Mieter will selbst für Heizung u. Co. sorgen

Seit Januar 2001 hat meine Schwiegermutter ihr Wohn- und Geschäftshaus an ein Ehepaar vermietet, dass im Keller und Hinterhof eine Mangelstube (MV auf dem Namen der Ehefrau) betreibt und im Haus (auf den Namen des Ehemannes) wohnt. Damals wurde von beiden Seiten vereinbart, dass Betriebs- und Nebenkosten die Mieter für beide MV (inkl. Heizung/Warmwasser) eigenverantwortlich sorgen wollen. Dies ging auch einige Jahre gut.

2006 haben die Mieter um schriftlich eine Änderung der Mietverträge gebeten, ein Wechsel der MV. Dieser Bitte ist meine Schwiegermutter nachgekommen. In den neuen MV wurde auf den ursprünglichen MV hingewiesen, nur leider wurde hier der schriftliche Zusatz, dass die beiden Parteien sich weiterhin selbst um die Heizung und Co. kümmern nicht direkt mit rein geschrieben worden. Mündlich wurde es und wird es immer noch so besprochen.

Zwischenzeitlich hat sich das Ehepaar scheiden lassen, er bewirtschaftet noch immer die im Keller und Hof befindliche Mangelstube. Sie ist Rentnerin und bewohnt allein das 120 qm Haus. Die Mieterin sagt, sie würde kein Wohngeld o.ä. erhalten.

Seit ca. einem Jahr kann sie sich die Heizkosten nicht mehr leisten und hat meine Schwiegermutter gefragt, ob sie nicht Öl tanken könnte und sie würde ihr das dann wieder zurückzahlen. Dies ist auch geschehen. Die Mieterin hat in acht Monaten 3000 Liter Öl verbraucht und kam jetzt wieder an um nach weiterem Öl zu fragen.

Nun sind wir uns nicht ganz schlüssig wie wir uns zu verhalten haben. Die Mieterin hat von dem ersten Vorgestrecktem Öl die Hälfte bereits zurückgezahlt. Im normalen Fall wissen wir, dass dem Mieter eine warme Wohnung zusteht, aber hier wurde es doch anders verhandelt.

Hallo Lucky,

der neue MV mit dem Verweis auf den unsprünglichen Vertrag ist meines erachtens wirksam.

Die Mieterin/Rentnerin würde (wenn sie eine kleine Rente hat) auf jedenfall Wohngeld + Grundsicherung erhalten, wenn Sie eine kleinere Wohnung anmietet. Oder wohnt die Geschiedenen noch zusammen - WG?
Für eine Einzelperson ist 120m² Wohnfläche zu groß.
Kann die Mieterin Untervermieten ? Um die Miet-, Neben- + Heizkosten zu berappen.

Ist deine Schweigermutter im Mieterverein /
Haus & Grundbesitzer Verein ?
Ansonsten kann Sie sich bei der Verbraucherzentrale erkundigen (kostengünstiger als ein Anwalt).

Sorry, leider kann ich dir nicht sehr weiter helfen.

Viel Glück, Kaffee

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Hallo lucky24,
in der Regel ist es tatsächlich so, dass der Vermieter sich um Beriebskosten und Heizkosten kümmert und Ende des jahres eine Abrechnung erstellt, die aussagt ob der Mieter etwas wieder bekommt, oder nachzahlen muss. Aber in deinem Fall ist eine Sonderregelung getroffen worden. Ob diese Regelung Bestand hat kann ich nicht sagen.Hier spielt vielleicht auch ein Gewohnheitsrecht mit rein. Aber da dein Artikel sehr komplex ist, würde ich Dir raten, dass Du das mit einem versierten Anwalt beredest. Mit versiert meine ich einen Anwalt, der sich auf Mietrecht spezialisiert hat. Eine Anfrage kostet nicht so viel, vielleicht ist deine Schwiegermutter auch in der Rechtschutzversicherung? Um das Mietverhältnis nicht zu trüben, muss die Mieterin erstmal nichts davon erfahren.
Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.

LG minna44

Hallo lucky24,

das Ganze scheint mir ziemlich vertrackt. Ich weiß ja nicht, worauf die Änderung des MV beruht, nehme aber erstmal an, dass der Ehemann weiter der Mieter der Wohnung ist!?

In meinen Augen wäre dann er für das Öl oder das Geld dafür verantwortlich.

Ich kann hier aber auch nur mit Logik argumentieren, da die Sache wirklich schwierig ist und ich kein Rechtsanwalt. Ich würde mich an der Vermieterbund wenden, der sicher mehr dazu sagen kann.

Es tut mir leid, dass ich nicht weiter helfen kann.
Grüße
E. Gluth

Hallo Kaffee,

danke für die Antwort. Die Mieterin bekommt lt. ihrer Aussage ca. 700 Euro Rente, sie wohnt nicht mehr mit ihrem Mann zusammen, Untervermieten geht schlecht.

Im Mieterverein ist meine Schwiedermutter bislang noch nicht auch im Haus & Grundbesitzer Verein nicht (kannten und brauchten wir zum Glück bislang nicht). Die Idee mit der Verbraucherzentrale ist gut.
Gruß
Lucky

Hallo,

danke für die Antwort, die Änderung hat nur einen Wechsel der beider Parteien gehabt, erst war die Frau die Mieterin für den Laden und der Mann für die Wohnung.

Gruß
Lucky

Hallo lucky24,

Tut mir leid, aber kann in diesem Fall nicht helfen.

MfG
winfried Lauer

Hallo, tut mir wirklich leid,aber da kann ich Ihnen nicht weiterhelfen. Ich denke das ist etwas für einen Anwalt.
Viel Glück, alles Gute!!