Mieter und Handwerker

Hallo :smile:

Vermutlich ist das obengenannte Thema nicht grade selten ein Streitpunkt. Mir stellen sich jedenfalls in diesem Zusammenhang einige Fragen:

Ein Vermieter kündigt im Mehrfamilienhaus mit einer Vierwochenfrist Handwerkerarbeiten an (Austausch der alten Wasserrohre). Diese sollen zwei Wochen dauern, die Wohnungen mögen bitte von 8-16 zugänglich gehalten werden. Nun finden diese Arbeiten zögerlich statt, die Handwerker kommen immer wieder zu spät, manchmal gar nicht. Die Handwerkerfirma schickt zu wenig Handwerker usw. Termine werden auch nicht eingehalten. So dauern also die Arbeiten viel länger als geplant. Auch der von einem Tag auf den anderen angekündigte Fliesenleger, der mittags kommen sollte, ist am späten Nachmittag nicht da. Kommunikationsversuche mit Handwerkern, Firma und Vermieter ergeben keinen Erfolg, die dort versprochenen Termine und Fristen werden nicht eingehalten. Die zuerst angekündigte Frist wird mittlerweile um eine Woche überschritten.

Dem Mieter gefällt es eigentlich ganz gut in seinem Haus, er möchte die Situation am liebsten gütlich regeln, denkt also nicht an Mietminderung oder dergleichen. Aber es wäre schon interessant zu wissen, wieweit seine Verpflichtung geht, die Wohnung für Handwerker pauschal zugänglich zu halten, und ob er - nach häufigem erfolglosen Warten - vielleicht auch auf Terminsabsprachen bestehen kann.

Wie wäre diesem Mieter zu raten?

Danke schön schon mal und Grüßli
Rosa :smile:

Hallo,

da sich der Mieter gütlich einigen will, kann er letztlich nur auf Terminabsprachen bestehen.

Grüsse Günter

Vermutlich ist das obengenannte Thema nicht grade selten ein
Streitpunkt. Mir stellen sich jedenfalls in diesem
Zusammenhang einige Fragen:

Ein Vermieter kündigt im Mehrfamilienhaus mit einer
Vierwochenfrist Handwerkerarbeiten an (Austausch der alten
Wasserrohre). Diese sollen zwei Wochen dauern, die Wohnungen
mögen bitte von 8-16 zugänglich gehalten werden. Nun finden
diese Arbeiten zögerlich statt, die Handwerker kommen immer
wieder zu spät, manchmal gar nicht. Die Handwerkerfirma
schickt zu wenig Handwerker usw. Termine werden auch nicht
eingehalten. So dauern also die Arbeiten viel länger als
geplant. Auch der von einem Tag auf den anderen angekündigte
Fliesenleger, der mittags kommen sollte, ist am späten
Nachmittag nicht da. Kommunikationsversuche mit Handwerkern,
Firma und Vermieter ergeben keinen Erfolg, die dort
versprochenen Termine und Fristen werden nicht eingehalten.
Die zuerst angekündigte Frist wird mittlerweile um eine Woche
überschritten.

Dem Mieter gefällt es eigentlich ganz gut in seinem Haus, er
möchte die Situation am liebsten gütlich regeln, denkt also
nicht an Mietminderung oder dergleichen. Aber es wäre schon
interessant zu wissen, wieweit seine Verpflichtung geht, die
Wohnung für Handwerker pauschal zugänglich zu halten, und ob
er - nach häufigem erfolglosen Warten - vielleicht auch auf
Terminsabsprachen bestehen kann.

Wie wäre diesem Mieter zu raten?

Danke schön schon mal und Grüßli
Rosa :smile:

Danke
Hallo auch,

und vielen Dank! Kann denn der Mieter aber auf Terminabsprachen _bestehen_?

Hallo,

da sich der Mieter gütlich einigen will, kann er letztlich nur
auf Terminabsprachen bestehen.

Grüsse Günter