Hallo,
angenommen das Wassergeld wird auf personen umgelegt und eine Mieterin würde ihren Freund ständig ca 25 Tage im Monat bei sich wohnen lassen müsste man doch auch das Wassergeld mit umlegen.
Da andere Mieter bestimmt nicht damit einverstanden wären für eine weitere Person das Wassergeld zu zahlen.
Ich kann mir auch nicht vorstellen das man mit der 6 Wochen Regelung durchkommen könnte
6 Wochen bleiben eine Woche nicht kommen und dann wieder erneut 6 Wochen bleiben.
Wer weis darüber mehr
Danke
Hallo !
Wenn im Mietvertrag die Umlegung der Nebenkosten(hier Wasser) auf die Personenzahl festgeschrieben ist (üblich ist ja nach Wohnungsgröße),dann darf der VM auch nachfordern …
„Wenn nach Dauer und Häufigkeit“ des Besuchs o.ä. von einem Mehrverbrauch ausgegangen werden muss.
Die Probleme hat man aber nicht mehr,wenn man endlich Wasseruhren einbauen lässt und den Verteilmaßstab ändert und vebrauchsabhängig abrechnet.
MfG
duck313