Mieter terrorisiert uns mit ständigem Lärm

Hallo zusammen,

ich wohne mit meiner 10 jährigen Tochter und meinem Lebensgefährten im 1. Stock im 3-Familienhaus meiner Eltern. Vor 6 Jahren ist über uns ein Mieter eingezogen da meine Eltern wegen der Unterhaltskosten für das Haus vermieten mussten. Die ersten 2 Jahre war es ok bis auf einige Ausnahmen mit einem überlauten Fernseher die ganze Nacht. Seit 4 Jahren aber dreht er völlig am Rad. Los ging es mit dem Fernseher der ab 22 Uhr bis morgens so laut war, dass man jedes Wort verstand. Er wurde darauf hingewiesen, dann 2 Wochen „besser“ und wieder ging es los. Dazu kommt dass er seine Musik laut aufdreht egal welche Uhrzeit. Sonntags ab 6 Uhr dann noch kombiniert mit Staubsaugen teilweise sogar vor 6 Uhr. Er ist nachtaktiv die ganze Nacht ein Getrampel. Dann fällt dauernd was runter dann stellt er nachts Möbel um oder benutzt um 3 Uhr morgens seinen Akkuschrauber und hämmert usw. Mein Vater und auch ich (beim letzten Mal hat er mich angeschrien, er würde sich das nach 6 Jahren in diesem Haus nicht anhören dass er zu laut sei) haben ihn schon sehr oft gebeten dass er ab 22 Uhr auf Zimmerlautstärke umsteigt und er schiebt das alles nur darauf das Haus wäre so hellhörig. Es wohnen 6 Personen in diesem Haus und meine Eltern hören von uns auch nichts zu sich runter. Nur er tanzt absolut aus der Reihe. Ein paar Wochen war es auf jedenfalls besser. Seit einiger Zeit hat er jetzt jedoch eine Freundin die mindestens 5 Mal die Woche da ist. Die beiden betrinken sich und mit dem Glas Wein wird es lauter. Meist kommt sie halt erst gegen 22 Uhr und Nachtruhe gibt es bei denen anscheinend nicht. Am Wochenende machen sie im Wohnzimmer Party wie es 10 Leute nicht lauter machen könnten. Schreien sich nachts gegenseitig von Zimmer zu Zimmer zu. Tanzen, singen und „unterhalten“ sich angeregt und das bis um sieben Uhr morgens. Meine Mutter ist auch schon nachts um 3 hoch gegangen und hat sich beschwert dass man sie bis auf die Straße hört und im Haus keiner schlafen kann. Unter der Woche darf ich mir ab 22 Uhr wenn ich eigentlich ins Bett muss, da ich wegen Kind und Arbeit sehr früh raus muss erst ihre Sexgeräusche über meinem Bett mit anhören, die nicht gerade leise sind und dann liegen sie bis 1 halb 2 im Bett über mir und unterhalten sich lautstark. Klar, den Sex kann man ihnen schlecht verbieten, ich denke jedoch, dass man zumindest seine Gesprächslautstärke so eindämmen kann dass es Zimmerlautstärke ist. Meine Tochter steht regelmäßig in meinem Schlafzimmer, weil sie nicht schlafen kann, ich ziehe oft um ins Wohnzimmer wo man es genauso hört, weil bei ihm eine Unterhaltung gleich schreien ist. Mein Kind kommt nicht aus dem Bett in der früh, ich selbst natürlich auch nicht, weil ich nicht schlafen kann und mein Freund ebenfalls nicht und er ist eigentlich nicht so Geräuschempfindlich.
Das Problem ist, wir wohnen auf dem Dorf. Mein Vater will ihm nicht kündigen weil dieser Mieter allgemein jeden schlecht macht der ihm quer kommt und außerdem meine Eltern das Geld brauchen. Am Freitag soll nun ein Gespräch statt finden zwischen allen Beteiligten, also auch dem Mieter. Meine Frage nun: Wie soll ich mich verhalten. Ich würde auch gerne etwas über die allgemein geltenden Ruhezeiten usw. ansprechen (leider steht weder etwas in seinem Mietvertrag noch haben wir eine Hausordnung da man dachte dies sei eigentlich nicht nötig). Außerdem wäre es interessant, ob seine lauten Gespräche über mir ebenfalls zur Lärmbelästigung zählen da sie so laut sind, dass ich jedes Wort verstehen kann und die ganze Nacht kein Auge zu machen kann. Bevor der Vorschlag kommt, Ausziehen möchte ich eigentlich nicht, da ich das Haus schließlich mal bekommen soll und wir uns es außerdem nicht leisten könnten.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe

