Mieter weg, Schlüssel weg, Möbel noch da

Hallo,

meine Mieter haben fristgerecht gekündigt.
(Ich schreibe die Version in Kurzfassung auf.)

  1. Ab diesem Zeitpunkt wurde keine Miete mehr gezahlt.
  2. Mieter sind nicht zum Übergabetermin erschienen.Einfach verschollen.
  3. Möbel sind fast alle noch in der Wohnung.
  4. Ich besitze keinen Schlüssel, um in die Wohnung zu kommen. Um Zählerstände abzulesen, etc.

Was kann ich tun, bzw. was darf ich als Vermieter?

hallo,

evtl. beim Einwohnermeldeamt mal nachfragen…genau kann ich das auch nicht sagen. Als Vermieter würde ich in eine Vermieterverein gehen,die helfen auch…

lisa

Hallo,

meine Mieter haben fristgerecht gekündigt.
(Ich schreibe die Version in Kurzfassung auf.)

  1. Ab diesem Zeitpunkt wurde keine Miete mehr gezahlt.
  2. Mieter sind nicht zum Übergabetermin erschienen.Einfach
    verschollen.
  1. Möbel sind fast alle noch in der Wohnung.
  2. Ich besitze keinen Schlüssel, um in die Wohnung zu kommen.
    Um Zählerstände abzulesen, etc.

Was kann ich tun, bzw. was darf ich als Vermieter?

Da ja die Mieter ordnungsgemäß gekündigt haben, können Sie die Wohnung von einem Schlosser öffnen lassen. Der könnte dann auch bezeugen, wie die Wohnung hinterlassen wurde. Die Möbel würde ich dann versuchen zu verkaufen, um die evtl. noch offene Miete einzunehmen
Bassauer
Bassauer

Hallo,
ich empfehle den Rat eines Anwalts für Mietrecht einzuholen, um keine Fehler zu machen.
Gruß
Udo

Hallo, da hilft tatsächlich nur noch ein Rechtsanwalt weiter- denn die Wohnung dürfen Sie auf keinen Fall betreten, die ehemaligen Mieter könnten sonstwas behaupten, was Sie entfernt hätten. usw. Möglich wäre noch über das Einwohnermeldeamt die neue Adresse eventuell zu erfahren, um ein weiteren Termin der Übergabe zu ermöglichen. MfG Friedemann Backer

Hallo veicon,

  1. melden Sie die Sache bei der Polizei bzw. Kripo

  2. fragen Sie bei der Gemeinde bzw. bei der Bank an, von der die Miete immer kam

  3. wo her kamen die Leute - alter Wohnort, Verwandte, Bekannte, Arbeitsstelle

Wenn die Leute so sang und klanglos verschwunden sind ist was faul !
Ich denke die Polizei kann da weiterhelfen.

BG
hardy

Mahnbescheid an die letzte bekannte Adresse senden. Einwurfeinschreiben mit Nutzungsentschädigungsforderung und dem Hinweis, dass damit keine Verlängerung des Mietverhältnisses verbunden ist ebenfalss an die letzte bekannten Adresse senden. Räumungsklage bei Gericht einreichen.