Die Sache hat sich jetzt insoweit erledigt, als der Mieter den Schlüssel doch noch dem Vermieter ausgehändigt hat. Jetzt gibt es nur ein neues Problem: Wie kann der Mieter die ausstehende Miete eintreiben, die der Mieter nicht freiwillig bezahlen will? Kann der Vermieter einfach so mit Mietvertrag und Kontoauszügen zum Gericht gehen, damit ein Gerichtsvollzieher geschickt wird, oder muss ein Anwalt beauftragt werden?
Das ist wieder der Streit um des Kaisers Bart.
Natürlich kann der Vermieter mit dem Mietvertrag zu Gericht gehen und die Mieten fordern. Es muss dabei theoretisch noch nicht mal ein Kontoauszug vorlegen, da der Mieter die Zahlung der Mieter beweisen muss.
Es können aber immer rechtliche Probleme auftreten, je nach dem, was der Mieter einwendet. Zudem ist das ganze Prozessrecht zu beachten und das kann im Grunde nur ein Anwalt. Die Chance, einen Prozess zu verlieren, nur, weil man keinen Anwalt hat, ist sehr sehr hoch.
Man könnte als Mittelweg vielleicht einen Mahnbescheid beantragen und wenn Widerspruch eingelegt wird, den Anwalt mit dem Klageverfahren beauftragen.