Mieter Versus Untermieter

Hallo,

ich habe grade einen interessanten Fall gehört.
Ein älteres Ehepaar, beklagte sich darüber, das der Mieter , der wohl neu hinzugezogen ist, ständig ( und mit ständig ist auch STÄNDIG gemeint ) die Musik ( Richtung Punk / Heavy Metall ) die ganze Zeit soweit aufdrehte, das der noch berufstätige Mann am Abend keine Ruhe mehr finden konnte. Die Frau, die die meiste Zeit in der Regel zuhause verbrachte, musste sich Beschäftigungen außer Haus suchen um dem Lärm zu entgehen. Selbst an Geburtstagen sollen die Untermieter so laut den Subwoofer angehabt haben, das man in der Wohnung des Ehepaares kein Wort mehr verstehen konnte, sondern stattdessen darüber scherzte doch Musikwünsche bei dem Untermieter abzugeben, um die eigene Musik zu sparen.
Nachdem dieses Ehepaar nun mehrfach das Gespräch mit dem Untermieter suchte, veränderte sich der Zustand aber wohl noch immer nicht.
Ein Gespräch mit dem Vermieter des Hauses wurde der „Enthaltung durch den Eigentümer abgetan und als Begründung soll die finanzielle Lage gedient haben“ ( Wohnung leer = keine Mieteinnahmen. )
Das Ehepaar war nun langsam schon mit den Nerven am Ende und stand nun vor der Frage eines Umzugs aus der Wohnung in der sie seid über 25 Jahren wohnen. Das Ehepaar ist keineswegs gegen Party´s ( hatten selbst schon des öfteren die Polizei nach einer Feier im Haus. Kinderlärm ist kein Thema, sie lieben Kinder und haben selber Enkelkinder. ) Es geht allein um die Musik, die penetrant ständig vollkommen überzogen laut und zu den unmöglichsten Zeiten den Boden vibirieren lässt, so stark, das die Wohnqualität auch bei einem
22 jährigem Studenten die Locken bügeln würde.

Was würdet ihr diesem Ehepaar raten ?

Hallo,

Nachfrage: was verstehst du unter „Untermieter“. Wenn es sich bei dem Störenfried tatsächlich um den Untermieter des Ehepaars handelt, dann kann das Ehepaar jederzeit kündigen.

Es gibt Urteile (deren Aktenzeichen mir nicht einfallen), die besagen, dass derartiger Lärm eine Beeinträchtigung der Wohnqualität ist und Mietminderung bis zu … ich glaube 15 oder 20 Prozent zulassen.
Also:

  1. An den Vermieter einen Brief schreiben, dass zum nächsten Termin die Miete aufgrund der unzumutbaren Belastung um … gekürzt wird.
  2. Miete zurückbehalten.

Dann muss der Vermieter reagieren und den Mieter „abmahnen“.

Ich habe das pro cedere am eigenen Leibe (bzw. Ohr) erfolgreich praktiziert.

Gruß Stefan

Huhu Bitter Moon,

mit „Untermieter“ meine ich die Mieter, die „Unten Drunter“ wohnen.
Sie sollen halt so lärmen, das man oben in der Wohnung drüber kein Wort versteht. Und der eigentliche Vermieter beider Parteien gedenkt nicht irgendetwas zu unternehmen.

Gruß

Hallo,

Nachfrage: was verstehst du unter „Untermieter“. Wenn es sich
bei dem Störenfried tatsächlich um den Untermieter des
Ehepaars handelt, dann kann das Ehepaar jederzeit kündigen.