Mieter unbekannt verschwunden / Lagerraum voll

Hallo zusammen,

Folgender Fall:
Mieter eines Kellers/Hobbyraum verschwindet ( über 6 Monate ) und zahlt keine Miete mehr. Der Keller ( 25 qm ) ist bis zur Decke voll ist mit Kisten und Möbeln.
Kündigung nicht zustellbar, da unbekannt verzogen.
Da es sich um einen Lagerraum handelt, nützt es nichts, die Möbel und Kisten vom Keller woanders hin zu bringen.
1.) Wie lange dauert ca. eine Räumungsklage, wenn der Mieter nicht auffindbar ist.
2.) Wie lange muss man nach einer Räumungsklage warten, bis der Inhalt des Kellers in den Sperrmüll gebracht werden darf.

Konnte zu diesem Thema nichts passendes finden, da es sich zumeist um Mietwohnungen handelt und nicht um Keller/Hobbyräume.

Hi Salanga,

hmm, rechtlich kann ich nicht weiterhelfen. Aber ich könnte mir vorstellen, dass das Einwohnermeldeamt des letzten bekannten Wohnorts in diesem Falle doch ein berechtigtes Interesse erkennen könnte, die neue Adresse des Ex-Mieters rauszurücken. Vielleicht mal dort nachfragen und auch nachfragen, wie genau der fiktive Vermieter sein berechtigtes Interesse nachweisen kann?

*wink*

Petzi

Vielleicht mal dort nachfragen und auch
nachfragen, wie genau der fiktive Vermieter sein berechtigtes
Interesse nachweisen kann?

Vorlage des Mietvertrages sollte ausreichen.

Guten Tag,

gehen wir mal davon aus, dass der Mieter ins Ausland verschwunden ist und auch über das Einwohnermeldeamt nicht auffindbar ist. Es kann doch nicht sein, dass man hier jahrelang ohne Mieteinnahmen den vollen Keller bewachen muss, sprich die Sachen aufheben muss und den Keller/ Hobbyraum nicht nutzen kann, oder?
mfg Sal

Ich habe doch nur gesagt was man dem Einwohnermeldeamt vorlegen muss um die gewünschte Info zu bekommen. Über weiteres Prozedere oder Verhaltensweisen habe ich keine Aussage gemacht.