Hallo Chrissi
OK, dass klingt alles nicht gut.
Zunächst mal… Nachtruhe ist Werktags (Montags bis Samstags) von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens, darunter fallen, lauter Sex; Unterhaltungen, Fernseher etc., pp. Klar kannst du ihm den Sex nicht verbieten, die Lautstärke beim Sex aber schon. Des weiteren, müsst ihr laute Musik außerhalb der Ruhezeiten und Nachtruhe max. 30 Minuten ertragen. Ruhezeiten und Nachtruhe sind geltende Rechte, das muss nicht explizite im Mietvertrag erwähnt werden, die sind gesetzlich vorgeschrieben.
http://de.wikipedia.org/wiki/Nachtruhe
http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/p…
Schreibt Lärmprotokolle, ruft die Polizei, ihr seid zwei voneinander unabhängige Haushalte in dem Haus, geht zum Ordnungsamt und beschwert euch über den Mieter, legt dort die Lärmprotokolle vor. Das Ordnungsamt kann Bußgelder in Höhe von bis zu 5000 € verhängen, alternativ kann er das auch im Knast absitzen.
Aber wirklich Ruhe bekommt ihr nur dann, wenn ihr ihm den Mietvertrag kündigt. Dazu muss er mehrfach (3x) wegen konkreten Vorfällen gemahnt werden (Lärmprotokoll) tritt keine Besserung ein, kann er fristgerecht fristlos gekündigt werden (3 Monatsfrist). Bezahlt er regelmäßig Miete?
Du sagt ihr lebt in einem Dorf, dann kennen euch die Leute doch bestimmt schon lange, oder? Es kann nicht sein, dass ihr euch tyrannisieren lasst, nur weil ihr Angst vor Gerede habt! Das geht auf eure Gesundheit. Du hast eine Tochter, soll sie wirklich mit so einem Nachbarn aufwachsen???

Alternativ könnt ihr auch die Miete erhöhen, bis er sie nicht mehr zahlen kann/will und freiwillig auszieht. In dem Fall müsst ihr allerdings, auf die Klausel im Mietvertrag rücksicht nehmen und dürft max. 20% der jetzigen Kaltmiete aufschlagen. Zahlt er seine Nebenkosten separat? Wenn nicht, könnt ihr aufgrund der Konjunktur undd er erwarteten Erhöhung der Nebenkosten (Abfall, Strom, Wasser, was halt in den Nebenkosten mit drin ist) unabhängig der Mieterhöhung der Kaltmiete die Miete erhöhen. Dann müsst ihr allerdings auch richtig abrechnen und das was er zu viel zahlt zurückgeben.
Ansonsten… beschwert euch über Küchengeruch im Treppenhaus, das er die Kehrwoche nicht richtig macht, grüßt ihn nicht mehr, zeigt ihm offen, dass er unwillkommen ist, erzählt euren Nachbarn von dem Geräuschpegel in seiner Wohnung, das sie sich besaufen, viel und lauten Sex haben, das deine Tochter nicht schlafen kann usw. Aber belegt all das mit einem Lärmprotokoll. Ihr versteht euch sicherlich gut mit euren Nachbarn und seit mit ihnen befreundet? Es ist nur natürlich, dass man sein Herz bei Freunden ausschüttet und so ein Mieter belastete. Da MUSS man mit jemandem drüber reden!
Anderes kann ich euch leider nicht raten. Solche Mieter gehören verboten und in ein Haus gesperrt in dem sie sich gegenseitig auf den Keks gehen und sie mal merken was sie anderen mit ihrem Verhalten antun!
Wünsch euch viel Glück und drück euch die Daumen, dass sich das alles noch zum guten wendet.

Liebe Grüße

Hallo,
also zunächst mal sind die Ruhezeiten im allgemeinen von 22-06 Uhr, näheres regelt die Satzung eurer Kommune oder die des Landes.
Der Mietvertrag ist unerheblich und eine Hausordnung hat keinen Bestand, wenn sie von gültigem Recht abweist.

Hier gibt es nur 2 Möglichkeiten, jede Ruhestörung zur Anzeige bringen oder dem Mieter kündigen.

Wenn ihr nicht kündigen wollt, seid ihr selber Schuld, wenn euch das Geld wichtiger ist als euer Lebensfrieden.

Ich würde den anzeigen!

LG

Hallo Anshary,

vielen Dank für deine Antwort!Diese war mir eine große Hilfe

Grüße Chrissi

Hallo,

vielen Dank für Deine Antwort. Hat mir sehr weitergeholfen. Das mit der Anzeige steht als nächstes an :smile:

Lg

Hallo chrissi,

leider kenne ich mich mit privatem, verhaltensbedingtem Lärm nicht aus.
Ich kann nur allgemein sagen, dass es in den meisten Bundesländern Lärmschutzverordnungen oder Landes-Immissionsschutzgesetze gibt. In diesen Werken sind auch Vorschriften zu verhaltensbedingtem Lärm enthalten. Z.B., dass unnnötiger Lärm zu vermeiden ist, Ruhezeiten, Zimmerlautstärke, …
Ich kann Dir nur empfehlen, beim Ordnungsamt der Gemeinde oder bei der Polizei zu fragen, welche Vorschriften bei Dir durchsetzbar sind.
Außerdem gibt es natürlich die Möglichkeit, privatrechtlich, also vor dem Amtsgericht gegen den Nachbar zu klagen. Hierfür ist aber ein Anwalt zu beauftragen. Meldungen bei der Polizei und deeren Einsatzberichte wären für eine erfolgreiche Klage natürlich sehr hilfreich.

Als Beurteilungsgröße für die Frage, ab wann ist denn Lärm zu laut könnte man eine Regelung in der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, die eine Verwaltungsvorschrift zum BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz)ist, heranziehen. Hier sind Werte für Innenräume angegeben. Die TA Lärm gilt zwar eigentlich für anlagenbezogenen Lärm, als Anhalt kann sie aber bestimmt benutzt werden.

Viel Erfolg

Bernd