, in dem er vermutlich seinerseits steuerverkürzungen vorgenommen hat, die er jetzt über die Neudatierung des Vertagsbeginns heilen möchte. Lassen Sie ihn weiter zittern und infizieren Sie sich nicht mit seinem steuertechnischen „Gefrierbrand“! Die Renungen über Ihre geleisteten Einbauten sollten tatsächlich noch in Ihren über 10 Jahre hinwseg aufzubewahrenden Steuerunterlagen vorhanden sein. Sie haben im Gegensatz zu hrem Vermieter keinen Anlaß nervös zu werden!

sehr komplex das ganze, um einen guten ratschlag zu geben.
vielleicht erstmal die klage abwarten und bisherige miete in gleicher höhe leisten (nach 2 zahlungen wird daraus ein unbefristeter mietvertrag.

Hi
also mal grundsätzlich… Du hast keinen Mietvertrag unterschreiben sondern ein Pachtvertrag. Du sprichst nicht von Wohnung, sondern von Lokalität = Gewerbe und da ist ein Pachtvertrag abgeschlossen worden. Das bedeutet das hier ein wesentlich Kapitalistischeres Gebilde geschaffen wurde als bei Miete. Dort gibts das Thema Mietspiegel und der gleichen. Pacht kannst das alles vergegssen. Die Frage ist eher wenn du schon 5 Jahre den Vertrag erfüllt hast und du somit inzwischen durch stillschweigen von beiden Seiten der Vertrag verlängert wurde. und zwar unbefristet. Zu den gleichen Bedingungen wie zuvor die 5 Jahre. Ich muß auch ehrlich sagen das ich den Sinn nicht verstehe warum dein Verpächter euch Geld anbietet? Wenn ich helfen kann 01727318169 ist besser als 1000 mal tippen
Gruß Peter

Hallo, kann leider nicht helfen.

Antwort: Es sollte schnellstens ein Anwalt zu Rate gezogen werden, zunächst nur zur Beratun. Nach der Schilderung sehe ich keine Probleme, jedoch ist ein Gerichtsgang immer langwierig und meistens mit Vergleich ausgehend.Für einen neuen Mietvertrag ist
auf jeden Fall eine Mieterhöhung möglich.
Eine aussergerichtliche Einigung ist immer besser, weil
Sie ja weitermieten möchten.
Gruß k.