Liebe Experten,
Frau B. hat ein Haus neu vermietet. Der Vertrag läuft ab 15.6., Frau b. hat dem Mieter aber bereits einen Schlüssel überlassen, damit er mit der Renovierung beginnen konnte.
Nachdem es nun einige Anzeichen gab, dass der Mieter „nicht ganz koscher“ ist (widersprüchliche Aussagen etc.) musste die Tochter der Frau B. gestern feststellen, dass er nicht, wie in der Selbstauskunft beim Makler angegeben, Psychotherapeut ist, sondern ein sog. Schneeball- oder Pyramidensystem betreibt.
Dies ist nun für Frau B. ärger, als wenn es sich um Safeknacker-Ede handeln würde!
Was kann sie tun?
Gibt es irgendeine Möglichkeit, aus dem Vertrag herauszukommen?
Wenn nicht, soll sie so tun, als wisse sie nicht, womit der Mieter sein Geld „verdient“?
Was ratet ihr ?
Danke und liebe Grüße
Jo
Der Vertrag läuft ab
15.6
falsch! der vertrag läuft ab unterschrift - nur die gegenseitigen leistungen werden ab dem termin fällig
aber zum thema:
wenn der vertrag aufgrund der (falschen) angaben über die finanzielle situation zustande gekommen ist, dann wäre er nichtig (Amtsgericht Leer, Az.: 70 C 1237/08). inwiefern die falschauskunft über die berufsbezeichnung dazu gehört…
falsch! der vertrag läuft ab unterschrift - nur die
gegenseitigen leistungen werden ab dem termin fällig
Da haste natürlich Recht.
Womöglich verdient aber der Mieter sogar auf diese Weise mehr als auf seriöse Art…
Danke dennoch
Jo
Hallo,
das Urteil des Amtsgericht Leer wäre nur im Amtsgerichtsbezirk Leer vorerst einmal bindend, aber da gibt es sicherlich dutzende andere Amtsgerichtsurteile, die das Gegenteil erklären.
Sofern der Mieter hinsichtlich seiner wirtschaftlichen Situation keine falschen Angaben gemacht hat, hat den VM nicht zu interessieren, ob dieser sein Geld als Therapeut, Glücksbote oder Prostituierte verdient, sofern das Gewerbe nicht in der Wohnung ausgeübt wird.
Schönen Tag noch.
Hallo,
das Urteil des Amtsgericht Leer wäre nur im Amtsgerichtsbezirk
Leer vorerst einmal bindend, aber da gibt es sicherlich
dutzende andere Amtsgerichtsurteile, die das Gegenteil
erklären.
Logisch. War klar.
Sofern der Mieter hinsichtlich seiner wirtschaftlichen
Situation keine falschen Angaben gemacht hat, hat den VM nicht
zu interessieren, ob dieser sein Geld als Therapeut,
Glücksbote oder Prostituierte verdient,
DAS sind ja auch alles ehrenwere Berufe:wink:
Wenn er nun aber Betrüger, Menschenhändler oder Drogenboss ist und die VM weiß das vorher, hat sie damit verständlicherweise ein Problem.
sofern das Gewerbe
nicht in der Wohnung ausgeübt wird.
…und auch DAS ist ein Punkt. Natürlich wird das geschehen, denn viele der Abzuzockenden werden online rekrutiert.Von zu Hause aus.
Dss heißt „passives Einkommen“
Danke und liebe Grüße
Jo
Hallo,
da könnte man natürlich wie folgt argumentieren: Es geht hier nicht nur um die Lüge bzgl. der Berufsbezeichnung/ausgeübten Tätigkeit sondern darum, dass - wie Du ja auch schon richtig erkannt hast - das Geld hier offensichtlich nicht auf ehrliche Weise erworben wird. Und ein solcher Gelderwerb steht natürlich in der ständigen Gefahr, dass er von heute auf morgen vorbei ist, womit nicht nur die Mietzahlung gefährdet ist, sondern auch eine nachteilige Wirkung auf den Vermieter und dessen Objekt einher gehen. Ein Labeling des „Vermieters des Betrügers“ ist nicht ausgeschlossen, und damit wären wir bei so etwas wie „moralischen Immissionen“, die aber leider in der Rechtsprechung - vornehmlich zu Nachbarschaftssituationen - normalerweise nicht anerkannt werden.
Bliebe also die Geschichte mit der Sicherheit der Einkünfte, zu der man den Mieter natürlich mal befragen könnte, ob er bei Verweigerung des Einzugs wirklich Interesse daran hätte, dass diese gerichtsbekannt werden. Könnte sein, dass sich jemand dann die Sache recht schnell anders überlegt.
Gruß vom Wiz
Hallo,
danke, Wiz, für diese wirklich hilfreiche Antwort.
Dies wird morgen mit dem Anwalt besprochen.
So ähnlich waren auch meine „Denkprodukte“
Liebe Grüße
Jo