Mieter verstirbt - Rechte vom Mitbewohner

Hallo,

habe schon einiges über das Mietrecht gelesen. Aber in einem solchen Fall keine Antwort gefunden.

Person A wohnt mit ihrem Kind alleine in einer Mietwohnung. A verstirbt plötzlich. Das Kind schlägt das Erbe aus und beruft sich auf einen Paragraphen im BGB, wonach es das Mietverhältniss nicht fortführen muss und Anfang des neuen Monats aus der Wohnung raus muss.
Das Kind schlägt das Erbe aus. Genau wie alle anderen möglichen Erben. Kind darf den Hausrat von Person A nicht bewegen bzw. zwischenlagern, da sonst das Erbe angenommen wird.

Darf das Kind einfach ausziehen und den Vermieter auf den Kosten (Räumung, Miete etc.) sitzten lassen?

Hallo,

Darf das Kind einfach ausziehen und den Vermieter auf den
Kosten (Räumung, Miete etc.) sitzten lassen?

bevor ich jetzt was falsches sage:
Vielleicht hilft dir das weiter:
http://www.juraforum.de/forum/showthread.php?t=97666
http://www.google.de/search?hl=de&client=firefox-a&r…

TM