Mieter und Untermieter --> WG

Hallo Forum,

inspiriert durch einen Thread weiter unten würde mich mal interessieren, wie es rechtlich aussieht, wenn eine WG sagen wir mal eine Wohnung mietet, wobei einer der WG-Bewohner der Hauptmieter ist, welcher die WG vor dem Vermieter vertritt und den restlichen WG-Bewohnern einzelne Räume untervermietet (nicht zuletzt, weil ich selbst 7 Jahre lang in einer 5er-WG wohnte). Dann trägt doch der Hauptmieter das ganze Risiko, oder? Gesetzt den Fall, dass ein Untermieter mit der Mietzahlung im Rückstand bleibt, dann muss doch sicher der Hauptmieter den Vertrag mit dem Mieter dennoch erfüllen, oder gibt es da irgendwelche Sicherheiten für den Hauptmieter?

Gibt es evtl. Bestimmungen, die in einer ausgesprochenen WG die einzelnen Bewohner gleichstellt und quasi das Risiko des Hauptmietvertrages auf alle WG-Bewohner gleichmäßig oder anteilig zu ihrem Mietbeitrag verteilt? Wäre es rechtens, wenn der Hauptmieter von den Untermietern einen vom Hauptmietvertrag abweichenden Betrag (wenn man die Summe betrachtet) verlangt und etwaige Überschüsse für solche Notfälle auf ein separates Sparkonto oder auf das WG-Konto bucht?

Außerdem kann man (zumindest wurde es uns damals nicht erlaubt) kein Konto auf eine ganze WG eröffnen, sondern lediglich auf maximal 2 Personen. Also hat/haben im Fall eines regelmäßigen Mietüberweisungs-Auftrags der/die Kontoinhaber nachher die Schulden bei der Bank am Hals, wenn einer der Mitbewohner mal seinen Anteil nicht auf das WG-Konto überweist. Wie kann man sich dagegen schützen?

Und nochwas: Was, wenn ein Untermieter aus welchem Grund auch immer keine Miete mehr zahlt? Man kann ihn ja nicht von heute auf morgen auf die Straße setzen. Muss man als Hauptmieter bzw. als WG so jemanden aushalten, selbst wenn man genau weiß, dass einem dadurch zumindest zeitweise finanzieller Schaden entsteht? Wie sieht es aus, wenn sich einer der WG-Mitglieder z.B. als Dieb entlarvt? Kann man so jemanden direkt rauswerfen?

Diese Fragen sind hypothetisch, aber mit solchen Gedanken habe ich mich schon während meiner WG-Zeit befasst. Vielleicht bekomme ich ja nach Jahren hier mal eine Antwort. Wie löst ihr das bzw. wie habt ihr das in eurer WG-Zeit gelöst?

Lieben Gruß
Huttatta

Hallo!

inspiriert durch einen Thread weiter unten würde mich mal
interessieren, wie es rechtlich aussieht, wenn eine WG sagen
wir mal eine Wohnung mietet, wobei einer der WG-Bewohner der
Hauptmieter ist, welcher die WG vor dem Vermieter vertritt und
den restlichen WG-Bewohnern einzelne Räume untervermietet
(nicht zuletzt, weil ich selbst 7 Jahre lang in einer 5er-WG
wohnte). Dann trägt doch der Hauptmieter das ganze Risiko,
oder? Gesetzt den Fall, dass ein Untermieter mit der
Mietzahlung im Rückstand bleibt, dann muss doch sicher der
Hauptmieter den Vertrag mit dem Mieter dennoch erfüllen, oder
gibt es da irgendwelche Sicherheiten für den Hauptmieter?

siehst du völlig richtig. Denn der Mieter der Wohnung ist nun mal gegenüber dem VM in der Pflicht, denn dieser ist ja alleiniger Vertragspartner.
Genauso wie seine Untermieter nur ihm gegenüber verpflichtet sind.

Gibt es evtl. Bestimmungen, die in einer ausgesprochenen WG
die einzelnen Bewohner gleichstellt und quasi das Risiko des
Hauptmietvertrages auf alle WG-Bewohner gleichmäßig oder
anteilig zu ihrem Mietbeitrag verteilt?

Nein.

Wäre es rechtens, wenn
der Hauptmieter von den Untermietern einen vom
Hauptmietvertrag abweichenden Betrag (wenn man die Summe
betrachtet) verlangt und etwaige Überschüsse für solche
Notfälle auf ein separates Sparkonto oder auf das WG-Konto
bucht?

Zu welchem Preis der HM an die untermieter weitervermietet ist seine Sache.

Außerdem kann man (zumindest wurde es uns damals nicht
erlaubt) kein Konto auf eine ganze WG eröffnen, sondern
lediglich auf maximal 2 Personen. Also hat/haben im Fall eines
regelmäßigen Mietüberweisungs-Auftrags der/die Kontoinhaber
nachher die Schulden bei der Bank am Hals, wenn einer der
Mitbewohner mal seinen Anteil nicht auf das WG-Konto
überweist. Wie kann man sich dagegen schützen?

Nur indem man sich seine Untermieter gut aussucht.

Und nochwas: Was, wenn ein Untermieter aus welchem Grund auch
immer keine Miete mehr zahlt? Man kann ihn ja nicht von heute
auf morgen auf die Straße setzen. Muss man als Hauptmieter
bzw. als WG so jemanden aushalten, selbst wenn man genau weiß,
dass einem dadurch zumindest zeitweise finanzieller Schaden
entsteht? Wie sieht es aus, wenn sich einer der WG-Mitglieder
z.B. als Dieb entlarvt? Kann man so jemanden direkt
rauswerfen?

Es gelten die gleichen Rechte und Pflichten die der VM gegenüber dem HM hat.

Gruß ivo

Hallo Ivo,

vielen Dank! Dann ist’s ja doch so, wie ich dachte. Da kann ich aber mal froh sein, dass ich nach 7 Jahren WG als Hauptmieter ungeschoren davongekommen bin :smile:

Lieben Gruß
Huttatta