Mieter vereitelt Nachvermietung - welche Ansprüche

Hallo!
folgenden Fall angenommen (ein ähnlicher steht bereits unten aber ich möchte neue Aspekte hineinbringen):

Eine Mieterin muss per Gerichtsbeschluss zum Monatsende ausziehen. Der Vermieter hat bereits 6 Mietinteressenten zum nächsten Monatsersten.

Die Mieterin möchte dem Vermieter keinen Besichtigungstermin nennen und reagiert weder auf Fristen noch auf schriftlich gemachte Terminvorschläge.

Ein Mietinteressent besucht nun die Wohnung unangekündigt und trifft den Vater der Mieterin an. Nach seiner Aussage verhielt es sich wie folgt: Der Vater kommt in völlig verwahrlostem Zustand an die Türe, aus der Wohnung dringt ein unglaublicher Gestank. Vor der Eingangstüre im Freien befindet sich ein großer Karton mit Müll sowie ein alter Staubsauger. Der Vater verweigert den Zutritt zur Wohnung.

Der Interessent vermutet durch den Gestank, den Müll und das seltsame Verhalten des Vaters, dass die Wohnung von Messis bewohnt und wohlmöglich auch mit Ungeziefer verseucht ist und nimmt Abstand von der Wohnung.

Ähnlich geht es weiteren Interessenten, die vom Müll und der Tatsache abgeschreckt werden, dass der Mieter eine Besichtigung verweigert.

Frage: Welche Rechte hat der Vermieter? Kann er den Mieter (der im Übrigen privatinsolvent sein soll) schadensersatzpflichtig machen?

Grüße
Webbengel

Hallo,

in solchen Fällen tut ein Vermieter gut daran zu warten bis er den tatsächlichen Zustand seines (geräumten) Mietobjektes begutachten kann, also die volle Verfügungsgewalt über das Objekt wiedererlangt hat.
Das ist erst der Fall wenn er den gekündigten Mieter notfalls mittels Zwangsräumung aus der Wohnung hat entfernen können.
Nicht selten erlebt man als VM da die ein oder andere Überraschung…

Zwar macht sich der Mieter dem Vermieter gegenüber durch solch ein verweigerndes Verhalten meist schadenersatzpflichtig, aber wo nichts zu holen ist…

Der VM könnte sein Recht auf Besichtigung einklagen:
http://dejure.org/gesetze/BGB/809.html

Es könnte auch noch schlimmer kommen…zB:
Wenn der VM jetzt mit einem potentiellen Nachmieter schon einen Mietvertrag abschliessen würde, aber die Wohnung wäre noch nicht zum Termin geräumt/renoviert/saniert…je nach Zustand, dann dürfte er für den Nachmieter in die Tasche greifen…denn der gekündigte M. hat ja nichts das man sich zurückholen könnte…

Wenn der Gestank wirklich so heftig ist und sich der Müll türmt, würde ich allerdings mal beim Gesundheitsamt anklingeln.
http://norm.bverwg.de/jur.php?ifsg,16 könnte dabei hilfreich sein.

Gruß
M.

Moin,
fassen wir mal zusammen, der Mieter ist blank und hat die Wohnung verranzt. Das keine neuen Mieter einziehen wollen, hat zwar was mit dem Verhalten des Mieters zu tun, aber wohl eher mit dem, das er vorher in der Wohnung ausgelebt hat.

Sicher kann man nun auf Schadensersatz für die Instandsetzung der Wohnung klagen sowie für Mietausfall, doch da sollte man die Wirtschaftlichtkeit nicht aus den Augen verlieren, die Wahrscheinlichkeit, das man auf den Kosten sitzen bleibt ist sehr hoch.

Zum Vorschlag mit dem Melden bei einer Behörde, hört sich am Anfang erstmal gut an, im Endeffekt wird dieses aber direkt dem Eigentümer Auflagen machen, was zu tun ist und wie schnell, wenn man sich da nicht mal selbst ein Bein stellt…

hth