Mieter verursacht beim anderen Mieter, wer zahlt?

Hallo zusammen,

ich hoffe mir kann jemand die Sachlage erklären :smile::
Mal angenommen ein Hausbesitzer hat 2 Wohnungen in seinem Haus vermietet, oben reine Wohnung, unten Geschäftsraum.
Mieter aus der Wohnung oben lässt Wasser überlaufen aus reiner
Unachtsamkeit, welches beim Mieter darunter im Geschäftsraum aus der Decke und direkt in die Stromverteilung läuft.
Wenn nun beim MIeter im Geschäftsraum die Sicherung immer wieder rausspringen würde und dieser ruft einen Elektriker, welcher eindeutig feststellt, das wurde verursacht durch das Wasser des Mieters darüber -
wer müsste nun die Rechnung des Elektrikers bezahlen?
Der Vermieter? Oder der Mieter des Geschäftsraums , der den Elektriker gerufen hat? Oder direkt der verursachende Mieter, welcher das ja ggf. mit seiner Versicherung klären kann?

Der Vermieter hat Möglicherweise bedenken , dass die MIeter nicht zurückzahlen könnten , falls er in Vorleistung tritt, der Elektriker .
soll ja nicht ewig auf sein Geld warten müssen…
Also mal angenommen so wäre das gewesen, wer müsste dann die Rechnung begleichen?

danke :smile:

Wer den Elektriker bestellt muss ihn auch bezahlen. Der Zahlungspflichtige kann daraufhin die Kosten beim Schadensverursacher geltend machen (hoffentlich erfolgreich).

Wer den Elektriker bestellt muss ihn auch bezahlen. Der
Zahlungspflichtige kann daraufhin die Kosten beim
Schadensverursacher geltend machen (hoffentlich erfolgreich).

Also ist -so wie es hier dargestellt wurde- der Vermieter aus der Sache auf jeden Fall raus?

Der Geschädigte kann den Schadensverursacher in Regress nehmen. Wer den Schaden letztendlich verursacht hat muss im Zweifelsfall natürlich nachgewiesen werden.

So wie der Fall geschildert wurde ist der Vermieter nicht haftbar. Bleibt für den Geschädigten halt nur noch die Sache mit dem Nachweis. Das ist aber auch nicht Sache des Vermieters.

Und wäre es nicht grundsätzlich Sache des Vermieters, die Elektrik in Schuss zu halten, so dass er vielleicht für die Reparatur als Ersatzvornahme zur Kasse gebeten werden könnte?

Und wäre es nicht grundsätzlich Sache des Vermieters, die
Elektrik in Schuss zu halten, so dass er vielleicht für die
Reparatur als Ersatzvornahme zur Kasse gebeten werden könnte?

?
Die Elektrik wurde durch eindringendes Wasser, das durch ein Fehlverhalten des obigen Mieters enstand, beschädigt.

Wo siehst Du da ein Versäumnis des VM?

Unter Umständen habe ich falsch gedacht. Es ist vielleicht nicht ausgeschlossen dass es sich so verhält:

Der Geschädigte hat einen Anspruch auf die Mietsache in einem verwendbaren Zustand. Deshalb könnte er die Kosten demnach dem Vermieter aufdrücken. Letzterer wiederum kann sich diese Kosten dann vom hier genannten Verursacher erstatten lassen. Unter Umständen ist dies der formell korrekte Weg den man nur durch eine Kostenübernahmeerklärung des Verursachers abkürzen kann.

Je mehr ich darüber nachdenke desto unsicherer werde ich gerade. Hm…

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Und wäre es nicht grundsätzlich Sache des Vermieters, die
Elektrik in Schuss zu halten, so dass er vielleicht für die
Reparatur als Ersatzvornahme zur Kasse gebeten werden könnte?

?
Die Elektrik wurde durch eindringendes Wasser, das durch ein
Fehlverhalten des obigen Mieters entstand, beschädigt.

Ja so habe ich das auch verstanden.

Wo siehst Du da ein Versäumnis des VM?

Ich sehe da gar keines.

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Marode Elektrik…
Hi,

ich bin E-Techniker. M. E. gibt es keine zugelassenen, abgenommenen Stromverteiler (Verteilerkästen), in die von oben Wasser reinlaufen kann! Eventuell hätte sich der VM (oder Ladenbesitzer) schon vorher mal um die marode Elektrik kümmern MÜSSEN! Soll das jetzt etwa der Ober-Drüber-Mieter bezahlen? - Guter Plan, laß mich raten:

Der Geschäftsraum ist ein griechischer Gyros-Grill mit einem zypriotischen Geschäftsführer?!

