ein mieter wohnt in einem 6 parteienhaus. laut reinigungsplan soll jeder mieter alle 2 wochen das treppenhaus saubermachen.
der nachbar des mieter putzt alle 2 wochen richtig intensiv mit wasser und alles feucht ( obwohl nicht notwenig, da kaum dreck ).
der mieter putzt lediglich mit dem besen den dreck weg und findet das alles soweit sauber ist ( auch wegen dem intensiven putzens des nachbarns )
nach einiger zeit bekommt er post seines vermieter indem er die reinigung des treppenhauses zahlen soll, da er seiner putzpflicht nicht nachkommen würde ( laut aussage nachbarn ).
der mieter will dieses aber nicht akzeptieren und teilt seinem VM mit das er lediglich immer trocken putzt und das TH soweit auch sauber sei.
intensives reinigen muss nicht sein ( da der nachbar dies freiwillig tut )
wer wäre nun im recht wenn der VM dem mieter beisteht und nicht zahlen will ?
um das Rechtkriegen geht es ja gar nicht. Der Vermieter kann
nichts in Rechnung stellen, was er nicht bezahlt. Fertig und
aus.
nein
Der VM kann Eigenleistung sehr wohl in Rechnung stellen, soweit diese umlagefähig wären, zB Reinigung des Heizungsbetriebsraumes.
Hat er einen Putzdienst beauftragt, dann müsste wohl auch der
gründlich putzende Mieter mitzahlen.
gut
Sind diese Kosten überhaupt in den Nebenkosten aufgeführt?
Es reicht, wenn diese in der Hausordung aufgeführt sind, oder die Reinigung seit längerem von den Mietern (wenn auch nur sporatisch) durchgeführt wurden.
Die Teppenhausreinigung kann auch unter Hauswartkosten eingefügt sein.
Gruß!
vlg!
MC
PS an UP:
Ob nun nass oder trocken gereinigt wird entscheidet nicht der M. IZ verfügt der VM eine Putzordnung mit Durchführungshinweisen als Erweiterung zur Hausordung. Bei nichtbefolgen der Hausordnung wären Abmahnungen usw. möglich…
ja, laut hausordnung soll alle 2 wochen feucht gewischt werden. da ja der nachbar dies immer intensiv macht muss 2 wochen später nicht nochmal ( unnötiger weisse ) feucht gewischt werden, da noch alles soweit sauber ist.
daher ist das nicht nachzuvollziehen.
der mieter sieht nicht ein unnötiger weisse feucht zu wischen, etc. wenn noch alles sauber ist
mfg
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Wobei eine Erweiterung der Hausordnung eine Vertragsänderung
wäre, die erst nach Unterschrift Gültigkeit erlangen würde.
Dies gilt nur für die Regelungen, die den M „über“ gebühr belasten.
Zudem würde die Erweiterung auch gelten, wenn das Verhalten der M danach entspricht und alle mitmachen.
Wobei bei den meisten MV eine Hausordung aufgeführt wäre und in dieser die Reinigung des Treppenhauses erwähnt wird.
Für die Ausgestalltung kann der VM noch Dinge erlassen, zB wie oft das TH-Fenster zu putzen wäre etc.
Die übrige Pflege wie Hof, Haus und Straße sind oft in den NK-Vereinbarung aufgelistet.
Man sollte sich als VM eben einen „Marken“-MV (zB von Haus & Grund) zulegen und nicht den billigen am Kiosk kaufen.
beweisspflicht ?
in den fiktiven fall würde nun der mieter und der VM ( beruht sich auf ausage mieter ) behaupten sie putzen auch feucht und sehen es nicht ein das reinigungsgeld zu bezahlen.
Was soll denn daran so schwer sein den eingegangen Vertrag zu verstehen. Es steht ja nicht da:
Wenn man Dreck sieht ist zu wischen, sondern regelmäßig.
der mieter sieht nicht ein unnötiger weisse feucht zu wischen,
etc. wenn noch alles sauber ist
Sauber wäre subjektiv, frage mal einen Halbblinden ob es noch rein oder doch nur sauber nach einer Woche wäre.
Uneinsichtige M können abgemaht und iZ wegen Nichtbefolgung der Hausordung gekündigt werden. Alle Zusatzkosten gehen dann zu Lasten des M, ob der nun einsieht oder nicht. Ob dies nun bequemer oder billiger wäre???
mfg
vlg MC
PS:
Was wäre denn so lästig über ein saubere Fläche zu wischen? Da wäre doch ruckizucki getan, anderes als bei einer nach 2 der 3 Wochen verdrecken Fläche (die wohl der Nachbar so bekommt, oder mal zur Abwechselung auch mal aussetzt). Dann könnte alle wieder in Frieden miteinander auskommen…