Mieter tauschen Schloss zur Eingangstür

N’Abend…
In einem Mehrfamilienhaus gibt es 4 Wohneinheiten, die 3 unterschiedlichen Parteien gehören.
In den letzten Jahren hat es sich irgendwie ergeben, dass alle 4 Wohnungen an Personen vermietet wurden, die eng miteinander verwandt sind, in dem Haus wohnen nun die Großeltern und 3 Kinder mit Ehepartner und zum Teil Enkelkindern. Das ist anscheinend insofern sehr komfortabel, als dass natürlich niemand meckert, wenn Kinder im Flur spielen, dort mal Spielzeug rumliegt, Schuhe im Treppenhaus stehen, Treppe mal nicht geputzt wird, oder ähnliches. (Ob das bezgl. der Fluchtwege oder sonstiger Bestimmungen sinnvoll ist, mag dahin gestellt sein, für die Familie ist es wohl wirklich sehr angenehm “unter sich zu sein".)

Nun ist es aber so, dass einer der Vermieter gelegentlich einen Kellerraum nutzt, der ihm gehört und nicht vermietet ist. Da das Treppenhaus zunehmend wie ein Spielzimmer aussah, ist er auch schonmal die Treppen rauf- und runter geschlichen ist, weil es ihn wunderte, dass ein fast nackter Dreikäsehoch einfach zwischen den Wohnungen, deren Türen offen waren, hin- und her lief.

Die Familie (bzw. einer der Mieter) hat daraufhin den Zylinder an der Eingangstür getauscht. Auf ein böses Schreiben an alle Parteien, den ursprünglichen Zustand bitte umgehend wieder her zu stellen, hat man nicht reagiert.
Wie könnte dieses Spiel weiter gehen? Welche Möglichkeiten haben hier die Vermieter? Die Vermieter wissen ja nicht, wer den Austausch vorgenommen hat?! Kann man allen Parteien kündigen? In einem Gerichtsprozess müsste ja keiner aussagen, es sind ja alle miteinander verwandt? Und wenn jetzt die Vermieter das Schloss wieder tauschen müssten sie doch jeder Partei wieder drei Schlüssel geben?! Aber das Schloss könnte wieder getauscht werden?!

Wie kann der Vermieter sich gegen solchen Blödsinn wehren?

Gruss

Bommel

Moin. Meine Meinung!!!
Geld!!! Schloss wechseln und Kosten auf Mieter umlegen. So geht das nicht. Es kann nicht jeder Schlösser tauschen wie er mag. Vor allem nicht, wenn es nicht  sein Eigentum ist.
Ordnung und Sauberkeit sollten in den Fluren schon bestehen. Erstens, wie schon angesprochen, wegen dem Brandschutz und Fluchtmöglichkeiten und zweitens wegen Ungeziefer, was sich sicherlich in liegengebliebenen Lumpen wohl fühlt und ebenso seine Brut groß zieht.
Was Spielzeug im Flur angeht ist das sicher auch eine Hygienische Sache. Vorher durch den Park gelaufen und im Hundkot gestanden und dann beim nach Hause kommen auf das Spielzeug getreten. Na super. Richtig lecker.
Dann wird sich sicherlich mal Jemand etwas brechen, wenn man über das Spielzeug stolpert. Unfallgefahr!!! 
Wenn du sagst, dass die Großeltern mit im hause wohnen sind es jene welche doch zuerst auf Ordnung und sauberkeit achten. Vielleicht sich mit den Parteien mal zusammen setzen und ein Ründchen reden. Falls das nichts hilft, bleibt nur die erwähnte Geldschraube oder Der Gang zum Rechtsanwalt.
Ich bin nun schon weit über 20 Jahre Hausmeister. Dass Mieter die Schlößer selber wechseln lassen, ist mir noch nie unter gekommen. gruß Andreas

Hallo,

Moin. Meine Meinung!!!
Geld!!! Schloss wechseln und Kosten auf Mieter umlegen. So
geht das nicht.

