Mieter verändert Treppe auf eigene Gefahr - wäre eine schriftliche Vereinbarung rechtssicher?

Angenommen ein Mieter bewohnt ein Erdgeschoss und es sind zwei große jeweils doppelflüglige Fenster vorhanden, vor einer stehe eine Treppe, vor der anderen nicht.

Der Mieter nimmt sich die Hälfte der Treppe (besteht aus zwei Teilen) und stellt diese vor das zweite Fenster, so das bei beiden Fenstern jeweils nur eine Hälfte der Fenster eine Treppe hat.

Kann zwischen Mieter und Vermieter vereinbart werden das wenn deshalb jemand zu Schaden kommt der Mieter dies auf eigene Gefahr gemacht hat und dafür auch wenn dritte (also Besucher) zu Schaden kommen selber haftet oder wäre das nicht rechtssicher weil man dem Vermieter Fahrlässigkeit vorwerfen könnte da er sich auf so etwas eingelassen hätte?

Ich verstehe den Sinn der Frage nicht. Der Mieter hat keine „baulichen“ Veränderungen an der Mietsache vorzunehmen. Punkt. Schluss. Aus!

Im Schadensfall haftet der Vermieter. So was würde ich als Vermieter nicht genehmigen. Evtl. lässt sich aber durch Sicherung, Gitter oder ähnlichem die Sicherheit gewährleisten.

hallo darius!
deine frage muss ich extrem verneinen.
zunächsteinmal darf der mieter eine solche baulicher veränderung nur mit absoluter zustimmung des vermieters diese arbeit ausführen.
zum zweiten ist das eine masive bauliche veränderung für die auf jeden fall ein statiker gebraucht wird.
und zum schluss kommt auf jeden fall der vermieter für jeden schaden auf den einem dirtten zustösst.
also am besten finger weg von solchen munckeleien. in jedem fall sollte man bei solchen baulichen veränderungen fachmänner dran lassen, denn die sind im schadenfall gegenüber dritten dann versichert.

lg vivien

Ich kann beim besten Willen Ihren Ausführungen nicht folgen.

Damit bin ich überfragt. Ich würde aus dem Bauch heraus sagen, wenn die Fenster als Türen nutzbar sein sollen müsste die Treppe befestigt werden, sodass sie nicht mehr bewegbar ist. Ansonsten gehört die Treppe ganz weg denn Fenster sind eben Fenster und keine Türen.
Das ist aber kein juristischer Rat. Ich würde einen Anwalt befragen.

Hallo,
es tut mir sehr leid, aber ich verstehe Ihre Frage überhaupt nicht. Eine Treppe vor einem Fenster? Eine halbe Treppe, die vor ein Fenster gestellt wird? Das ist mir total unklar. Sie können sich gerne nochmal melden.
Gruß, Zita

Kann leider nicht helfen

Das geht ja gar nicht! Diese eigenwillige Umbaumaßnahme darf der Eigentümer nie bewilligen. Sofort den Originalzustand wieder herstellen. Bei Weigerung fristlose Kündigung
androhen und aussprechen nach einer Frist.

Hallo Darius,

da ich nicht im Baurecht Bescheid weiss,
kann ich Dir leider nicht antworten,

aber wenn die Treppen lose sind und eine halbe noch breit genug ist zum
laufen und nicht zu hoch und wenn sie innen sind wird es
doch sicher keine Gefahr geben?
Gruß

Hallo! Da bin ich leider überfragt.

Da man besonders in der Mietrechtsprechung schon vieles gesehen hat, was man nach gesundem Menschenverstand für nicht möglich halten würde, könnte man ja durchaus auf die Idee kommen, dass eine solche Vereinbarung als Zustimmung des Vermieters gewertet werden könnte.

Ich würde da einfach nur sicherstellen ggf beweisen zu können, die Treppe ordnungsgemäß und verkehrssicher dem Mieter zur Verfügung gestellt zu haben. Besser sollte also der Mieter nur ein solches Schriftstück als Bestätigung gegenzeichnen.

Hallo, das verstehe ich nicht ganz. Was für eine Treppe ist denn das, die man einfach so umstellen kann? Unabhängig von einer Vereinbarung: wenn der Mieter die Gefährungssituation erhöht, kann man auf ihn zurückgreifen, zuerst ist aber immer der Hausbesitzer „dran“
Viele Grüße Andreas

Sorry, da weiß ich nicht weiter.