Guten Abend,
aufgrund aktueller Situationen stelle ich mir die Frage, wie folgender Sachverhalt zu Werten ist.
Ein Person erbt ein Haus und Mieter mit, die beleidigt ausziehen,…
Natürlich stellt der Erbe eine Nebenkostenabrechnug auf der auch nur relativ wenig abgrechnet wird,… Dadurch dass die Wohnnung drunter wegen des Todesfalles lehrstand, sind die Heizkosten der anderen Mietpartei astronomisch.
Die andere Mietpartei hat diese Rechnung anfänglich kategorisch abgelehnt und den Erben als Halsabschneider, usw. bezeichnet. Dadurch, dass sogar der örtliche Mieterverein auf die Richtigkeit der Rechnung hingewiesen hat, hat der Mieter nun beschlossen eine Rechnung auf die Nebenkosten anzurechnen. Da ist ist hypothetische Problem. Der Vermieter behauptet nun, er habe 15 Euro für eine Reperatur des Balkones bezahlt und schreibt dafür ein Eigenbeleg.
Der Balkon wurde gemacht, aber das ist schon länger her. (4/5Jahre) Auch gibt es dazu nichts Schriftliches,…
Welche Verjährungsfristen gibt es dafür?
Es kann sein, dass der Vermieter das hat machen lassen und wollte es ableben, vermutlich wurde es damals zwischen dem Verstorbenen und den Mietern so ausgemacht, der Verstorbene zahlt Material und die Mieter kümmern sich ums Verlegen.
Vorallem diese Kosten wurden erst 12 Monate nach dem Tod des Verstorbenen überhaupt geltend gemacht und es gibt keinen Nachweis über die Abmachung, entstandene Kosten (außer Eigenbeleg).
Mit welcher rechtlichen Begründung kann diese Rechnung abgelehnt werden?
Ich würde mich ehrlich über eure Hilfe freuen.
Ich muss zwar zugeben, dass es bei dem Betrag etwas ums Prinzip geht, aber… (lange Vorgeschichte)
Danke
Danea … mehr auf http://w-w-w.ms/a4a0l0