Mieter--Untermietverhältnis kündigen

Es gibt eine WG. Da wohnt Hauptmieter 1 schon etwas länger drin, als Hauptmieter 2.
Nun musste HM1 aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt ziehen und vermietet sein Zimmer an einen Untermieter, Freundin von HM2.
Dieses Untermietverhältnis ist unrechtmäßig, da es nicht, wie von der Hausverwaltung gefordert, ihr gemeldet wurde. Auch darf ein Untermietverhältnis laut Hausverwaltung höchstens 6 Monate dauern.
Die Untermieterin wohnt nun schon über anderthalb Jahre in dem Zimmer.

HM1 will nun zurück ziehen, aber nur fürs WE, und den UM rausschmeissen.
Da hat sich HM2 dagegen gewehrt und erreicht, dass der UM solange wohnen bleiben kann, bis HM1 ganz zurück in die Whg zieht.

Nun würde HM2 gerne mit dem UM zusammenwohnen bleiben, da HM1 ein eher inkompatibler Mitbewohner ist.

Was würde nun passieren, wenn HM2 den HM1 bei der Hausverwaltung anschwärzt!? Würde dann nun sein Mietverhältnis gekündigt oder unsere beiden?
Gibt es noch andere Möglichkeiten, dass man den HM2 „aus der Wohnung kündigen kann“?

Jeder Hauptmieter kann sein Leben so gestalten wie ihm passt. Deshalb kann er seine Freundin mit aufnehmen. Er muß dem Vermieter immer sofort informieren. Untermieter müssen jedoch genehmigt werden. Wobei hier besondere Gründe vorliegen müssen, warum ein Untermieter abgelehnt wird.
Hauptmietern kann nur gemeinsam gekündigt werden, da der Vertrag gemeinsam geschlossen wurde.