Richtig!!! (

In einem Mehrfamilienhaus gibt es 4 Wohneinheiten, die 3
unterschiedlichen Parteien gehören.
In den letzten Jahren hat es sich irgendwie ergeben, dass alle
4 Wohnungen an Personen vermietet wurden, die eng miteinander
verwandt sind, in dem Haus wohnen nun die Großeltern und 3
Kinder mit Ehepartner und zum Teil Enkelkindern. Das ist
anscheinend insofern sehr komfortabel, als dass natürlich
niemand meckert, wenn Kinder im Flur spielen, dort mal
Spielzeug rumliegt, Schuhe im Treppenhaus stehen, Treppe mal
nicht geputzt wird, oder ähnliches. (Ob das bezgl. der
Fluchtwege oder sonstiger Bestimmungen sinnvoll ist, mag dahin
gestellt sein, für die Familie ist es wohl wirklich sehr
angenehm “unter sich zu sein".)

Nun ist es aber so, dass einer der Vermieter

Wie viele Vermieter gibt es in den 4-Fam.Haus?

gelegentlich

einen Kellerraum nutzt, der ihm gehört und nicht vermietet
ist. Da das Treppenhaus zunehmend wie ein Spielzimmer aussah,
ist er auch schonmal die Treppen rauf- und runter geschlichen
ist, weil es ihn wunderte, dass ein fast nackter Dreikäsehoch
einfach zwischen den Wohnungen, deren Türen offen waren, hin-
und her lief.

Die Familie (bzw. einer der Mieter) hat daraufhin den Zylinder
an der Eingangstür getauscht. Auf ein böses Schreiben an alle
Parteien, den ursprünglichen Zustand bitte umgehend wieder her
zu stellen, hat man nicht reagiert.

Vielleicht war das"böse Schreiben" zu böse?

Wie könnte dieses Spiel weiter gehen? Welche Möglichkeiten
haben hier die Vermieter?

Wie viele Vermieter gibt es denn?
Die Vermieter wissen ja nicht, wer

den Austausch vorgenommen hat?! Kann man allen Parteien
kündigen?

Mit welchem Grund?

In einem Gerichtsprozess müsste ja keiner aussagen,

es sind ja alle miteinander verwandt?

Falsch.

Und wenn jetzt die

Vermieter das Schloss wieder tauschen müssten sie doch jeder
Partei wieder drei Schlüssel geben?!

Richtig.
Aber das Schloss könnte

wieder getauscht werden?!

Ja.

Wie kann der Vermieter sich gegen solchen Blödsinn wehren?

Was nun, „der Vermieter“, also nur 1 Vermieter oder gibt es mehrere Vermieter?
Warum nicht einfach fragen, warum das Schloss gewechselt wurde?
Wenn die 4 Mietparteien familiär verbunden sind und die Wohnungstüren offen stehen, stört es vielleicht die 4 Mietparteien, wenn Nichtmieter durch das Treppenhaus schleichen und somit vor den offenen Wohnungstüren vorbei gehen, obwohl der Nichtmieter nur einen Kellerraum im Keller hat??

Hallo!

Bisschen merkwürdig ist das schon, oder ?

Gemietet kann ja nur die jeweilige Whg. sein. evtl. ein zugehöriger Kellerraum.

Nicht aber Treppenhaus und sonstige Nebenräume, die sind nur zu Verkehrszwecken nutzbar. Und Hausmeister oder Vermieter hat natürlich jederzeit Zugang zum Haus, zum Treppenhaus, zum Kellerflur und Vermieterkeller und zu den Technikräumen.

Das darf ihm nicht verwehrt werden, Man darf das Außenschloss nicht tauschen ! Das ist verbotene Eigenmacht, man kann an eigener Whg.Tür Schloss wechseln lassen, das wäre OK, denn dort ist die Mietsache. Dort hat niemand fremdes Zugang.

Kündigen kann man sicher nicht. Nicht mal wenn man den Verantwortlichen kennen würde.

Ankündigen, man möchte das alte Schloss bis zu einem kurzen Termin wieder eingebaut haben, bzw. einen(mehrere) Schlüssel für das neue Schloss ausgehändigt bekommen.

Die Mieter noch einmal auf die Selbstverständlichkeit hinweisen, sie haben KEIN Haus mit 4 Wohnungen gemietet sondern NUR 4 Wohnungen.

MfG
duck313

Hallo,

ganz einfach,das „Falsche Schloß“ aufbohren lassen und eine elektronische Schließung installieren lassen mit einem Chip-Lesegerät an der Hauswand.
Und natürlich die Haustür gegen eine austauschen,die eben keine „Schloßausbohrung“ hat.
Die gibt es nämlich speziell für diese elektronischen Schließungen.