Mieter streicht Waende bei Auszug,Tapete broeckelt

Angenommen, ein Mieter hat mit seinem Vermieter vereinbart, die Wohnung am Ende des Mietvertrages zu streichen. Weiterhin angenommen,
der Mieter tut dies und beim Versuch blaettert die Tapete an manchen Stellen ab. Angenommen, er hat bestes Material (Farbe und Roller/Pinsel)
benutzt und mit angemessener Vorsicht gestrichen, kann es aber nicht verhindern, dass die Tapete trotzdem an manchen Stellen broeckelt.
Waere das das Problem des Mieters, muesste er eventuell sogar die Wohnung neu tapezieren? Selbst wenn im Mietvertrag
ausdruecklich KEINE Renovierung sondern lediglich „Waende streichen“ vereinbart worden waere? Oder koennte der Mieter
gelten machen, dass die Substanz der Wohnung (z.B. uralte Tapeten) das vereinbarte Streichen der Waende nicht zulaesst? Vielen Dank fuer Eure Meinungen.

abbröckelde Tapete
Hallo

Angenommen, ein Mieter hat mit seinem Vermieter vereinbart,
die Wohnung am Ende des Mietvertrages zu streichen.

Also wird wohl ein neu gestrichenes Ergebeniss mit Tapete erwartet.

Weiterhin
angenommen,
der Mieter tut dies und beim Versuch blaettert die Tapete an
manchen Stellen ab.

So in ganzen Stücken, abblätternde Farbe wäre mir bekannt, aber ganze Tapetenstücke, wow.

Angenommen, er hat bestes Material (Farbe
und Roller/Pinsel)
benutzt

gut

und mit angemessener Vorsicht gestrichen,

auch gut

kann es aber
nicht verhindern, dass die Tapete trotzdem an manchen Stellen
broeckelt.

dann scheint die Farbe zu trocken zu sein :wink:

Im Ernst, wenn eine Tapete bei so einer geringen Belastung reißt und abfällt, dann klebt sie nicht mehr, bildet also keinen Streichgrund.

Waere das das Problem des Mieters,

Kommt auf die Vereinbarung an. Wenn gestrichene Tapeten vereinbart wurden, dann ja, bei getrichener Wand, eher nein. Dann eben Tapete runter und Wandfarbe drauf (vorher mit dem VM abstimmen).

muesste er eventuell sogar
die Wohnung neu tapezieren?

Na ja, die beschädigte Wand würde wohl kaum einen Haftgrund bieten.

Selbst wenn im Mietvertrag
ausdruecklich KEINE Renovierung sondern lediglich „Waende
streichen“ vereinbart worden waere?

Gestrichen heißt auch implizit mit der richtigen Farbe. Tapeten- oder Binderfarbge für Tapeten. Holzfarbe für blanke Holzwände, Metallfarbe für metalliges, für Putz oder Beton mit entsprechnender Wandfarbe.

Da nun die kleinen ausgebrochenen Flecken mit fehlender Tapete kaum ohne überstreichen mit der richitgen Farbe zu versehen wäre, kommt eben nun mal eine Ausbesserung in Betracht.

Oder koennte der Mieter
gelten machen, dass die Substanz der Wohnung (z.B. uralte
Tapeten)

Tapete wäre kaum als Substanz zu bezeichen, sondern als „Schönheitsobjekt“.

das vereinbarte Streichen der Waende nicht zulaesst?

Hier scheint das Material schon soweit zerschlissen das hier mal eine Erneuerung nötig wäre. Um ein adäquartes Streichergebenis zu erhalten würde also der Untergrund ausgebessert, ggf. erneuert werden müssen.

Imho hätte der M hier mal das Glück mal nicht von dem früher verwendeten guten Qualitäterzeugnissen noch länger zu profitieren.

Vielen Dank fuer Eure Meinungen.

vlg MC