Liebe Wissenden,
angenommen, jemand hat eine Wohnung vermietet, der Mieter zahlt seine Miete nicht und wird mittels Räumungsklage zur Herausgabe der Wohnung verurteilt. Bevor das Urteil in vollstreckbarer Form vorliegt, meldet der Mieter sich an diesem Wohnort ab, räumt die Wohnung aber nicht leer und gibt auch den Schlüssel nicht heraus.
Wie lange muß der Vermieter die Sachen des Mieters aufheben, bevor er davon ausgehen kann, daß der Mieter kein Interesse an seinem Eigentum mehr hat und er sie entsorgen darf?
Und kann er die Sachen unter Verschluß halten, bis er die Schlüssel bekommen hat?
Liebe Grüße
Archie