wer mein vorheriges Posting wegen der Sat-Schüssel gelesen hat kennt mein Problem. Ich habe der Einfachheit halber mal bei meinem Vermieter Eine Immo-Gesellschaft) nachgefragt. Dort habe ich dann eine sehr eigenartige Auskunft erhalten: Scheinbar ist es so, dass mein Vermieter einen Vertrag mit einem Kabelanbieter hat, der die Bewohner des Hauses an diesen Anbieter bindet. Quasi ein Exklusivvertrag, der den Kabelbetreiber ein Monopol über unser Haus gibt und es den Mietern verbietet, sich einen anderen Anbieter zu suchen bzw. eine Schüssel zu benutzen.
Ist denn sowas rechtens? Das hört sich für mich schwer nach Beschneidung meiner persönlichen Freiheit an. Man kann mich doch nicht zwingen, eine Monatsgebühr zu zahlen, wenn ich mehr Sender empfangen will.
ich habe gerade Dein letztes Posting gelesen. Es ist eine absolute Schw…rei, die Mieter eines Hauses, zum Abschluß eines Kabelvertages, praktisch zu zwingen, indem man verbietet, eine Sat- schüssel aufzustellen. Laut meines Wissens, darfst Du die Schüssel montieren, wenn Du Dich an die von mir genannten Vorgaben hälts. Hier ist es genauso, alle haben Kabel, nur ich habe ein Schüssel. Nicht sichtbar, dafür aber super fest. Aber wenn es keiner sieht, kann sich auch keiner aufregen!
wenn ein Kabelanschluss besteht sind die 30-32 zu empfangenden Programme ausreichend. Es besteht kein Anspruch auf eine SAT-Schüssel (BVerfG WM 93,229). Es besteht keine Verletzung des Art. 5 GG.
Ausserdem kann die Anbringung einer SAT-Schüssel - auch wenn wie hingewiesen diese nicht sichtbar ist - eine bauliche Massnahme sein.
keiner darf von dir verlangen, einen Kabelanschluß zu bezahlen, den du nicht nutzen willst. Du darfst aber auch nicht einfach eine Satschüssel am Haus montieren.
Meine persönliche (rechtlich nicht abgesicherte) Meinung ist: Unsichtbar auf dem Balkon aufgestellt (zB am Sonnenschirmständer) solltest du eigentlich keine rechtlichen Schritte zu befürchten haben. Zur Verkabelung gibt es spezielle Flachkabel, die du zwischen Fenster und Rahmen durchführen kannst.
Meine persönliche (rechtlich nicht abgesicherte) Meinung ist:
Unsichtbar auf dem Balkon aufgestellt (zB am
Sonnenschirmständer) solltest du eigentlich keine rechtlichen
Schritte zu befürchten haben. Zur Verkabelung gibt es
spezielle Flachkabel, die du zwischen Fenster und Rahmen
durchführen kannst.
Am Balkon ist ev. auch eine waagerechte Aufstellung eine Option - dann ists von außen wirklich unscichtbar.