Hallo,
fristlos kündigen geht nicht, erst nach 2 Monaten.
Aber warum fristgerecht kündigen, wenn der Mieter schon gekündigt hat? Zahlen muss der Mieter auf jeden Fall.
Gruß
Udo
erst sollten 2 Abmahnungen ausgesprochen werden - wenn dann der Mieter nicht zahlt kann der V. die fristlose Kündigung aussprechen.
Wenn das Vertrauensverhältnis durch irgend welche Vorkommnisse gestört wurde kann auch der Mieter fristlos kündigen.
Die Zahlungspflicht besteht natürlich bis zum Ende.
Hallo, nein, der Mieter muß mit mehr als 2 Monatsmieten in Rückstand sein, damit der Vm kündigen kann. Bei ständig unpünktlicher Mietzahlung kann der Vm ebenfalls kündigen, aber das ist hier ja nicht der Fall.-
Der Vermieter könne mit einer Frist von drei Monaten auch dann kündigen, wenn der Mieter weniger als zwei Monatsmieten im Rückstand ist.
Beträgt der Rückstand weniger als eine Monatsmiete und dauert er weniger als einen Monat, dann liegt kein Kündigungsgrund vor. Urteil von 10/2012 soweit ich weiß.