Mieter stellt Rechnung nach Auszug

Guten Abend,

aufgrund aktueller Situationen stelle ich mir die Frage, wie folgender Sachverhalt zu Werten ist.

Ein Person erbt ein Haus und Mieter mit, die beleidigt ausziehen,…
Natürlich stellt der Erbe eine Nebenkostenabrechnug auf der auch nur relativ wenig abgrechnet wird,… Dadurch dass die Wohnnung drunter wegen des Todesfalles lehrstand, sind die Heizkosten der anderen Mietpartei astronomisch.
Die andere Mietpartei hat diese Rechnung anfänglich kategorisch abgelehnt und den Erben als Halsabschneider, usw. bezeichnet. Dadurch, dass sogar der örtliche Mieterverein auf die Richtigkeit der Rechnung hingewiesen hat, hat der Mieter nun beschlossen eine Rechnung auf die Nebenkosten anzurechnen. Da ist ist hypothetische Problem. Der Vermieter behauptet nun, er habe 15 Euro für eine Reperatur des Balkones bezahlt und schreibt dafür ein Eigenbeleg.
Der Balkon wurde gemacht, aber das ist schon länger her. (4/5Jahre) Auch gibt es dazu nichts Schriftliches,…
Welche Verjährungsfristen gibt es dafür?
Es kann sein, dass der Vermieter das hat machen lassen und wollte es ableben, vermutlich wurde es damals zwischen dem Verstorbenen und den Mietern so ausgemacht, der Verstorbene zahlt Material und die Mieter kümmern sich ums Verlegen.
Vorallem diese Kosten wurden erst 12 Monate nach dem Tod des Verstorbenen überhaupt geltend gemacht und es gibt keinen Nachweis über die Abmachung, entstandene Kosten (außer Eigenbeleg).

Mit welcher rechtlichen Begründung kann diese Rechnung abgelehnt werden?

Ich würde mich ehrlich über eure Hilfe freuen.
Ich muss zwar zugeben, dass es bei dem Betrag etwas ums Prinzip geht, aber… (lange Vorgeschichte)

Danke
Danea … mehr auf http://w-w-w.ms/a4a0l0

Mal abgesehen davon, dass der VM eine Forderung über 15 (!) EUR belächeln denn rechtsverfolgen sollte, ist sie mangels Kenntnis der wirksamen Abmachung mit dem verstorbenen VM auch nur schwer anfechtbar.

G imager761

Hallo,

leider ist in meiner Darstellung ein Fehler von mir gemacht worden.
Der Streitwert sind 150 Euro, die Balkoreperatur,…

Danke imager für den indirekten Hinweis, du hättest Recht bei 15 Euro,…

LG
Danea

Moin, Danea,

aus der Beschreibung das Sachverhaltes erschließt sich mir nicht einmal, wer von wem Geld haben will :frowning: Ansonsten bleibt nur zu sagen: Wer eine Rechnung stellt, muss seine Forderung belegen. Hat er keine Belege, muss er sie glaubhaft machen. Bloße Behauptungen genügen dafür in der Regel nicht.

Gruß Ralf

Hallo,

also ehrlich gesagt, verstehe ich nur Bahnhof.

Ein Person erbt ein Haus und Mieter mit, die beleidigt
ausziehen,…

Aha, ist das von Interesse, oder nur um die „Stimmung“ wiederzugeben mitgeteilt?

Natürlich stellt der Erbe eine Nebenkostenabrechnug auf der
auch nur relativ wenig abgrechnet wird,… Dadurch dass die
Wohnnung drunter wegen des Todesfalles lehrstand, sind die
Heizkosten der anderen Mietpartei astronomisch.

Wieso wegen des Leerstandes? Der VM kann nicht wegen Leerstandes den anderen Mietern alle Heizkosten aufbrummen. Hat er hoffentlich auch nicht gemacht, oder?

Die andere Mietpartei hat diese Rechnung anfänglich
kategorisch abgelehnt und den Erben als Halsabschneider, usw.
bezeichnet. Dadurch, dass sogar der örtliche Mieterverein auf
die Richtigkeit der Rechnung hingewiesen hat, hat der Mieter
nun beschlossen eine Rechnung auf die Nebenkosten anzurechnen.

Welche Rechnung anrechnen? Häh?

Da ist ist hypothetische Problem. Der Vermieter behauptet nun,
er habe 15 Euro für eine Reperatur des Balkones bezahlt und
schreibt dafür ein Eigenbeleg.
Der Balkon wurde gemacht, aber das ist schon länger her.
(4/5Jahre) Auch gibt es dazu nichts Schriftliches,…
Welche Verjährungsfristen gibt es dafür?

Reparatur? Das ist nicht Sache des Mieters. Es sei denn, dieser hat einen Schaden verursacht. Reine Instandhaltung oder Reperatur ist Sache des VM. Höchstens könnte noch eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag greifen.

Es kann sein, dass der Vermieter das hat machen lassen und
wollte es ableben, vermutlich wurde es damals zwischen dem
Verstorbenen und den Mietern so ausgemacht, der Verstorbene
zahlt Material und die Mieter kümmern sich ums Verlegen.

Aha, wahrscheinlich neuer Bodenbelag (Fliesen). Evtl. wurde hier keine Reparatur sondern eine vom Mieter gewünschte Erneuerung eines Bodens durchgeführ, aber irgendwie ist meine Kristallkugel wieder so beschlagen…

Vorallem diese Kosten wurden erst 12 Monate nach dem Tod des
Verstorbenen überhaupt geltend gemacht und es gibt keinen
Nachweis über die Abmachung, entstandene Kosten (außer
Eigenbeleg).

Aha. Also das mit dem Eigenbeleg ist interessant. Da könnte natürlich in Zukunft jeder VM (oder Mieter) sich mal einen Satz Eigenbelege ausfertigen.

Mit welcher rechtlichen Begründung kann diese Rechnung
abgelehnt werden?

Es wird hier wirklich nicht ganz klar, ob der jetzige VM, also der Erbe des Hauses bereits an der Reparatur beteiligt war, oder jetzt als Erbe Kosten eintreiben will, die der Erblasser hatte und - anscheinend im gegenseitigen Einvernehmen - mit seinem damaligen Mieter geteilt hat.

Ich würde mich ehrlich über eure Hilfe freuen.
Ich muss zwar zugeben, dass es bei dem Betrag etwas ums
Prinzip geht, aber… (lange Vorgeschichte)

Ehrlich gesagt frage ich mich warum, wenn schon der Mieterverein eingeschaltet ist, noch in einem Forum gefragt wird und dann auch noch mit so einem unklaren verschwurbelten Text.

Eine glatte 1 allerdings dafür das 1129 eingehalten wurde, kann hier ja kaum noch einer.

Sorry, aber von mir ohne Klärung sonst keine Antwort, vielleicht verstehen ja andere mehr.

Gruß
Nita