Mieter verweigert Zustimmung zur Hundehaltung

nabend allerseits,
folgender fall: mietpartei A zog im neunten monat dieses jahres in eine mietwohnung (plattenbau, 4.og), im mietvertrag gaben sie an, dass sie einen hund(rasse unbekannt) besitzen(und diesen natuerlich auch in die neue wohnung mitnehmen möchten). die unterzeichnung des mietvertrags ging ohne probleme über die bühne, hundehaltung schien also problemlos möglich zu sein. kommen wir nun zu mietpartei B, diese zog im zehnten monat dieses jahres in eine wohnung des selben hauses(3.og, direkt unter mietpartei A). vor abschluss des mietvertrages wurde erfragt, ob hundehaltung theoretisch möglich wäre. der vermieter meinte, es sei kein problem, nur für eventuelle lärmbelästigungen müsste mietpartei B dann den kopf hinhalten. nun, im 12ten monat des selben jahres, bat mietpartei B schriftlich um die zustimmung zu haltung eines hundes(geplant war die anschaffung eines mischlingswelpen). die antwort des vermieter kam promt: man will generell keine hunde im besagten mehrfamilienhaus(bellen, doof, etc, blabla…). als mietpartei B den vermieter an seine bindungspflicht erinnerte (einmal einem hund zustimmen, immer einem hund zustimmen, schließlich herrscht ja gleichberechtigung unter allen mietparteien), wiegelte dieser ab, mit der begründung, es mache einen unterschied, ob die mietpartei den hund bereits vorher basaß und schließlich in die neue wohnung mitbringt, oder ob es sich bei dem hund um eine neuanschaffung handelt.
nun meine frage: hat der vermieter mit dieser aussage recht? herrscht plötzlich keine gleichberechtigung mehr, wenn mietparteien bereits vorher einen hund besaßen(der vermieter muss die mietpartei mit dem hund ja trotzdem nicht nehmen, andere, hundelose bewerber, gibt es schließlich genug).
vielen dank schonmal, mfg, fL0w

Hallo,

in der Sendung „Tiere suchen ein Zuhause“ gab es letztens Ratschläge zu diesem Thema.

Zitat:

"Gleichbehandlung
Darf der Vermieter einigen Mietern in seinem Haus die Tierhaltung erlauben, sie anderen aber verbieten? Und wie sieht es aus, wenn die Wohnungen in einem Haus von verschiedenen Eigentümern vermietet werden?

Antwort:
Ein Vermieter muss alle Mieter eines Hauses gleich behandeln. Er kann also nicht dem einen Mieter einen Hund erlauben, einem anderen Mieter aber einen Hund der gleichen Größe verbieten.

Schwieriger wird es, wenn mehrere Eigentümer im gleichen Haus ihre Wohnungen vermieten. Dann kann ein Vermieter mit einer plausiblen Begründung die Hunde- und Katzenhaltung in seiner Wohnung verbieten - auch, wenn ein anderer Vermieter sie in seiner Wohnung erlaubt."

Demnach sollte eine Haltung erlaubt werden. Es wurde allerdings auch erwähnt, dass es keine dedizierten Gesetze zu diesem Thema gibt, weshalb alle Gerichtsentscheidungen immer Einzelfallentscheidungen sind. Man könnte ja vor Gericht argumentieren, dass von einem Welpen unbekannten Charakters eine höhere Gefahr im Bezug auf Belästigung und/oder Beschädigungen ausgeht als von einem erwachsenen, bereits erzogenen Tier.

Gruß,

Myriam

Hi,

in der Sendung „Tiere suchen ein Zuhause“ gab es letztens
Ratschläge zu diesem Thema.

Ja, das TV hat leider oft nicht immer recht, leider *seufts*.
(Stichwort Volksverblödung…)

Zitat:

Märchen Nr 1:

"Gleichbehandlung

Wieso sollte eine Gleichberechtigung im Mietshaus herrschen? Es reichen schon unterschiedliche Mietverträge zur Ungleichbehandlung, und alle werden rechtens ungleich behandelt.

Darf der Vermieter einigen Mietern in seinem Haus die
Tierhaltung erlauben, sie anderen aber verbieten?

Klar, es hängt doch schon von der Tierart, Volljährigkeit etc ab…

Und wie
sieht es aus, wenn die Wohnungen in einem Haus von
verschiedenen Eigentümern vermietet werden?

Dann ist die Hausverwaltung für die Durchsetzung zuständig.

Antwort:
Ein Vermieter muss alle Mieter eines Hauses gleich behandeln.

*seufts*Ü o. s. unter Märchen Nr.1

Er kann also nicht dem einen Mieter einen Hund erlauben, einem
anderen Mieter aber einen Hund der gleichen Größe verbieten.

Kommt darauf an, was im Mietvertrag steht und was für ein Hund das sein soll, Stichwort Kampfhund.

Schwieriger wird es, wenn mehrere Eigentümer im gleichen Haus
ihre Wohnungen vermieten. Dann kann ein Vermieter mit einer
plausiblen Begründung die Hunde- und Katzenhaltung in seiner
Wohnung verbieten - auch, wenn ein anderer Vermieter sie in
seiner Wohnung erlaubt."

Na ja, ist ja auch unterschiedliches Eigentum. Man möchte ja auch nicht das der Nachbar im eigenen Auto Pferdedung transprotiert… auch nicht mit einer plausiblen Begründung…kann er ja seins benutzen :wink:

Demnach sollte eine Haltung erlaubt werden.

Wonach???

Es wurde
allerdings auch erwähnt, dass es keine dedizierten Gesetze zu
diesem Thema gibt, weshalb alle Gerichtsentscheidungen immer
Einzelfallentscheidungen sind.

So eine Klage ist geeignet das Vertragsverhältnis zu belasten…

Man könnte ja vor Gericht
argumentieren, dass von einem Welpen unbekannten Charakters
eine höhere Gefahr im Bezug auf Belästigung und/oder
Beschädigungen ausgeht als von einem erwachsenen, bereits
erzogenen Tier.

Kommt, wie gesagt, auf die Tierart an. Kleine Welpen wachsen meist im restlichen Leben weiter, bis es keine Welpen mehr sind, :wink:

Frage:
Warum kauft sich eine Hundeliebhaberin nicht eine eigene Wohnung?

vlg MC