Hallo Ulrich,
wenn der Mieter mündlich unter Zeugen zusagt und dann den Mietvertrag nicht unterschreibt so ist trotzdem ein Mietverhältnis abgeschlossen worden. Mündliche Vereinbarungen sind auch wirksam.
Hier ist nun einiges zu beachten. Der Mieter hat Dir zwar erklärt, er wolle die Wohnung nicht. Da er aber mündlich bereist zugesgat hatte, verlange von ihm eine schriftliche Erklärung, dass er nicht bereit ist, die zugesagte Aufnahme des Mietverhältnisses und damit erklärt, dass die Wohnung an eine andere Partei vermietet werden kann. Wre garantiert Dir, dass dieser Mieter nicht in einigen Wochen anruft und mittelt, er habe angemietet und wolle nun einziehen. Für Telefonat gibt es meist keine weiteren Zeugen. Teile diesem Mieter auch mit, dass über eine Weitervermietung erst nach Eingang der schriftlichen Erklärung, dass er von der Wohnung Abstand nimmt entschieden werden kann und auf Grund seiner mündlichen Zusage er für den Mietausfall bis zur Wiedervermeitung haftet. In dieses Schreiben muss auch der Hinweis, dass er jederzeit den Schlüssel abholen kann, soweit er aber dem Vermieter die Weitervermietung zubilligt, würde ausdrücklich hingewiesne, dass die Schlüssel nur beim Vermieter verbleiben, weil der Nachmieetr zu suchen ist, diese jedoch jederzeit dem Mieter zur Verfügung stehen bis ein Nachmieter gefunden ist. Dies muss umgehend geschehen. Und muss per Einwurf-Einschreiben erfolgen, notfalls Zustellung durch den Gerichtsvollzieher.
Gruss Günter
ist denn nicht in beiderseitigem Einvernehmen vor der
Zusendung ein mündlicher Miet(vor)vertrag geschlossen worden
(möglichst unter Zeugen)?
Doch. Die mündliche Zusage hatten wir. Dazu auch mehrere
Zeugen.
Damit ist der neue Mieter bereits in
der Pflicht. Andererseits hat der neue Mieter wirklich bis zum
letzten Tag Zeit mit der Unterschrift. Aber im Mietvertrag
können durchaus Klauseln stehen, welche Kosten bei
Nichtmietung an den nun Nicht-Mieter übertragen werden
(Mietausfall…).
Der Mieter kann - nur als Hinweis - auch nahc Einzug eine Unterschrift unter einen Mietvetrag verweigern. Dann gelten die gesetzlichen Regelungen und die getroffenen mündlichen Vereinbarungen.
Aber der Vertrag ist ja noch nicht unterschrieben
Hat der neue Mieter bereits die Schlüssel
zur Wohnung und kann er diese ungehindert betreten? Dann wäre
er bereits im Mietvertrag drin.
Nein
Stimmt so nicht. Er ist schon mit der Zusage im Mietvertrag. Ein Mietvertrag bedarf letztlich nicht zwingend der Schriftform.
wie soll sich ein Vermieter verhalten
Warten und einem zweiten Mieter versuchen zu bekommen. Aber
diesem die Situation schildern, sozusagen eine „Warteliste“.
Gruß
André
Mieter A. konnte telefonisch erreicht werden und hat nun
abgesagt. Der Vermieter würde wahrscheinlich noch bis zum
15.08 auf eine Antwort vom Mieter A gewartet haben. Traurig,
traurig.
Gruss Günter