Mieter will Rechnung nicht bezahlen

Hallo Liebe Community , ich habe da mal folgendes Sachverhalt : Wir haben eine Gasetagenheizung mit Warmwasserversorgung , sprich eine Gastherme im Badezimmer . So nun hatten wir auf einmal kein warm Wasser mehr . Darauf hin haben wir den telefonischen Kontakt mit dem Vermieter gesucht, tagelang vergebens.

Nun haben wir selbstständig bei unserem Gas Wasserinstallateur angerufen , der dann auch rauskam .
Nun haben wir eine Rechnung von ca 80 Euro bekommen , die der Vermieter aber nun nicht bezahlen will da dieser Auftrag ohne seine Freigabe erledigt worden ist .
In einem Schreiben beruft er sich auf einen Paragraphen Gemäß 14 Abs . 5 , ich zitiere :
Gemäß Paragraphen 14 Abs 5 des Mietvertrages sind auch Rechnungen in der Höhe vom Mieter selber zu tragen .

So , und jetzt kommt das irritierende : Dieser Paragraph kommt nicht im Mietvertrag vor nach ausführlicher Recherche . Es gibt kein Paragraphen 14 Abs 5 im Mietvertrag.

Hätten wir echt warten müssen , bis der Herr irgendwann mal wieder erreichbar ist . Meine Meinung ist so ohne warm Wasser usw lebt sich echt schlecht , besonders wenn man eine 11 Monate alte Tochter hat .

Kann man bzw wie kann man nun weiter vorgehen im beschriebenen Fall.

Hoffe auf hilfreiche Antworten
Vielen Dank , und schönes Wochenende .

Hallo!

Bevor Du hier wieder angepfiffen wirst, weil Frage nicht nach den Formalien gestellt wurde, also unpersonalisiert, nicht „ich“ und „unsere“ sondern z.B. „wie verhält MAN sich, wenn …“.

Man darf sehr wohl Eigenvornahme(so heißt das Selbstbeauftragen vom Handwerker) einleiten, wenn der Vermieter auf dringende Schadensmeldung nicht reagiert. warum auch immer, spielt keine Rolle. Es kann sogar solche Notfälle geben,die man sogar sofort beauftragen kann und Vermieter erst danach informiert.

Dann käme es nur noch darauf an, ob man über die „Kleinreparaturklausel“ laut Vertrag die Kosten (nur bis bestimmter Höhe) tragen muss. Ist das nicht im Vertrag, dann greift das auch nicht und es wäre als Reparatur/Instandsetzung Sache des Vermieters.

MfG
duck313