Mieter soll selbst Mängel beheben?

Hallo zusammen.

Nehmen wir einmal als Beispiel, dass die Haustür bzw. das Schloss seiner Wohnung kaputt ist. Der Vermieter schickt ihm nun ein Schloss zu, das der Mieter selbst einbauen soll. Kann VM so etwas verlangen, wenn der Mangel an der Wohnung schon bei Übergabe vorhanden war?
Welche kleinen Mietmängel muss denn nun der Mieter selbst beheben? Gehen wir einmal davon aus, dass irgendwie ein Strommast umknickt und daher auch die Sicherungen hinausfliegen. Klar, dass der Mieter sie wieder reindrehen muss, wenn die Stromzufuhr wieder gewährleistet ist. Für das Reindrehen der Sicherung muss der VM wohl kaum jemanden von den Stadtwerken schicken, oder irre ich?

Aber auch wenn es so ein Beispiel ist, wo der Mieter das Schloss wechseln soll. M hat den Mangel ja nicht beschuldigt und nun soll er das Risiko tragen, die Schlösser auszuwechseln?! Kleinere „Wartungsarbeiten“ sind also in Ordnung? Und wenn der Mieter gar kein Werkzeug hat, muss er sich eben welches kaufen oder die Schrauben mit den Zähnen herausdrehen?

Vielleicht verliert ja jemand ein paar Worte zu dem fiktiven Beispiel und den Gesamtpflichten.

Mfg!
Disap

Hallo Disap,

handwerkliche Fähigkeiten kann der VM sicher nicht voraussetzen und für Oma Schmitt wäre wohl auch das Türschloss zu viel.
Es kommt m.E. dann auf die Kosten an. Brauche ich handwerkliche Hilfe und durch den Handwerker wird die Summe für Kleinstreparaturen überschritten, dann ist der VM mit dabei.
Da man aber als M keine Lust hat, einen Handwerker zusätzlich bezahlen zu müssen und dann doch noch im Bereich der Kleinstreparaturen zu sein, baut man den Spülkasten selbst ein oder holt sich einen geschickteren Bekannten dazu.

Da der VM für das Funktionieren der Mietsache zuständig ist, wird er auch dafür sorgen müssen, dass Oma Schmitts Sicherung wieder reingedreht wird. Das macht meist ja dann der Hausmeister oder der VM selbst. Da kann auch einfach der nette Nachbar mal helfen.

Gruß!

Horst