Hallo Zusammen,
meine Großeltern haben in Ihrem Haus mehrere Wohnungen vermietet, darunter seit ca. 3 Jahren an eine Alleinerziehende Mutter (23 Jahre/Kind 2 1/2).
Seit längerem gibt es immer wieder Probleme, sodass meine Großeltern ihr vor ca. 1/2 Jahr die Kündigung gegeben haben. Was dazu gesagt werden muss, die Miete wird vom Sozialamt bezahlt.
die o.g. Mieter weigert sich auszuziehen und seit geraumer Zeit ist auch noch ständig ihr Freund mit in der Wohnung wodurch es immer wieder tagsüber aber vor allem nachts zu Streitigkeiten zwischen den beiden kommt, es war auch schon die Polizei wegen Ruhestörung da. ich wohne nun seit ca. 1 Monat mit meinem Freund in der Wohnung darunter und es ist wirklich nicht auszuhalten. Auch die ganze Nachbarschaft kann nachts nicht schlafen weil es immer wieder zu Ruhestörungen/Geschreie kommt.
am meisten Sorgen machen sich alle um das 2 1/2 jährige Kind, da wir alle vermuten das die Mieterin und ihr Freund Drogen konsumieren.
Aber das Jugendamt scheint sich trotz mehrerer Anrufe von Nachbarn nicht wirklich dafür zu interessieren wie es dem Kind geht.
Meine Frage:
bekommt man diese Mieterin durch eine Räumungsklage endlich aus der Wohnung?
Über eine Antwort/Hilfe würde ich mich freuen
Hallo,
Eine Räumungsklage bringt ihnen leider gar nichts,das kann sich über JAHRE hinauszögern und die lachen sich eins.
Ihre Großeltern können nur bei der nächsten Ruhestörung sofort am nächsten Tag eine schriftliche Abmahnung wegen Ruhestörung als Einschreiben mit Unterschrift bei Annahme an die Person schicken.
Im Schreiben sollte enthalten sein,dass Sie nach der 3 Abmahnung fristlos gekündigt wird.
Das gleiche Schreiben sollte ans Jugendamt(zuständige Person) geschickt werden.
Holen Sie beim nächsten Streit wieder die Polizei,
und lassen Sie es sich von der Polizei bestätigen das die schon öfter anrücken mussten.Fragen Sie mal einen Polizisten ob er Drogenkonsum bei den Mietern vermutet!
Bei dem nächsten Krach, zeichnen Sie den Streit mit einem Handy oder einem Aufnahmegerät auf damit Sie Beweise fürs Jugendamt haben.
Legen Sie Fotos dem Jugendamt vor, wann der Mann in die Wohnung gegangen ist und wann er Sie wieder verlassen hat,denn wenn er zum Beispiel mehrere
gesamte Tage im Monat in der Wohnung verbringt dann wird ihr die Wohnung nicht mehr vom Amt bezahlt.
Sie brauchen für alles immer 2-3 Zeugen(andere Mieter) die ihnen beistehen.Bitte auch die anderen Mieter bei der Abmahnung als Zeugen unterschreiben lassen.
Viel Glück
monika61
Es heißt hier, dass die Mieterin nicht ausziehen will.
Ist denn dazu bereits der Mietvertrag gekündigt worden?
Gab es bereits Abmahnungen aufgrund der ewigen Störungen?
Wurde überhaupt schon irgendwas unternommen, außer ab und an mal die Polizei dort vorbei zu schicken?
Wenn nicht, dann sollte man einfach mal anfangen, erste Schritte zu unternehmen.