Mieter Sicherungskasten kaputt gemacht

Welche Frist kann ich als Vermieter zur fachgerechten Reparatur setzen?
Im speziellen Fall hat der Mieter den Schlüssel für seinen Sicherungskasten verlegt und diesen dann gewaltsam geöffnet und so sieht dieser jetzt auch aus.

Welche Frist kann ich als Vermieter zur fachgerechten
Reparatur setzen?
Im speziellen Fall hat der Mieter den Schlüssel für seinen
Sicherungskasten verlegt und diesen dann gewaltsam geöffnet
und so sieht dieser jetzt auch aus.

hallo,
eigendlich spielt das keine Rolle.
Der Mieter hat den Schaden verursacht, und wenn die eigendliche Funktion des Sicherungskastens nicht beeinträchtigt ist, könnte er ja in diesem Zustand bleiben, bis der Mieter/der Vermieter das Mietverhältnis beendet.
Dann können sie sich als Vermieter auf den Mietvertrag berufen, dass der Urzustand bei Übergabe wieder herzustellen ist.
Natürlich ist es möglich einen Handwerker kommen zu lassen, aber auch dann ist der Mieter daraufhin zu weisen, dass er für die Entstehenden Kosten aufzukommen hat.
p.s. kleinreparaturen im Rahmen eines Jahres in höhe von 100- 150 € pro Jahr sind jedem Mieter auch zuzutrauen…
mfg

Erstmal vielen Dank für die Antwort!
Der Mieter sollte die Reparatur schon zügig veranlassen. Der Sicherungskasten befindet sich im neu renovierten Hausflur und dies ist dem Gesamteindruck des Objektes nicht gerade zuträglich. Von daher wäre eine Reparatur zum Mietende inakzeptabel, ausser er würde in Kürze ausziehen, was aber nicht in Aussicht steht.
Habe jetzt eine Frist von 4 Wochen vorgesehen, das Schreiben wird aber gerade, zur Sicherheit, noch von einem Anwalt geprüft (gibt leider noch mehr Probleme mit besagter Mietpartei).

LG
Relcham