Mieter will nun doch nicht ausziehen

Eine Wohnung wurde fristgerecht gekündigt und der Mieter hat selbst für einen Nachmieter gesorgt.
Der Vermieter hat diesen akzeptiert und nun hat der Vermieter erfahren, dass der alte Mieter nun doch nicht ausziehen möchte.
Wie sieht die rechtliche Lage aus?
Der neue Mietvertrag wurde noch nicht unterschrieben, aber schon Vorabsprachen getroffen bezüglich Küchenübernahme usw.
Muss der alte Mieter seine Kündigung nun zurücknehmen oder muss er ausziehen?
Der Vermieter hat nichts dagegen, wenn der alte Mieter in der Wohnung bleibt.

Hallo,

mit einer wirksamen fristgerechten Kündigung seitens des Noch-Mieters ist der bestehende Mietvertrag gekündigt und gilt nach Ablauf der Frist nicht mehr. Wenn der Vermieter mit dem Weiterwohnen des Mieters einverstanden ist kann er das tun, sollte aber einen neuen Mietvertrag aufsetzen damit auch von neuem wieder die Miete und die Kündigungsfrist geregelt ist.

Der gefundene Nachmieter hätte erst nach Vertragsunterzeichnung Schadensersatzansprüche.

Grüße
Jessica

Der gefundene Nachmieter hätte erst nach
Vertragsunterzeichnung Schadensersatzansprüche.

nein, der nachmieter hat bereits vor abschluss des vertrages einen schadenseratzanspruch, wenn der vertragsabschluss konkret in aussicht stand und der abbruch der vertragsbeziehung „ohne triftigen grund“ (geringe anforderungen) erfolgte. wenn also kein günstigeres angebot seitens des altmieters vorlag bzw. der nachmieter in spe darüber nicht unverzüglich in kenntnis gesetzt wurde, besteht ein anspruch gem. §§ 311 II, 241 bgb. dieser ist der höhe nach nicht gedeckelt.