Hi
ich habe ein Haus gekauft in dem noch eine Mietpartei (in einer
zweiten Wohnung) wohnt. In diese Wohnung soll meine Mutter
einziehen. Die Mieter sind supernett und alles.
Jetzt habe ich erfahren, dass die keinen Mietvertrag haben.
Also gelten die gesetzlichen Bestimmungen, denke ich.
Wie sehen die aus oder besser, wo kann ich das nachlesen. Jemand
sagte mir ich solle einen Mietaufhebungsvertrag machen. Gibt es
da ein Muster?
Wie gesagt, die sind supernett, haben auch nichts gegen einen
Mietaufhebungsvertrag. Aber richtig moechte ich schon alles
machen.
Danke
Kay
Hallo Kay,
ich denke, dass ein Mietaufhebungsvertrag ähnlich ist wie ein Arbeitsaufhebungsvertrag.
Normalerweise kannst Du einem Mieter nur bei nachgewiesenem Eigenbedarf kündigen. Du kannst jedoch auch einen Handel mit dem Mieter machen, indem Du ihm Geld o.ä. anbietest. Im Gegenzug verzichtet er auf das Kündigungsrecht. Ähnlich ist es beim Arbeitsrecht.
Dein Angebot muß nur hoch genug sein. Oder Dein Eigenbedarf ist o.k., in diesem Fall kannst Du auch normal wegen Eigenbedarf kündigen.
Grüsse
Sven
Also gelten die gesetzlichen Bestimmungen, denke ich.
Richtig
Wie sehen die aus oder besser, wo kann ich das nachlesen.
Grundsätzlich BGB §§ 535 - 580 a. Aber schlauer ist man als Laie danach nicht. Ein Tip ist die Mitgliedschaft bei einem ortsansässigen Haus- und Grundbesitzerverein.
auch http://www.H-U-G-O.de
Allerdings haben die manchmal auch nicht die Weißheit mit Löffeln gefressen (never trust a lawyer
).
Ein weiterer Tip ist deren „Stürzer/Koch: Vermieterlexikon, Haufe-Verlag“ (ISBN 3-448-04218-0002 Buch anschauen (dieser Verweis wird von wer-weiss-was automatisch eingefügt, A.d.V.), DM 39,80).
Jemand sagte mir ich solle einen Mietaufhebungsvertrag machen.
Gibt es da ein Muster?
http://www.bau.com/mustertexte/artikel/ART5315.HTM, allerdings kostenpflichtig ( =:-I schweineteuer, A.d.V.) und für das Geld bekommst Du auch schon die ein oder andere Fachlektüre mit mehr Information. Oder günstig nach dem Beitritt im Haus- und Grundbesitzerverein.
Thomas
besprechen und Vertrag
Lieber Kay,
die eleganteste Lösung ist immer „mit den Leuten zu reden“. Wenn diese ohnehin bereit sind auszuziehen scheint es nach meiner Ansicht das Beste tatsächlich einen „Mietaufhebungsvertrag“ zu machen. Du kannst ja Klartext reden und Ihnen soweit entgegenkommen, dass eben eine evtl. anfallende doppelte Mietzahlung für Sie nicht anfällt. Sie wissen ja bereits das Deine Mutter einziehen soll - oder ?
Mietaufhebungsvertrag kann man wohl relativ frei gestalten. Die relevanten Dinge wie - das beidseitig vereinbarte Ende des Mietverhältnisses zum … etc. sollte halt drinstehen. Alles offen lassen darfst Du halt nicht. Es muss schon verbindlich sein.
Eigenbedarf ist noch verzwickter als Betriebskosten und ich denke man muss nicht immer alles über Anwalt oder dergleichen regeln. Die Durchsetzung eines solchen Anspruches kann u.U. sehr viel nerviger über einen Anwalt sein. Also deshalb: zusammensetzen und Vertrag machen.
Die preiswerteste Lösung sich über geltendes Mietrecht zu informieren ist, sich das MIETERLEXIKON vom Mieterverein zu besorgen. Damit liegst Du immer auf der sicheren Seite und die Angelegenheit sind aus meiner Erfahrung nicht beschönigt oder extrem Mieterfreundlich dargestellt sondern reell. Hoffe das hilft.
Gruß Uschi
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