Mieter, Untermieter, Freundin

Verehrtes Publikum!

Folgende Situation: A ist Mieter einer großen Wohnung. B möchte vorübergehend als Untermieter einziehen. B zahlt A nicht ganz die Hälfte der Gesamtmiete. Nach einem Monat zieht C, die Freundin von A, ebenfalls in die Wohnung ein. B findet, C müsse sich als Mitbewohnerin an den Mietkosten beteiligen. A sagt nein, C wohne sozusagen auf seine Einladung als Hauptmieter in der Wohnung.

Wie beurteilt ihr die rechtliche Situation?

Liebe Grüße

Florian

Hallo!

A kann mit seiner Wohnung machen, was er will. Jedenfalls hat B keine Ansprüche gegen A oder C, sofern C nicht den Vertrag zwischen A und B beeinträchtigt.