Mieter und seine Nebenkosten

Hallo Fachleute,

nehmt an ihr habt einen netten Mieter im 1. OG. Der überwies an seinen alten Vermieter mtl. 120 Euro an Nebenkosten (Strom, Wasser + Ölheizung) und die Kaltmiete. Der Vermieter wiederum rechnete dann mit der WEG-Verwaltung ab. Der Mieter bekam nie eine Abrechnugn und zahlte was verlangt wurde. Es betrifft ein Gebäude mit 3 Wohnungen , also drei Eigentümer , davon aber nur zwei in der WEG (?) Der Vermieter des DG rechnet seine Nebenkosten selbst ab und hat mit der WEG-Verwaltung also gar nix zu tun. Der neue Vermieter vom Mieter im 1. OG möchte eigentlich mit der WEG auch nix zu tun haben. Eine Wohnung kann sie auch selbst abrechnen. Der Vertrag mit der Verwaltung läuft bis Ende des Jahres. Frage: Warum meldet sich der Mieter im 1. OG nicht selbst bei den Stadtwerken an? Somit würden doch zumindest für Strom und Wasser (eigene Uhren) eine direkte Abrechnung erfolgen. Logisch oder nicht? Ich versteh das kuddelmuddel nicht. Warum macht man das so? Wie würdet ihr das nach Auslaufen des WEG-Vertrages machen? Es wurden für den besagten Stichtag alle Zählerstände aufgeschrieben. Was tun, wenn man also im neuen Jahr so wenig mit den Nebenkosten wie möglich zu tun haben möchte?

Viele Grüsse Melli

Die Aufschreibung ist Zukunftsmusik.

Sie ist höchst gegenwärtig, weil es auch bei einer WEG keine Verwaltung gibt, die das Hausgeld nach Belieben und ohne nachvollziehbare Abrechnung erheben darf.

Wenn ein sauber aufgestellter Wirtschaftsplan und eine ordentliche Abrechnung vorliegt, kann man diese mit der notwendigen Überleitung genauso gut auch für die NK-Abrechnung mit einem Mieter verwenden.

Und wenn weder das eine noch das andere vorliegt, kann man den sogenannten „Verwalter“ ggf. fristlos kicken, weil er seinen Job nicht macht.

Schöne Grüße

MM

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Hallo Melli,

Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun!

DU hast einen Vertrag mit einer Verwaltung, an welche du einen Teil deiner Aufgaben delegiert hast. Dein Mieter hat bei diesem vertrag auch kein Mitspracherecht, das ist allein deine Angelegenheit und diejenige der anderen WEG-Partner.

Das Andere ist der Mitvertrag zwischen dir und deinem Mieter. Auch hier bist du, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, frei, was ihr miteinander vereinbart. Grundsätzlich kannst di die Vermietung aber auch an deine Verwaltung übertragen.

So etwas kann historisch bedingt sein. Vermutlich waren die Bedingen und Konstellationen damals, als der Mieter einzog, ganz anders. Wenn man wissen will, wie das kam, muss man etwas Geschichtsforschung betreiben. :slight_smile:
Wenn eigene Zähler vorhanden sind, spricht eigentlich nichts dagegen, dies aufzudröseln und direkt abrechnen zu lassen. Allerdings muss man noch beachten was dazu im Mietvertrag steht!

Es gibt also 3 Wohnung, aber ein Eigentümer besitzt 2 Wohnungen?

So ganz funktioniert das aber nicht!
Wer sorgt für den vollen Öltank?
Das Treppenhaus ist auch Allgemeingut und da darf ein einzelner Eigentümer auch nicht machen was er will. Der Eigentümer im Erdgeschoss kann nicht einfach die Treppe abreissen und dort einen Schrank einbauen, nur weil er die Treppe nicht benötigt.

Wer organisiert das Notwendige bei einem Dachschaden?
Wenn dann der eine Eigentümer die Notreparatur in Auftrag gibt, muss er dann dem Handwerker erst einmal für die Rechnung gerade stehen. Finden dann die Miteigentümer, die Reparatur wäre gar nicht nötig gewesen oder zu teuer oder sonst irgendetwas, kann das zu jahrelangen Auseinandersetzungen vor Gericht führen.

