Mieter soll den Laminatboden komplett ersetzen

Hallo zusammen!

Folgende Frage: in einer Mietwohnung wurden beim Auszug 2 Schäden festgestellt:

  1. Der PVC Boden hat im Bereich, in dem die Spüle stand, einen Schade abbekommen.
  2. Durch Katzenurin ist eine Laminatplatte aufgequollen.

Beim Auszug wurde ein Protokoll ausgefüllt. Der Vermieter vermerkt, dass der Boden beschädigt ist und der Mieter ist bereit die eine Laminatplatte selbst zu ersetzen.

1 Woche später erhält der ausgezogene Mieter einen Brief des ehem. Vermieters mit der Aufforderung, den gesamten Flurlaminatboden zu ersetzen (statt der kaputten Platte). Er sagte, dass die ehem. Laminatplatten im Handel nicht mehr zu finden sind und das der Preis pro qm² bei 45€ (!!!) liegen würde. Der Mieter lebte seit 6 Jahren in dieser Wohnung und weiss, dass der Boden bei seinem Einzug nicht neu verlegt wurde.

Fragen, die sich der Mieter stellt sind folgende:
Darf der Mieter einen ähnlichen Laminatboden selbst aussuchen und verlegen, der dem alten ähnelt?
MUSS er tatsächlich den ganzen Laminatfußboden ersetzen?
Ist der PVC Boden zu ersetzen, wenn er Abnutzungsspuren hat?

Schönen Abend! Ich freue mich sehr auf eure Antworten! Nett wäre es Gesetzestexte als Belege zu bekommen!

Besteht eine Haftpflichtversicherung? Wenn nein:
Der Schaden ist immer nur der Zeitwert des beschädigten Objektes. Rechnungen des beschädigten Teiles anfordern, im Internet Lebensdauer dieses Teils googeln und dann ausrechnen was der Geschädigte überhaupt für einen Schaden hat. Da kann man dann anfangen zu verhandeln.

vnA

Es besteht eine private Haftpflicht. Da es sich aber um die eigenen Katzen handelt und die gemietete Wohnung, wurde angenommen, dass diese nicht gilt.
Es wurde heute „ausversehen“ mitgeteilt, dass der Boden aus dem Jahre 2004 sei. Ist die allgemeine Lebensdauer von Laminat nicht exakt bei 10 Jahre? Wenn ja, was heisst das nun für den Mieter?
Lg

Ziemlich gut passender Link
https://www.mieterbund.de/1041.html

Ich würde den ausdrucken und dem Vermieter zukommen lassen.

… und ich würde meiner Haftpflicht den Schaden melden. Die macht dann den Rest.

vnA

Hallo,

zu den Fragen chronologisch, soweit ich das weiß:

  1. nein
  2. zweifelhaft nach 6 Jahren
  3. noch mehr zweifelhaft nach 6 Jahren

Ich würde keinen Cent bezahlen und zum Anwalt gehen, nur meine Meinung…

Sonst wäre die Miete ja ausschließlich für ein Schweitzer Konto…und so ist das eben nicht.

Sonst wäre die Miete ja ausschließlich für ein Schweitzer
Konto…und so ist das eben nicht.

Solche Aussagen liebe ich. Wieso Schweizer Konto? Ein Vermieter ist kein Wohltäter, der sein Eigentum zum Selbstkostenpreis hergeben muß. Mich wundert manchmal nicht, das es Vermieter gibt, die nur das Nötigste in die vermietete Immobilie investieren, wenn ich hier so lese.

Eine durch Katzenurin aufgequollene Laminatbodenplatte hat nichts mit abwohnen zu tun und ist deshalb auch nicht mit der Mietzahlung abgegolten. Das ist eine Beschädigung und der Zeitwert ist zu ersetzen.

An den UP: Wenn Du eine Haftpflichtversicherung hast, teile dieser den Schaden mit. Sie wird sich dann mit dem Vermieter auseinandersetzen.

Gruß
Tina

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Frage: Könnte es sein, dass deine Sicht auf das Vermieterdasein einer gewissen Trübung unterworfen ist? Und könnte es weiterhin sein, dass du weder selbst vermietest noch dass du wirklich viele Vermieter zu deinem Freundes- oder Bekanntenkreis zählst?

vnA

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Hallo,

von-nix-Ahnung hat recht, wenn es eine Haftpflichtversicherung gibt, kann man diese mit ins Boot holen, vorausgesetzt Mietsachschäden wurden nicht explizit ausgeschlossen.
Denn die Haftpflicht bietet auch einen passiven Rechtsschutz, dass heißt sie wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab.

Da das genannte Urteil nur das eines Amtsgerichtes war, hier nochmal einen Querschnitt der Beratungen zu diesem Thema:
https://www.google.de/search?hl=de&lr=&newwindow=1&c…

Grundsätzlich sind Schäden zu beheben, denn Schäden sind keine Abnutzungserscheinungen, jedoch darf der Vermieter nachher nicht besser gestellt sein als zuvor und er muss sich einen Abzug alt für neu gefallen lassen.

