Mieter verstorben - übernehmen Erben?

Hallo,

unser Mieter ist überraschend nach knapp 6 Jahren Mietzeit verstorben.

Es ist natürlich ein wenig makaber nach Kündigungsfristen zu fragen, aber die Kugel dreht sich ja weiter:

Laut Mietvertrag bestand eine Kündigungsfrist von 6 Monaten - wie sieht die Frist im Todesfall aus: Muss der Erbe die 6 Monate komplett übernehmen oder verkürzt sich im Todesfalle die Frist auf 3 Monate?

Danke für eure Hilfe.

Grüße von Lilly

Hallo,

unser Mieter ist überraschend nach knapp 6 Jahren Mietzeit
verstorben.

Es ist natürlich ein wenig makaber nach Kündigungsfristen zu
fragen, aber die Kugel dreht sich ja weiter:

Laut Mietvertrag bestand eine Kündigungsfrist von 6 Monaten -
wie sieht die Frist im Todesfall aus: Muss der Erbe die 6
Monate komplett übernehmen oder verkürzt sich im Todesfalle
die Frist auf 3 Monate?

Hallo,

seit dem 01.06.2005 gilt generell eine dreimonatige Kündigungsfrist für den Mieter. Der Erbe muss kündigen und hat die Dreimonatsfrist einzuhalten.

Grüsse Günter