Mieter = Streitverkünder --- konsequenzen?

Hallo,

folgender fiktiver Fall

Herr A ist im Juli 2008 in eine Mietswohnung eingezogen.
Zu dieser Wohnung gehören ein Kellerraum und ein Speicherraum auf dem Dachboden. Bei der Übergabe wurde Herr A nicht mitgeteilt, welcher Speicherraum ihm zugewiesen ist. Da der Speicherraum bis dato nicht benötigt wurde, kümmerte sich Herr A nicht weiter drum.
Ca ein Jahr später benötigte Herr A den Speicherraum. Alle Speicherräume waren aber verschlossen und in allen Räumen waren noch Sachen gelagert.

Herr A schrieb daraufhin den Vermieter an und bat um Öffnung seines Speicherraums. Der Hausverwalter meldete sich kurz darauf telefonisch bei Herrn A und bat darum, seinen Speicherraum bitte zu Kennzeichnen damit dieser geöffnet werden konnte.

Laut Informationen eines Hausbewohners, war Speicherraum X der des Vormieters und somit ja eigentlich auch der von Herr A. Daraufhin kennzeichnete Herr A Speicherraum X mit einem Zettel mit seinem Namen drauf und der Vermieter lies diesen öffnen und räumen (inhalt wurde entsorgt).
Nun stellte sich heraus, dass in der Zwischenzeit ein Mieter Y diesen Speicherraum genutzt hatte und dort Sachen gelagert hatte, welche nun entsorgt wurden. Dieser beschwerte sich nun über die „widerrechtliche“ Räumung und klagte gegen den Vermieter auf Schadensersatz. Dieser behauptet ihn treffe keine Schuld da er nur im Auftrag von Herrn A gehandelt habe.

Seitdem bekommt Herr A Post vom Amtsgericht mit Ankündigung eines Gerichtstermins in der Sache Mieter Y / Vermieter und Herr A wird als „Steitverkünder“ genannt.

Nun zu den Fragen:

Hat Herr A irgendwas als „Streitverkünder“ zu befürchten?
Ist er verpflichtet zu dem Gerichtstermin zu erscheinen, da der Prozess ja zwischen Mieter Y und dem Vermieter geht.
Kann der Vermieter einfach blauäugig den gekennzeichneten Raum öffnen?
Hätte der Vermieter nicht prüfen müssen, ob der gekennzeichnete Raum tatsächlich der von Herrn A ist?
Mieter Y behauptet, er hätte den Raum beim Auszug des Vormieters „getauscht“. Ob Mieter Y den Vermieter über diesen Tausch informiert hat und ob dieser diesem Tausch zugestimmt hat, weiß Herr A leider nicht. Herr A wurde von Mieter Y jedenfalls nicht über diesen Tausch informiert geschweige denn gefragt

Für eure Einschätzung wäre ich euch dankbar

Grüße
Stefan

Hallo!

Seitdem bekommt Herr A Post vom Amtsgericht mit Ankündigung
eines Gerichtstermins in der Sache Mieter Y / Vermieter und
Herr A wird als „Steitverkünder“ genannt.

Das glaube ich nicht. Nach der Schilderung ist dem A der Streit verkündet worden, dann ist er nicht „Streitverkünder“ (das wäre nämlich der Vermieter), sondern „Streitverkündeter“ - ein furchtbares Wort für alle Freunde der deutschen Sprache, aber Richter kümmern sich da leider wenig drum, die reden auch von der „dritten Alternative“ und „Ziffer 11“. Aber das nur am Rande.

Nun zu den Fragen:

Hat Herr A irgendwas als „Streitverkünder“ zu befürchten?

Ja, s. u.

Ist er verpflichtet zu dem Gerichtstermin zu erscheinen, da
der Prozess ja zwischen Mieter Y und dem Vermieter geht.

