Hallo,
unser Mieter ist überraschend nach knapp 6 Jahren Mietzeit verstorben.
Es ist natürlich ein wenig makaber nach Kündigungsfristen zu fragen, aber die Kugel dreht sich ja weiter:
Laut Mietvertrag bestand eine Kündigungsfrist von 6 Monaten - wie sieht die Frist im Todesfall aus: Muss der Erbe die 6 Monate komplett übernehmen oder verkürzt sich im Todesfalle die Frist auf 3 Monate?
Danke für eure Hilfe.
Grüße von Lilly
Hallo,
unser Mieter ist überraschend nach knapp 6 Jahren Mietzeit
verstorben.
Es ist natürlich ein wenig makaber nach Kündigungsfristen zu
fragen, aber die Kugel dreht sich ja weiter:
Laut Mietvertrag bestand eine Kündigungsfrist von 6 Monaten -
wie sieht die Frist im Todesfall aus: Muss der Erbe die 6
Monate komplett übernehmen oder verkürzt sich im Todesfalle
die Frist auf 3 Monate?
Hallo,
seit dem 01.06.2005 gilt generell eine dreimonatige Kündigungsfrist für den Mieter. Der Erbe muss kündigen und hat die Dreimonatsfrist einzuhalten.
Grüsse Günter