Mieter umgemeldet, wie lange muß man die Sachen aufheben?

Liebe Wissenden,

angenommen, jemand hat eine Wohnung vermietet, der Mieter zahlt seine Miete nicht und wird mittels Räumungsklage zur Herausgabe der Wohnung verurteilt. Bevor das Urteil in vollstreckbarer Form vorliegt, meldet der Mieter sich an diesem Wohnort ab, räumt die Wohnung aber nicht leer und gibt auch den Schlüssel nicht heraus.
Wie lange muß der Vermieter die Sachen des Mieters aufheben, bevor er davon ausgehen kann, daß der Mieter kein Interesse an seinem Eigentum mehr hat und er sie entsorgen darf?
Und kann er die Sachen unter Verschluß halten, bis er die Schlüssel bekommen hat?
Liebe Grüße

Archie

Huhu,

Nun wenn du den Räumungstittel hast, dann schick den Gerichtsvollzieher zur Räumung los, dieser kümmert sich dann um den Rest, oder der Mieter soll dir Bestätigen, dass in der Wohnung nur noch Müll ist.

Hallo,

blöd nur, dass der GV erst einmal ordentlich Vorkasse haben will, und man sich bei so einem Mieter nicht wirklich sicher sein kann, dass bei dem dann was zu holen ist. Im Zweifelsfall bleibt man dann auf den Kosten sitzen.

Man sollte mal an eine „Berliner Räumung“ denken.

Gruß vom Wiz

Danke Euch beiden,

das Problem ist, daß bei dem Mieter wohl wirklich nichts zu holen ist und seine gesamte Habe mittlerweile in der Garage steht…

Liebe Grüße

Archie