MfG Peter(TOO)

nein, 3 Wohnungen gehörten einer Person und zwei wurden verkauft. Somit 3 Eigentümer. Aber der eine Eigentümer macht seine Abrechnung selber. Ist aber vom Protokoll her bei der WEG-Versammlung anwesend. Ich kapiers auch (noch) nicht.

Ist Dir eigentlich bekannt, dass dieser Mieter dann die Nebenkostenvorauszahlungen der letzten Jahre komplett zurückfordern kann?
Gruß
and

Hallo!

Mir scheint dort im Haus vieles durcheinander zu laufen.

  1. kein Mieter oder Eigentümer kann selbst Kunde beim Wasser werden. Trotz eigener Uhr (eine Whg-Uhr dient nur zur internen Abrechnung). Wasserkunde ist das Haus, also die Gemeinschaft. Abgerechnet nach Haupt-Uhr. Rechnung an Gemeinschaft . Sie teilt dann intern auf.

Strom sollte allerdings immer möglich und normal sein. Wohnung hat eigenen Zähler, Mieter ist selbst Kunde, Strom geht nie über die NK-Abrechnung( bei Untermietern als Sonderfall)
Sonst taucht nur Gemeinschaftsstrom in den NK auf.

  1. Niemand kann mit den Heizkostenverteilern einzeln abrechnen. Klar man kann die Daten notieren, nur sie nützen nichts. Sie besagen noch nichts.
    Erst wenn man alle Daten aus allen Whg. zusammenzählt und mit den Verbrauchskosten (ÖL, Wartung, Strom) zusammenbringt, kann man berechnen was jede Wohnung zu zahlen hat.
    Selbst wenn die Heizungszähler echte Wärmemengenzähler wären in der Einheit kWh anzeigen, so kann man damit nicht (direkt) selbst abrechnen.

  2. Und das Mehrfamilienhaus müsste man mir erst mal zeigen, wie von 3 Wohneinheiten einzelne sich aus der Gemeinschaft verabschieden oder angeblich gar nicht Bestandteil der Gemeinschaft sind. Wie soll das gehen ? Auch dieser Eigentümer nutzt oder hat Gemeinschaftseigentum.

Beispiel: Das Dach gehört nicht dem Obergeschossbewohner, es gehört allen. Und alle müssen es unterhalten und reparieren.

MfG
duck313

WEG bedeutet hier nur Wohnungseigentum.
Die WEG-Versammlung ist für alle Eigentümer.
Die WEG-Verwaltung ist vermutlich hier eine Hausverwaltung, die dem Vermieter (bzw. den Vermietern) die Verwaltung des WEG abnimmt, konkret so Dinge wie Nebenkosten errechnen, Mietzahlungen verfolgen, Handwerker für Reparaturen bestellen.

Das sieht jeder anders. Für viele ist es das einfachste, wenn es ein Hausverwaltung erledigt. Andere scheuen deren Kosten oder wollen es besser machen.

Zudem sind bei WEG 2 Dinge zu trennen:
a) Die Abrechnung zwischen Mieter und Vermieter
b) Die Abrechnung der Vermieter untereinander (Hausgeld)
Es ist mir nicht ersichtlich, ob die Hausverwaltung nur für a) oder auch für b) zuständig ist.

Auch das ist (zumindest war) prinzipiell möglich, wenn die Nebenkosten pauschal festgelegt wurden.

Stimmt nicht. Laut Melli läuft der Vertrag mit der Verwaltung " bis Ende des Jahres". Gleichzeitig schreibt Melli sinngemäß, daß „für den besagten Stichtag“ - also Ende des Jahres - „alle Zählerstände aufgeschrieben“ wurden.
Die Hausverwaltung wird also von Fa. Nostradamus GmbH und Co KG geführt. Die wird man kaum:

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ich hoffe nicht von mir. Habe die Wohnung jetzt im Juli erst erworben. Bekannt nicht, aber die Gefahr besteht bei dem Mieter nicht … würde ich mal so sagen wollen