Genau, A kann sich entscheiden, ob er dem Prozess auf Seiten des Vermieters beitritt oder nicht. Der Vermieter hat ihm den Streit verkündet, weil er meint, dass Mieter Y nicht ihn, sondern den A hätte verklagen müssen. Sollte das Gericht deswegen die Klage abweisen, kann der Y den A verklagen mit der Folge, dass alle Feststellungen aus dem Vorprozess auch für diesen gelten.

Kann der Vermieter einfach blauäugig den gekennzeichneten Raum
öffnen?

Hat er ja nicht.

Hätte der Vermieter nicht prüfen müssen, ob der
gekennzeichnete Raum tatsächlich der von Herrn A ist?

Wie denn? Wenn im Vertrag kein bestimmter Raum zugewiesen worden ist und der A sagt, dass das der Raum ist, den er nutzt, dann darf der Vermieter das ruhig glauben.

Mieter Y behauptet, er hätte den Raum beim Auszug des
Vormieters „getauscht“. Ob Mieter Y den Vermieter über diesen
Tausch informiert hat und ob dieser diesem Tausch zugestimmt
hat, weiß Herr A leider nicht. Herr A wurde von Mieter Y
jedenfalls nicht über diesen Tausch informiert geschweige denn
gefragt

Das ist m. E. alles komplett egal, es kommt nur darauf an, was der A dem Vermieter erzählt hat. Hat er gesagt: „Das ist mein Raum und meine Sachen, mach den auf und wirf alles weg“, dann ist der Vermieter raus aus der Kiste. In allen anderen Fällen bleibt es bei der Schadensersatzpflicht des Vermieters, denn selbst wenn die Sachen Eigentum des Vormieters gewesen wären, hätte er sie natürlich nicht einfach so entsorgen dürfen.

Hallo!

Seitdem bekommt Herr A Post vom Amtsgericht mit Ankündigung
eines Gerichtstermins in der Sache Mieter Y / Vermieter und
Herr A wird als „Steitverkünder“ genannt.

Das glaube ich nicht. Nach der Schilderung ist dem A der
Streit verkündet worden, dann ist er nicht „Streitverkünder“
(das wäre nämlich der Vermieter), sondern „Streitverkündeter“

  • ein furchtbares Wort für alle Freunde der deutschen Sprache,
    aber Richter kümmern sich da leider wenig drum, die reden auch
    von der „dritten Alternative“ und „Ziffer 11“. Aber das nur am
    Rande.

sorry, stimmt … Streitverkündeter

Nun zu den Fragen:

Hat Herr A irgendwas als „Streitverkünder“ zu befürchten?

Ja, s. u.

Ist er verpflichtet zu dem Gerichtstermin zu erscheinen, da
der Prozess ja zwischen Mieter Y und dem Vermieter geht.

Genau, A kann sich entscheiden, ob er dem Prozess auf Seiten
des Vermieters beitritt oder nicht. Der Vermieter hat ihm den
Streit verkündet, weil er meint, dass Mieter Y nicht ihn,
sondern den A hätte verklagen müssen. Sollte das Gericht
deswegen die Klage abweisen, kann der Y den A verklagen mit
der Folge, dass alle Feststellungen aus dem Vorprozess auch
für diesen gelten.

Kann der Vermieter einfach blauäugig den gekennzeichneten Raum
öffnen?

Hat er ja nicht.

Naja blauäugig nicht, er hat sich auf das berufen was ihm Herr A gesagt hat. Dann könnte man das ja weiterspinnen und sagen Herr A hat sich auf das berufen was ihm ein anderer Mieter gesagt hat. Für mich liegt die Verantwortung dennoch beim Vermieter zu prüfen, ob der gekennzeichnete Raum tasächlich der Raum von Herr A ist, denn das Verwalten der Räume wie Keller und Speicher gehört doch wohl zu den Verantwortlichkeiten des Vermieters. Würde der Vermieter auch einfach so einen Kellerraum oder gar eine Wohnung öffnen, bloß weil Herr A das sagt?
Wohl kaum.

