Verehrtes Publikum!
Folgende Situation: A ist Mieter einer großen Wohnung. B möchte vorübergehend als Untermieter einziehen. B zahlt A nicht ganz die Hälfte der Gesamtmiete. Nach einem Monat zieht C, die Freundin von A, ebenfalls in die Wohnung ein. B findet, C müsse sich als Mitbewohnerin an den Mietkosten beteiligen. A sagt nein, C wohne sozusagen auf seine Einladung als Hauptmieter in der Wohnung.
Wie beurteilt ihr die rechtliche Situation?
Liebe Grüße
Florian