Hallo,
mal folgender fiktiver Fall angenommen:
ein Mieter baut selbst seinen Dachboden aus. Der Vermieter bezahlt nur das Material, der Mieter führt die Arbeiten selbst aus bzw. lässt sich von befreundeten Handwerkern helfen.
Die Arbeiten wurden nicht ordnungsgemäß ausgeführt. Es kommt zu Feuchtigkeit und in der Folge Schimmelbildung in der darunterliegenden Etage, weil die Dämmung nicht richtig durchgeführt wurde.
Kann der Vermieter den Mieter für den Schaden haftbar machen?
Droht dem Vermieter Ärger, wenn der Mieter sich über den Schimmel beschwert?
Danke für die Antworten im Voraus!
Holygrail
Hallo,
Kann der Vermieter den Mieter für den Schaden haftbar machen?
Nein. Vermieter hat einer Veränderung seines Eigentums zugestimmt und keinerlei Bedingungen gestellt, in welcher Art diese Veränderungen zu erfolgen haben. Er hat dem Grunde nach einen Auftrag zu einer unbestimmten Veränderung seines Eigentums erteilt (Zustimmung ist m.E. der falsche Ausdruck).
Droht dem Vermieter Ärger, wenn der Mieter sich über den
Schimmel beschwert?
Als Auslöser eines selbst verursachten Problems wird der Mieter wohl keine Möglichkeit haben, andere dafür verantwortlich zu machen.
Die Details der Absprachen wären im Falle eines Rechtsstreits sicherlich wichtig. So wie geschildert könnte ein Richter wohl nur dahingehend entscheiden: Jeder der Beteiligten hat den Schaden zu tragen, den er zu verantworten hat.
Grüße
Tommy