Hallo!
Mieter A wohnt in einem 7-parteien Haus, dessen Wohnungen teils von den Eigentümern selbst bewohnt werden oder vermietet sind.
Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat zur Verwaltung der Wohneinheiten ein Immobilienbüro beauftragt.
Aufgabe des Immobilienbüros ist es u.a., die Betriebskostenabrechnung zu erstellen.
Mieter A zweifelt die letzte Abrechnung (lediglich eine Auflistung des Kostenarten/Kosten) an und bittet um Übersendung der einzelnen Abrechnungsbelege. Trotz Zusicherung, dass die Belege zugemailt werden, kommt trotz mehrfacher Anfragen kein Beleg an.
Der Vermieter kümmert sich auch nicht um die Angelegenheit (obwohl Mieter A die Betriebskostennachzahlung bis zur Überprüfung durch Belege zurückhält).
Gegen wen kann Mieter A Ansprüche zur Darlegung der Belege geltend machen?
(Hinweis: Der Vermieter hat diese Abrechnungsbelege ebenfalls nicht.)
Für eine hilfreiche Antwort wäre ich dankbar!