Gruß Herr_Schulz

wie sieht das mit altbauten aus? da geistert so einiges noch rum, wofür man heutzutage in den knast gehen würde, wenn man es so bauen würde…

Nun ja, das stimmt schon. Ist aber m. E. trotzdem kein Grund dafür, dass der Oben-Drüber-Mieter nun, aufgrund des Wassers, das im Normalfall und in diesem Zusammenhang unproblematisch wäre, die Sanierung der Geschäftsraumelektrik bezahlen sollte. Und je nach dem, was da abgeraucht ist, läuft das tatsächlich auf eine Sanierung hinaus. Ein Elektrounternehmen, dass soetwas repariert, wird in jedem Fall darauf bedacht sein, dabei alles auf aktuellen Stand zu bringen… Schon wegen der anschließenden Gewährleistung!

Gruß Herr_Schulz

Also die bei mir gerade von einem Elektriker eingebauten Verteilerdosen sind nicht wasserdicht, noch nicht mal in den Feuchträumen. Was baut ihr bei euch ein?

vnA

Hallo v-n-a,

Stromverteilung = Zähler-/Sicherungskasten
Verteilerdosen = Abzweigdosen

Es geht hier um einen Sicherungskasten, denke ich! Ein Sicherungskasten ist (bei sachgemäßem Einbau) in der Tat ansatzweise (spritz-) wasserdicht (siehe IP-Schutzarten)! Das bedeutet natürlich nicht, dass man den zum Tiefseetauchen mitnehmen kann, aber einen Wasserschaden (wie den beschriebenen-) sollte er allemal überstehen…

Gruß Herr_Schulz

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der vermieter hat sich vertraglich verpflicht, die räume bereit zu stellen. sicher muss er sich darum kümmern, das der schaden behoben wird. der anspruch besteht also gegen den vermieter.

wie der vermieter an das geld für die arbeit kommt, ist nicht problem des mieters.

Ist ein Zähler-/Sicherungskasten nicht ein Zähler-/Sicherungskasten?
In meinem laienhaften Verständnis werden Verteilerdosen zum Verteilen genutzt (Stromverteilung) und nicht zum Abzweigen. Wobei ich mich im Moment frage ob ein „Abzweigen“ nicht auch ein „Verteilen“ ist und wenn „nein“ wo denn da jetzt der Unterschied …
Ich denke es ist an dem UP-Verfasser hier für Klarheit zu sorgen.

vnA

Ein-bisschen-Ahnung (für Dich!)
„Ist ein Zähler-/Sicherungskasten nicht ein Zähler-/Sicherungskasten?“

Doch, doch, ein „Zähler-/Sicherungskasten“ ist definitiv immer ein „Zähler-/Sicherungskasten“! - Häää?

Beim „VERTEILEN“ des Stroms „ZWEIGT“ meistens ein Kabel vom Strang ab. Daher nennt man „VERTEILERdosen“ auch „ABZWEIGdosen“ Eine Dose ist immer ein zylinderförmiges, kleineres Töpfchen (meistens schwarz oder orange), dass in eine Wand eingemauert/eingeputzt wird (-> z.B. Schalterdosen für Lichtschalter). Darin sind i.d.R. nur Kabelenden und Klemmen zu finden. Wenn das Zeug nass wird, kann man´s einfach trocknen lassen und gut ist…

Ein Verteiler-/Zähler-/Sicherungskasten (ugs. VERTEILUNG genannt) ist ein größerer Kasten (meistens aus Metall, z.B. Hager, Rittal, etc.), der i.d.R. auch einer IP-Schutzart enspricht. Darin befinden sich meistens Sicherungen, Schaltuhren, Zähler, Eltakos…;
halt alles ziemlich empfindlich gegen Nässe.

„Ich denke es ist an dem UP-Verfasser hier für Klarheit zu sorgen.“

Das denke ich auch!

Gruß Herr_Schulz

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Hi,

ich bin E-Techniker. M. E. gibt es keine zugelassenen,
abgenommenen Stromverteiler (Verteilerkästen), in die von oben
Wasser reinlaufen kann!

Dann meinst du falsch.
Unterverteilungen haben in der Regel IP30.
Zudem sind oft durch dauerhafte Einwirkung von Feuchtigkeit Kriechstromstrecken zu befürchten, die nicht einfach durch Trocknung weg sind.
Und was bei NGA Adern passiert, wenn die feucht werden, solltest du wissen.