Hallo Liebe Community , ich habe da mal folgendes Sachverhalt : Wir haben eine Gasetagenheizung mit Warmwasserversorgung , sprich eine Gastherme im Badezimmer . So nun hatten wir auf einmal kein warm Wasser mehr . Darauf hin haben wir den telefonischen Kontakt mit dem Vermieter gesucht, tagelang vergebens.
Nun haben wir selbstständig bei unserem Gas Wasserinstallateur angerufen , der dann auch rauskam .
Nun haben wir eine Rechnung von ca 80 Euro bekommen , die der Vermieter aber nun nicht bezahlen will da dieser Auftrag ohne seine Freigabe erledigt worden ist .
In einem Schreiben beruft er sich auf einen Paragraphen Gemäß 14 Abs . 5 , ich zitiere :
Gemäß Paragraphen 14 Abs 5 des Mietvertrages sind auch Rechnungen in der Höhe vom Mieter selber zu tragen .
So , und jetzt kommt das irritierende : Dieser Paragraph kommt nicht im Mietvertrag vor nach ausführlicher Recherche . Es gibt kein Paragraphen 14 Abs 5 im Mietvertrag.
Hätten wir echt warten müssen , bis der Herr irgendwann mal wieder erreichbar ist . Meine Meinung ist so ohne warm Wasser usw lebt sich echt schlecht , besonders wenn man eine 11 Monate alte Tochter hat .
Kann man bzw wie kann man nun weiter vorgehen im beschriebenen Fall.
Hoffe auf hilfreiche Antworten
Vielen Dank , und schönes Wochenende .