Mieter verweigert Besichtigungstermin - was tun?

Mal folgenden Fall angenommen:

Per Gerichtsbeschluß muß ein Mieter zum Monatsende die Wohnung räumen.
Der Vermieter - wohnhaft im gleichen Haus - annonciert die Wohnung und hat 6 Interessenten. Alle möchten die Wohnung vor Vertragsabschluß besichtigen.

Der Vermieter nennt dem Mieter per Brief 48 Stunden vorher mögliche Besichtigungstermine und bittet um Antwort innerhalb von 24 Stunden. Doch der Mieter antwortet nicht.

Nun ist der Mieter sicherlich dazu verpflichtet, Termine zur Besichtigung zur Verfügung zu stellen. Was aber wenn er es nicht tut?

Muß er für den entstandenen Schaden durch Nichtvermietung aufkommen? Kann der Vermieter den Mietschaden von der Kaution einbehalten?

auch grusslos

Mal folgenden Fall angenommen:

Der Vermieter nennt dem Mieter per Brief 48 Stunden vorher
mögliche Besichtigungstermine und bittet um Antwort innerhalb
von 24 Stunden. Doch der Mieter antwortet nicht.

das gesetz spricht von mindestens 48 Stunden, wenn der Brief so knapp verschickt wurde, kann es gut sein, das die 48 Stunden bei Zugang schon nicht mehr gegeben waren

Nun ist der Mieter sicherlich dazu verpflichtet, Termine zur
Besichtigung zur Verfügung zu stellen. Was aber wenn er es
nicht tut?

wieso sollte er das müssen?

Muß er für den entstandenen Schaden durch Nichtvermietung
aufkommen? Kann der Vermieter den Mietschaden von der Kaution
einbehalten?

Nach dem Sachverhalt ist der Termin nicht richtig zugegangen und auf die Belange des Mieters bezüglich einer Terminfindung wurde nicht eingegangen. Der Mieter muss zwar dulden, aber nur im Bereicht der ihm zumutbar ist. auch ist mehr als ein Termin die Woche kaum möglich.

Sollte in dem Sachverhalt der Ton des fiktiven Vermieters ähnlich unhöflich sein, kann ich verstehen, das der fiktive Mieter das sehr locker sieht. Wenn er clever ist, ist er einfach bis zum ende des Mietverhältnis in Urlaub, was ein guter grund ist, die Termine abzulehnen.

auch wieder grusslos

auch grusslos

Seid gegrüßet oh holdes Mitglied!

das gesetz spricht von mindestens 48 Stunden, wenn der Brief
so knapp verschickt wurde, kann es gut sein, das die 48
Stunden bei Zugang schon nicht mehr gegeben waren

Der Briefträger kommt täglich um 17:30 Uhr. Der Vermieter hat den Brief um 17 Uhr in den Kasten des Mieters geworfen und erwartet eine Antwort bis 18 Uhr des nächsten Tages. Der erste der drei zur Auswahl stehenden Termine war 18 Uhr des übernächsten Tages und jeweils die 2 darauf folgenden Tage.

Mietinteressenten können meist nur nach Feierabend.

wieso sollte er das müssen?

wegen http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besich…
Das Besichtigungsrecht ist ein gesetzlicher Anspruch des Vermieter ( § 809 BGB). Der Mieter macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er vor Ablauf der Kündigungsfrist dem Vermieter eine Besichtigung der Wohnung zusammen mit Mietinteressenten nicht ermöglicht.

Nach dem Sachverhalt ist der Termin nicht richtig zugegangen

warum?

und auf die Belange des Mieters bezüglich einer Terminfindung
wurde nicht eingegangen.

warum? Der Mieter hat 3 Termine zur Auswahl erhalten.

Der Mieter muss zwar dulden, aber nur
im Bereicht der ihm zumutbar ist.

Ein einziger Sammeltermin innerhalb von 6 Monaten nach Kündigung sollte zumutbar sein.

Sollte in dem Sachverhalt der Ton des fiktiven Vermieters
ähnlich unhöflich sein, kann ich verstehen, das der fiktive
Mieter das sehr locker sieht.

Ist sachlich = unhöflich? Die Frage ist ja nicht, ob der Mieter es locker sieht, die Frage ist, welche Rechte der Vermieter hat.

Wenn er clever ist, ist er
einfach bis zum ende des Mietverhältnis in Urlaub, was ein
guter grund ist, die Termine abzulehnen.

Dann ist er nicht clever sondern unhöflich :wink:)

auch wieder grusslos

Gruß
Webbengel

auch grusslos

Seid gegrüßet oh holdes Mitglied!

moin, geht doch

das gesetz spricht von mindestens 48 Stunden, wenn der Brief
so knapp verschickt wurde, kann es gut sein, das die 48
Stunden bei Zugang schon nicht mehr gegeben waren

Der Briefträger kommt täglich um 17:30 Uhr. Der Vermieter hat
den Brief um 17 Uhr in den Kasten des Mieters geworfen und
erwartet eine Antwort bis 18 Uhr des nächsten Tages. Der erste
der drei zur Auswahl stehenden Termine war 18 Uhr des
übernächsten Tages und jeweils die 2 darauf folgenden Tage.

Man kann nicht erwarten, das Abends noch der Briefkasten geleert wird, somit war der Zugang erst am nächsten Tag. Auhc müsste der Zugang erstmal belegt werden.

Mietinteressenten können meist nur nach Feierabend.

nicht das Problem es Mieters, Besuche um/nach 18 Uhr müssen nach § 307 BGB nicht geduldet werden.

wieso sollte er das müssen?

wegen
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besich…
Das Besichtigungsrecht ist ein gesetzlicher Anspruch des
Vermieter ( § 809 BGB). Der Mieter macht sich
schadensersatzpflichtig, wenn er vor Ablauf der
Kündigungsfrist dem Vermieter eine Besichtigung der Wohnung
zusammen mit Mietinteressenten nicht ermöglicht.

dem Mieter ging kein einziger angemessener Termin zu.

Nach dem Sachverhalt ist der Termin nicht richtig zugegangen

warum?

und auf die Belange des Mieters bezüglich einer Terminfindung
wurde nicht eingegangen.

warum? Der Mieter hat 3 Termine zur Auswahl erhalten.

von denen keiner angemessen war und der erste auch noch kürzer als 48 Stunden angekündigt.

Der Mieter muss zwar dulden, aber nur
im Bereicht der ihm zumutbar ist.

Ein einziger Sammeltermin innerhalb von 6 Monaten nach
Kündigung sollte zumutbar sein.

wenn er den mal richtig angemeldet und zeitlich ok wäre.

Sollte in dem Sachverhalt der Ton des fiktiven Vermieters
ähnlich unhöflich sein, kann ich verstehen, das der fiktive
Mieter das sehr locker sieht.

Ist sachlich = unhöflich? Die Frage ist ja nicht, ob der
Mieter es locker sieht, die Frage ist, welche Rechte der
Vermieter hat.

keine, die er sich nur wünscht

Wenn er clever ist, ist er
einfach bis zum ende des Mietverhältnis in Urlaub, was ein
guter grund ist, die Termine abzulehnen.

Dann ist er nicht clever sondern unhöflich :wink:)

wenn mir jemand einen Brief einwerfen würde, das ich mich innerhalt von 10 Stunden für einen einen von 3 Terminen entscheiden soll, von den gerade mal der letzte die 48 Stunden anforderung knapp erfüllt und auch noch abends ist, würde ich das kaum als höflich bezeichnen.

hth