Mieter widersetzt sich anweisung des vermieters

hallo zusammen,
es ergibt sich folgender sachverhalt:

es gibt ein großes doppelhaus. die eine hälfte gehört frau a. sie lebt dort mit ihren kindern und ihrer mutter. auf ihrer grundstückshälfte steht im garten ein swimmingpool. die andere haushälfte gehört dem exmann von frau a. dieser lebt nicht selber in der haushälfte, sondern hat diese vermietet. nun nutzen die mieter des exmannes ohne zu fragen den swimmingpool von frau a. die mieter werden von frau a. daraufhin gewiesen, dass sie den pool nicht nutzen dürfen. die mieter erkundigen sich auch beim exmann also ihrem vermieter. dieser bestätigt die aussage seiner exfrau und teilt den mietern mit, dass sie ihre grundstückshälfte nicht zu verlassen haben und auch nicht den pool nutzen dürfen. zwei tage später feiern die mieter eine party. man widersetzt sich der nutzungsanweisung des exmannes (vermieters), betritt erneut die andere grundstückshälfte und nutzt wieder den pool. dabei werden nicht nur dinge (poolabdeckung, spielzeug) zerstört, sondern man hinterlässt auch noch einen saustall (müll, mit exkremente versehene badebekleidung). kann der exmann=vermieter seinen mietern gleich fristlos kündigen? oder muß er seine mieter erst abmahnen? vielen dank für die zahlreichen antworten.
grüße, a.

Hallo austral,

die Nachbarn begehen hier Hausfriedensbruch gegenüber Frau A., d.h. eine Straftat, die angezeigt werden kann.
Der Ex-Mann ist also nur indirekt betroffen und müsste seine Mieter zunächst abmahnen. Er könnte sich wohl nur auf Störung des Nachbarschaftsfriedens berufen.

Gruß!

Horst

ergänzend, die Kosten für den angerichteten Schaden dürfen die Schädiger selbst zahlen, denn dies ist nicht über die Privathaftpflicht abgedeckt.

Gruß

danke für die antworten.
grüße, a.

wird wohl Zeit für n Zaun
owt.

Tom

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der zaun ist da, leider können dreiste mieter dort rüberklettern…

der zaun ist da, leider können dreiste mieter dort
rüberklettern…

Dann frage ich mich, warum hier überhaupt der Weg über den Vermieter gewählt wird. Auch wenn ich der Meinung bin, daß0 man Streits in der Nachbarschaft mnöglicxhst friedflich lösen soll - hier ist der Übergriff derart massiv, daß eine Anzeige bei Polizei angebracht gewesen wäre.

Gruß,
Max

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… hier ist der Übergriff derart massiv, daß eine Anzeige bei Polizei angebracht gewesen wäre.

bin der gleichen Meinung wie Max … Anzeige bei der Polizei
… was soll denn noch passieren, bist du reagierst?

vielleicht übernachten die bei dir demnächst ohne fragen