Hallo.
Angenommen ein Vermieter hat in seinem eigenen Haus ein Zimmer untervermietet.
Weiter angenommen steht im Mietvertrag,daß eine Kaution in Höhe von 1 Monatsmiete zu leisten ist und die Kündigungsfrist beiderseits mit 8 Wochen vereinbart ist. (bei Konstellationen Zimmervermietung in eigenem Haus zulässig)
Nun könnte folgender Fall eintreten:
Mieter kündigt mündlich am 25.09. zum 30.09.
Der Vermieter bestätigt dann am 26.09. schriftlich die Kündigung mit dem gegenseitigen nochmals versicherten Hinweis, daß die Mietzeit nach Vertrag demnach bis zum 31.12. gekündigt ist.
In dem Kündigungsschreiben würde vereinbart, daß für den Monat Dezember die Mietkaution abgewohnt werden darf. Der Mieter stimmt dem mit seiner Unterschrift zu.
Der Mieter räumt zum 30.09 sein Zimmer aus und zahlt die Novembermiete nicht und bewohnt bereits neue Räume in einer anderen Stadt.
Mit einem Schreiben vom 21.12. verlangt nun der Mieter seine Kaution zurück und droht mit rechtlichen Schritten, weil eine Mietkaution rechtlichnicht abgewohnt werden darf.
Wie schaut so ein hypothetischer Fall nun für den Vermieter aus?
Eine Monatsmiete für November ist offen, im Kündigungsschreiben erklärt sich der Mieter mit seiner Unterschrift einverstanden, die letzte Monatsmiete mit der Kaution verrechnen zu dürfen.
Muß der Mieter nun die Kaution wieder zurückgeben und seine dann offenen Forderungen über 2 Monate einklagen?
Gruß vom Simbabwe