Hätte der Vermieter nicht prüfen müssen, ob der
gekennzeichnete Raum tatsächlich der von Herrn A ist?

Wie denn? Wenn im Vertrag kein bestimmter Raum zugewiesen
worden ist und der A sagt, dass das der Raum ist, den er
nutzt, dann darf der Vermieter das ruhig glauben.

Ob ein Raum zugewiesen ist, weiß Herr A nicht. Im Mietvertrag ist jedenfalls eingetragen das die Wohnung MIT Keller UND Speicherraum vermietet wird, also muss beim Vermieter für diese Wohnung auch ein Speicherraum zugewiesen sein. Es wurde Herrn A nur nicht mitgeteilt welches der Speicherraum ist, das heisst nicht, dass Herr A keiner zugewiesen war. Dem gegenüber steht übrigens die Aussage von Mieter Y, der behauptet, er hätte den Vermieter über den Wechsel des Speicherraumes informiert. Wären die Räume nicht zugewiesen, wäre diese Information an den Vermieter ja sinnlos und man könnte nach dem „Wer zuerst kommt malt zuerst“ Prinzip vorgehen.

Mieter Y behauptet, er hätte den Raum beim Auszug des
Vormieters „getauscht“. Ob Mieter Y den Vermieter über diesen
Tausch informiert hat und ob dieser diesem Tausch zugestimmt
hat, weiß Herr A leider nicht. Herr A wurde von Mieter Y
jedenfalls nicht über diesen Tausch informiert geschweige denn
gefragt

Das ist m. E. alles komplett egal, es kommt nur darauf an, was
der A dem Vermieter erzählt hat. Hat er gesagt: „Das ist mein
Raum und meine Sachen, mach den auf und wirf alles weg“, dann
ist der Vermieter raus aus der Kiste. In allen anderen Fällen
bleibt es bei der Schadensersatzpflicht des Vermieters, denn
selbst wenn die Sachen Eigentum des Vormieters gewesen wären,
hätte er sie natürlich nicht einfach so entsorgen dürfen.

Nein, Herr A hat nur gesagt, das der, laut eines weiteren Mieters Herrn A zugehörigen Speicherraums, noch verschlossen ist und sich dort auch noch Dinge befinden und bat um Öffnung und Räumung des Raumes. Von entsorgen hat Herr A nie was gesagt, er wollte lediglich „seinen“ Raum nutzen. Was der Vermieter jetzt mit den Dingen macht, die in diesem Raum waren, entzieht sich auch der Verantwortung von Herr A denn wie du bereits sagst, hätte der Vermieter diese Sachen ja nicht einfach entsorgen dürfen, da es sich ja auch um Besitztümer des Vormieters hätte handeln können

Hi,
wenn Mieter Y einfach einen freien Raum im Speicher „besetzt“ und diesen noch nicht einmal als seinen kennzeichnet, oder den Vermieter darüber informiert, hat er dann tatsächlich Ansprüche an den VM oder A?

Die habe ja im Glauben gehandelt, daß es sich um den alten Schutt des Vormieters handelt, was auch naheliegt wenn das Abteil vorher zur Wohnung gehörte.

Neugieriger Gruß

Nick H

Huhu!

Die habe ja im Glauben gehandelt, daß es sich um den alten
Schutt des Vormieters handelt, was auch naheliegt wenn das
Abteil vorher zur Wohnung gehörte.

Aber auch dann muss man den Vormieter zur Räumung auffordern und kann das Zeug nicht einfach so entsorgen.

was ja aber nicht das problem des aktuellen miters ist wenn der VM das zeugs entsorgt und den vormieter nicht kontaktiert

Der Vermieter meint aber, es sei sein Problem, deswegen hat er ihm den Streit verkündet.

mal was anderes

kann herr a was machen, dass er bereits im vorfeld feststellen lässt, dass er nicht streitverkündeter ist? negative feststellungsklage oder sowas?