Hallo zusammen,
ich hoffe mir kann jemand die Sachlage erklären :
Mal angenommen ein Hausbesitzer hat 2 Wohnungen in seinem Haus vermietet, oben reine Wohnung, unten Geschäftsraum.
Mieter aus der Wohnung oben lässt Wasser überlaufen aus reiner
Unachtsamkeit, welches beim Mieter darunter im Geschäftsraum aus der Decke und direkt in die Stromverteilung läuft.
Wenn nun beim MIeter im Geschäftsraum die Sicherung immer wieder rausspringen würde und dieser ruft einen Elektriker, welcher eindeutig feststellt, das wurde verursacht durch das Wasser des Mieters darüber -
wer müsste nun die Rechnung des Elektrikers bezahlen?
Der Vermieter? Oder der Mieter des Geschäftsraums , der den Elektriker gerufen hat? Oder direkt der verursachende Mieter, welcher das ja ggf. mit seiner Versicherung klären kann?
Der Vermieter hat Möglicherweise bedenken , dass die MIeter nicht zurückzahlen könnten , falls er in Vorleistung tritt, der Elektriker .
soll ja nicht ewig auf sein Geld warten müssen…
Also mal angenommen so wäre das gewesen, wer müsste dann die Rechnung begleichen?
danke