Mieter verursacht Frostschaden

Guten Tag,

ich habe da mal eine hypotetische Frage:

Wie ist das Vorgehen in einem folgenden Fall:

Ein Mieter eines Reiheneinfamilienhauses lässt bei hohen Minustemperaturen einen Aussenwasserhahn laufen und verursacht damit einen Schaden am benachbarten Reihenhaus.

Laut seiner Ausage hat er den Wasserhahn schon vor Monaten aus dem Wasserkreislauf genommen und er kann sich nicht erklären, wie es zur Öffnung und zum Wasseraustritt an dieser Wasserentnahmestelle hat kommen können.

Welche bzw. wessen Versicherung greift bei einer solchen Konstellation?

Wie sollte der Vermieter in diesem Fall vorgehen??

Vielen Dank schon mal im Vorab.

Hallo !

So schwer abzugrenzen ?

Es haftet derjenige,der es verschuldet hat.

Gegenüber dem Nachbarn haftet der Hauseigentümer selbst,er kann natürlich beim Verursacher den Schaden geltend machen.
Schaden kommt ja von Hausinstallationen,nicht direkt vom Mieter (mit Schlauch über die Terrasse gespritzt).

Aber es muss (wie stets) bewiesen werden,der Schaden sei auf Verschulden des Mieters zurückzuführen,weil der Außenhahn nicht rechtzeitig vor dem Winter abgestellt und entleert hatte.

Er sagt „habe ich längst gemacht“, es ist durch technischen Defekt wieder unter Druck gesetzt worden.

Das ist zumindest denkbar,dann wäre der Hauseigentümer wieder am Zuge.
Seine Gebäudehaftpflicht- VS sollte es dann tragen.

MfG
duck313

danke für die Einschätzung.

Für mich deswegen schwierig einzugrenzen, da ich zwar ein gut funktionierendes Gerechtigkeitsgefühl habe, was aber nicht identisch ist mit einem gesunden Rechtsempfinden.

Deine Antwort hat mir sehr geholfen, das ganze realistisch einzuschätzen.

Viele Dank!!

Na, dann sei mal gespannt, was die Haftpflichtversicherung sagt.

vnA

Hallo,

Guten Tag,

ich habe da mal eine hypotetische Frage:

Wie ist das Vorgehen in einem folgenden Fall:

Ein Mieter eines Reiheneinfamilienhauses lässt bei hohen
Minustemperaturen einen Aussenwasserhahn laufen und verursacht
damit einen Schaden am benachbarten Reihenhaus.

ich frage mich, wie ein Außenwasserhahn bei hohen Minusgraden überhaupt am Nachbarhaus einen Schaden verursachen kann.

Wenn das Wasserabsperrventil nicht abgedreht und das Wasserrohr entleert wurde, müsste es normalerweise eingefrieren.

Eine Frage dazu: wer ist dafür zuständig ?
Der Vermieter oder der Mieter ?
Evt. findet man hierzu etwas im Mietvertrag.

Laut seiner Ausage hat er den Wasserhahn schon vor Monaten aus
dem Wasserkreislauf genommen und er kann sich nicht erklären,
wie es zur Öffnung und zum Wasseraustritt an dieser
Wasserentnahmestelle hat kommen können.

Als Möglichkeit könnte ich mir nur ein erneutes aufdrehen des Wasserabsperrventils vorstellen, und dann sollte man sogar Vorsatz
annehmen können.

Eine Frage dazu: wer ist dafür zuständig ?
Der Vermieter oder der Mieter ?

Welche bzw. wessen Versicherung greift bei einer solchen
Konstellation?

Die Schadensursache ist nicht ganz klar.

Allerding wäre dies ein Fall für die Gebäudehaftpflichtversicherung.

Wie sollte der Vermieter in diesem Fall vorgehen??

Kontakt mit der Gebäude-Haftpfl. aufnehmen und den Vorfall schildern.

Vielen Dank schon mal im Vorab.

Gruß Merger

Oder waren es tiefe Plus Temperaturen? owt
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