Mieter will modernen Durchlauferhitzer

Hallo,

nun mal eine Frage zum Mietrecht. Ein potenteller Mieter (Vetrag noch nicht unterschrieben) hatte einen Besichtigungstermin um sich die inserierte Etagenwohnung anzugucken.

Nachdem er das Bad gesehen hat, wollte er wissen, ob er selbständig einen neuen Durchlauferhitzer einbauen darf. Der alte sei zu energiefressend.

Darf er etwas moderneres verlangen auch wenn es noch funktioniert?

Was sollte ich als Vermieter beachten, wenn ich es ihm erlaube? Könnte ja sein dass er plötzlich Mietminderung wegen Modernisierung beantragt o.ä.

Kennt sich jemand aus?


Gruß

Clemens

???

Bau ihm einen elektronischen Durchlauferhitzer ein, das kostet vielleicht 350€ inkl. Montage.
Erhöhe dann selber die Miete um 2€ monatlich.

Eine Mietminderung ist ausgeschlossen, wenn er selber ein funktionierendes Gerät gegen ein moderneres ersetzt.

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Soweit mit bekannt, kann ein Mieter so oder so nicht eigentständig etwas ändern und dann die Miete kürzen.

Wenn man dem Mieter erlaubt etwas zu tun, dann sollte man das eh schriftlich tun, damit es nicht zu Problemen auf beiden Seiten kommt. Darin kann man auch festhalten, dass man sich nicht, oder eben doch an den Kosten beteiligt.
Wenn der Mieter in der Lage ist (vlt. weil er Elektriker oder Installateur ist) den neuen Durchlauferhitzer selber zu montieren, dann könnte man ihm diesen auch einfach zur Verfügung stellen.
Das sollte wohl den Kostenrahmen nicht sprengen.

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Die Basisvariante eines elektronischen Durchlauferhitzer kostet bei Vaillant keine 250€.
Wenn ich gradgenaue Einstellbarkeit am Display wünsche, natürlich (viel) mehr.
Der VED E 21/7 steuert allerdings die Leistung bereits so feinfühlig, dass Duschen ohne Kaltwasserzumischung und auch bei wechselnden Durchflussraten problemlos möglich ist.

Die Arbeit sollte unbedingt vom versicherten Fachhandwerker durchgeführt werden, alles andere kommt nicht in Frage. Schleichende Wasserschäden sind extrem teuer.

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!
… und der Vermieter steht blöd da, wenn etwas schief geht und dann die Haftungsfrage auftaucht bei Folgeschäden, und das nicht nur, wenn der Mieter kein/nicht viel Geld hat…
Gtrüße

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Wenn ich die Antworten richtig verstanden habe, kann der Vermieter nicht einfach modernere Geräte verlangen. Ähnliches wäre ja gegeben wenn z.b. der Kühlschrank uralt ist.

Hab mal jedem ein Herz gegeben.
Danke für eure Einschätzung,


Clemens

Der MIETER. Der Vermieter muss ersetzen oder reparieren, was defekt ist.
Erlaube ihm den Einbau auf eigene Kosten, dann muss man Rückbau oder Verbleib beim Auszug regeln und auch, was bei Reparaturen gilt.
Schließlich könnte er ein Billigteil einbauen oder etwas Gebrauchtes.
Dann ergreife doch besser selber die Initiative, lass ein vernünftiges Produkt vom Fachmann einbauen und alles wird gut.

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Wenn der Vertrag noch nicht unterschrieben ist, gibt es ja auch noch kein Mietverhältnis. Mietrecht zieht da noch nicht.
Trotzdem der Tip, dem Rat von X_Strom zu folgen.
LG
Amokoma1

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