Angenommen ein Mieter bewohnt ein Erdgeschoss und es sind zwei große jeweils doppelflüglige Fenster vorhanden, vor einer stehe eine Treppe, vor der anderen nicht.
Der Mieter nimmt sich die Hälfte der Treppe (besteht aus zwei Teilen) und stellt diese vor das zweite Fenster, so das bei beiden Fenstern jeweils nur eine Hälfte der Fenster eine Treppe hat.
Kann zwischen Mieter und Vermieter vereinbart werden das wenn deshalb jemand zu Schaden kommt der Mieter dies auf eigene Gefahr gemacht hat und dafür auch wenn dritte (also Besucher) zu Schaden kommen selber haftet oder wäre das nicht rechtssicher weil man dem Vermieter Fahrlässigkeit vorwerfen könnte da er sich auf so etwas eingelassen hätte?