Grüße
Mau

Das ist doch prima! Katzen sind idR in der Privathaftpflicht mit drin und wenn Mietsachschäden abgedeckt sind, regelt alles Weitere die Versicherung.
Diese wird sich dann auch mit dem Alter des Bodenbelages und dessen Zeitwert beschäftigen.

Sonst wäre die Miete ja ausschließlich für ein Schweitzer
Konto…und so ist das eben nicht.

Na klar alle Vermieter horten in der Schweiz Millionen und bescheißen den Staat um
Steuern.

So Mieter wie dich liebe ich …

Der Plem

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Wow. Das klingt alles so logisch und hilfreich! Ich bin davon ausgegangen, dass die Privathaftpflicht nur eingreift, wenn Gegenstände beschädigt werden, die einem nicht gehören… Wobei… MIetwohnung … Ach Herr je.
Was wäre mit dem PVC Boden? Beim Einzug wurde dieser nicht neu verlegt… Ob ein ÜP geschrieben wurde, weiss der Mieter nicht mehr… Fallen "Löcher aufgrund Schwerer Gegenstände --> Kühlschrank) unter Abnutzung?

Sachlich bleiben ^^ Dass der Schaden behoben werden muss, ist beiden ja bewusst. Nur mit 45€ pro m² scheint es, als würde der Vermieter Gold haben wollen. Es war ein 0815 Laminatboden in Buche (hell). Da es diesen nicht mehr gibt, kann er doch nun nicht einen nehmen der so dermaßen teuer ist. Der Normalpreis für Laminat (Nicht aus GOLD, kein Parkett) liegt zwischen 6-20€ pro m²…

Zudem, holt der Vermieter im Moment seine Krallen raus und in vielen Sachen unberechtigt. Da es sich um ein junges und unerfahrenes Paar handelt, versucht er alles rauszuholen um eine neue Wohnung vermutlich zu erhalten…

Beim Einzug waren die Wände in Orange und Rot…

Sachlich bleiben ^^ Dass der Schaden behoben werden muss, ist
beiden ja bewusst. Nur mit 45€ pro m² scheint es, als würde
der Vermieter Gold haben wollen. Es war ein 0815 Laminatboden
in Buche (hell). Da es diesen nicht mehr gibt, kann er doch
nun nicht einen nehmen der so dermaßen teuer ist. Der
Normalpreis für Laminat (Nicht aus GOLD, kein Parkett) liegt
zwischen 6-20€ pro m²…

Hi,

ein Vorteil einer Privathaftpflicht ist unter anderem, das sie unberechtigte Forderungen abwehrt. Ein VM kann nur den Zeitwert ersetzt verlangen, keinen Neuwert und der Zeitwert errechnet sich aus einem Boden der gleichwertig ist. Wer einen normalen Boden verlegt hat, kann nicht einen Luxusboden ersetzt bekommen.

Zudem, holt der Vermieter im Moment seine Krallen raus und in
vielen Sachen unberechtigt. Da es sich um ein junges und
unerfahrenes Paar handelt, versucht er alles rauszuholen um
eine neue Wohnung vermutlich zu erhalten…

Naja, da müsste der VM tief in die Trickkiste greifen.

Beim Einzug waren die Wände in Orange und Rot…

Das blöde ist, wenn man sie so übernimmt ohne mitvertraglich irgendetwas festzulegen…

Die vertragliche Verpflichtung (sofern sie gültig vereinbart wurde) zu Schönheitsreparaturen entfällt leider nicht, wenn vorher renoviert wurde.

Soetwas entfällt dann unter Lebenserfahrung.

Es gibt eben genauso besch… VM wie M. Glaub mir, ich sitz grad auf der anderen Seite und bin teilweise auch perplex wie unverschämt Mieter sein können… Es gibt halt überall solche und solche.

Kopf hoch!

Gruß
Tina

Über die Kosten des Laminats bin ich echt erstaunt, wo dolcher einem nachgeschmiessen wird, auch der Vinylboden ist nicht teuer. Du kannst überhaupt nur solcher nehmen, ist sehr strapazierfähig und imun gegen Katzenurin. w">Hier mehr Infos zu den Vorteilen von Vinylboden

Über die Kosten des Laminats bin ich echt erstaunt, wo dolcher
einem nachgeschmiessen wird,

schon mal davon gehört, dass es manche dinge durchaus in verschiedenen qualitäten gibt? werkzeug und haushaltsgeräte werden einen auch nachgeschmissen. ich fange sowas nicht mal auf - lohnt die mühe nicht.

auch der Vinylboden  ist nicht
teuer. Du kannst überhaupt nur solcher nehmen, ist sehr
strapazierfähig und imun gegen Katzenurin

was er nehmen kann steht hier doch gar nicht zur debatte. hast du die frage nicht verstanden? wir sind hier bei ‚mietrecht‘, nicht bei ‚selber renovieren‘.