hallo zusammen,
es ergibt sich folgender sachverhalt:
es gibt ein großes doppelhaus. die eine hälfte gehört frau a. sie lebt dort mit ihren kindern und ihrer mutter. auf ihrer grundstückshälfte steht im garten ein swimmingpool. die andere haushälfte gehört dem exmann von frau a. dieser lebt nicht selber in der haushälfte, sondern hat diese vermietet. nun nutzen die mieter des exmannes ohne zu fragen den swimmingpool von frau a. die mieter werden von frau a. daraufhin gewiesen, dass sie den pool nicht nutzen dürfen. die mieter erkundigen sich auch beim exmann also ihrem vermieter. dieser bestätigt die aussage seiner exfrau und teilt den mietern mit, dass sie ihre grundstückshälfte nicht zu verlassen haben und auch nicht den pool nutzen dürfen. zwei tage später feiern die mieter eine party. man widersetzt sich der nutzungsanweisung des exmannes (vermieters), betritt erneut die andere grundstückshälfte und nutzt wieder den pool. dabei werden nicht nur dinge (poolabdeckung, spielzeug) zerstört, sondern man hinterlässt auch noch einen saustall (müll, mit exkremente versehene badebekleidung). kann der exmann=vermieter seinen mietern gleich fristlos kündigen? oder muß er seine mieter erst abmahnen? vielen dank für die zahlreichen antworten.
grüße, a.