Mieter / Vermieter: Teppichboden Erneuerung

Guten Tag zusammen,

wenn ein Teppichboden in einer Mietwohnung erneuert werden muß: Unter welchen Umständen muß das der Vermieter besorgen bzw. tragen, unter welchen Umständen der Mieter?

Danke & LG,
Nike

Moin, Nike,

wenn ein Teppichboden in einer Mietwohnung erneuert werden
muß: Unter welchen Umständen muß das der Vermieter besorgen
bzw. tragen

wenn der Teppichboden aus Altersgründen, sprich wegen üblichen Verschleißes, hinüber ist

unter welchen Umständen der Mieter?

Wenn es der Mieter geschafft hat, den Boden vorzeitig zu ruinieren.

Von nun wird es heikel: Natürlich kann ein Mieter nach 8 Jahren Gebrauch mit der Zigarre ein Loch hineinbrennen, dann sollte sein Beitrag nicht mehr als 20 % betragen. Beliebige Konstellationen sind möglich :smile:

Gruß Ralf

Hallo Ralf,

Moin, Nike,

wenn ein Teppichboden in einer Mietwohnung erneuert werden
muß: Unter welchen Umständen muß das der Vermieter besorgen
bzw. tragen

wenn der Teppichboden aus Altersgründen, sprich wegen üblichen
Verschleißes, hinüber ist

dies gilt natürlich nur, wenn der Vermieter den Teppichboden auch mitvermietet hat und sich der Meinung über den Zustand des Teppichs anschließt (im Zweifelsfall wird er dazu vom Gericht gezwungen werden müssen). Hat der Mieter den Teppichboden z. B. vom Vormieter übernommen oder gar selbst verlegt, muss der Vermieter selbstverständlich nichts bezahlen.

unter welchen Umständen der Mieter?

Wenn es der Mieter geschafft hat, den Boden vorzeitig zu
ruinieren.

Von nun wird es heikel: Natürlich kann ein Mieter nach 8
Jahren Gebrauch mit der Zigarre ein Loch hineinbrennen, dann
sollte sein Beitrag nicht mehr als 20 % betragen. Beliebige
Konstellationen sind möglich :smile:

Ob das Zigarrenloch ausreichend ist um einen komplett neuen Teppich zu verlangen? Schließlich könnte der Vermieter auch den Schadenersatz behalten und das Loch durch den Einsatz eines Teppichstücks ausbessern.
So aus „dem Bauch heraus“ fände ich das ja irgendwie rechtsmißbräuchlich, wenn dann ein neuer Teppich auf überwiegende Kosten der Vermieters verlegt werden müsste, obwohl der Mieter den Schaden verursacht hat…
Vielleicht äußern sich zu diesem Aspekt noch mal die Experten?

Lieben Gruß

Trillian

Meine Meinung:

wenn ein Teppichboden in einer Mietwohnung erneuert werden
muß: Unter welchen Umständen muß das der Vermieter besorgen
bzw. tragen

wenn der Teppichboden Bestandteil der Mietsache ist, d.h. im Mietvertrag zum Beispiel: „Teppichboden in Wohnzimmer“ drin steht und der Teppich durch normale Nutzung abgewohnt ist.

unter welchen Umständen der Mieter?

wenn der Teppich „Erbe“ vom Vormieter ist oder vom Mieter beschädigt oder unverhältnismäßig stark abenutzt/verwohnt wurde.

Grüße

Moin, Trillian,

dies gilt natürlich nur, wenn der Vermieter den Teppichboden
auch mitvermietet hat

prima. Mit diesem Einwand bewahren wir den Vermieter davor, Dinge zu ersetzen, die ihm gar nicht gehören. Darauf wäre er selbst niemals gekommen.

Nebenbei: Mir ist kein Teppichbodenrestaurator bekannt, der ein Brandloch so flicken könnte, dass anschließend keine Flickstelle zu sehen ist. Noch nicht mal zu Kosten, die bei 20 % des Zeitwertes lägen.

Gruß Ralf

Nabend Ralf,

Moin, Trillian,

dies gilt natürlich nur, wenn der Vermieter den Teppichboden
auch mitvermietet hat

prima. Mit diesem Einwand bewahren wir den Vermieter davor,
Dinge zu ersetzen, die ihm gar nicht gehören. Darauf wäre er
selbst niemals gekommen.

Sagen wir es mal so: Meine Erläuterung erfolgte aus rein präventiven Gesichtspunkten zur Ergänzung Deiner Antwort :smile:

Nebenbei: Mir ist kein Teppichbodenrestaurator bekannt, der
ein Brandloch so flicken könnte, dass anschließend keine
Flickstelle zu sehen ist. Noch nicht mal zu Kosten, die bei 20
% des Zeitwertes lägen.

Ich kann mir ja nur nicht vorstellen, dass bei einem Schaden in Form eines Brandlochs, den der Mieter auch noch verursacht hat und für den er zu recht auch nur den Zeitwert bezahlen muss, der Vermieter gezwungen sein sollte, z. B. 50 qm neuen Teppichboden zu verlegen. Da fehlt mir irgendwie die Verhältnismäßigkeit. Aber ich weiß eben nicht, ob es nicht vielleicht doch so ist. Weißt Du es?

Lieben Gruß

Trillian

Moin, Trillian,

Ich kann mir ja nur nicht vorstellen, dass bei einem Schaden
in Form eines Brandlochs, den der Mieter auch noch verursacht
hat und für den er zu recht auch nur den Zeitwert bezahlen
muss, der Vermieter gezwungen sein sollte, z. B. 50 qm neuen
Teppichboden zu verlegen. Da fehlt mir irgendwie die
Verhältnismäßigkeit. Aber ich weiß eben nicht, ob es nicht
vielleicht doch so ist. Weißt Du es?

das Lehm spielt meistens anders, als sich denkt.

Von Zwang war keine Rede. In der Praxis stellen sich solche Fragen nicht aus heiterem Himmel, sondern bei konkreten Anlässen, so zB wenn ein Mieter nach 8 Jahren auszieht und bei der Abnahme ein irreparabler Schaden im Teppichboden entdeckt wird. So, und jetzt bist Du dran :smile:

Gruß Ralf

Guten Morgen Ralf,

Von Zwang war keine Rede. In der Praxis stellen sich solche
Fragen nicht aus heiterem Himmel, sondern bei konkreten
Anlässen, so zB wenn ein Mieter nach 8 Jahren auszieht und bei
der Abnahme ein irreparabler Schaden im Teppichboden entdeckt
wird. So, und jetzt bist Du dran :smile:

Okay, also: :smile:
Ja, das wird gut und gern genauso sein… Dem Vermieter bleibt es dann unbenommen, den Boden auszutauschen oder einen neuen Mieter zu finden, der den Boden in dem Zustand akzeptiert (und der vergißt das Brandloch dann im Übergabeprotokoll vermerken zu lassen und - schwups - ist die nächste Frage für www da :wink:)

Lieben Gruß

Trillian