Mieter will Wohnung nicht trotz Mietvertrag

Hallo Zusammen

Ich habe am 28.08.2011 eine Wohnung zum 01.09.2011 vermietet.Der mietvertrag ist auch am 28.08.2011 von beiden Parteien unterschrieben worden. Heute war der Mieter da um auszumessen was er alles an Farbe usw braucht. Er fragte mich ob er die Dunkle Decke mit weißem Lack streichen kann und ich sagte ihm nein die Decke darf nicht gestrichen werden da SIE neu ist. jetzt sagte er mir das er die Wohnung nicht mehr nehmen würde. Was kann ich tun???

PS: Ich habe ihm gesagt die Miete muss er trotzdem Zahlen

Er hat die Wohnung gemietet wie besichtigt - also mit dunkler Decke. Sie können einem Mieter die farbliche Gestaltung seiner Wohnräume nicht vorschreiben, höchstens eine Vereinbarung über die Farbgestaltung bei Rückgabe treffen, was aber rechtlich auch recht umstritten ist. Der Mietvertag kann frühestens zum 31.12.2011 gekündigt werden; bis dahin ist die Miete einschließlich der vereinbarten Nebenkosten und die Leistung der Kaution zu erbringen. Verrennen Sie sich nur nicht in einen finsteren Deckensanstrich!

Ich würde sagen Decke streiche lassen! Derartige Vorschriften taugen nicht für ein gutes Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter! Steht es im Mietvertrag, dass er es nicht darf???
Ansonsten kann man natürlich auf die Miete bestehen, solange bis der Mieter kündigt - Vertrag ist Vertrag.

Hallo, nach meiner Kenntnis der Materie muss sich der Mieter an den Mietvertrag halten. Der Mieter hätte vor Abschluß des Mietvertrages darauf hinweisen müssen, daß er die Decke hell streichen will- eine dunkle Decke fällt so in´s Auge, daß der Mieter nicht sagen kann, er hätte von nichts gewusst, bzw. Sie hätten ihn auf diese Tatsache nicht extra aufmerksam machen müssen. Er kann nicht 2 Tage vor Mietbeginn deswegen „aussteigen“. Er könnte aber kündigen mit der 3Monatsfrist.-

Jedoch gebe ich folgenden Rat: Lassen Sie ihn doch die Decke hell streichen, auch wenn diese neu angelegt ist! Wenn er bei Auszug den jetzigen Zustand wieder herstellt, wozu er verpflichtet ist, ist ja gut. Behalten Sie solange die Kaution ein, bis die Decke wieder so aussieht, wie momentan, andernfalls verwenden Sie die Kaution zum Zahlen der Handwerkerrechnung.-
Sie hätten damit im Grunde sehr wenig Risiko einzugehen, stünden aber (moralisch/menschlich) gut da und hätten ziemlich sicher einen zufriedenen Mieter gewonnen, und das ist Gold wert heutzutage.

  • Dies als mein ganz ehrlicher Rat.-
    Gruß, Achim

Danke für die Info, Er sagte mir er will die DECKE in Lack weiss streichen und dafür ist das Holz was an der DECKE hängt nicht zugelassen. Ich habe ihm von Vorne rein gesagt die WOHNUNG ist DUNKEL und die DECKE darf nicht Gestrichen werden. Aber er will den Mietvertrag nicht einhalten. Kann ich dagegen RECHTLICH angehen???

Hallo

Ganz ehrlich: wer ihnen auf ihrem Eigentum auf die Weise kommt - raus mit ihm!! So einer macht nur Ärger.
Aber zur Situation: Der Mietvertrag ist unterschrieben und wenn darin nichts anderes steht hat er 3 Monate Kündigungsfrist. Also muss er in jedem Fall zahlen. Tut er es nicht - Verzug setzen (schriftlich) und ggf. verklagen.
Aber als Vermieter sollten sie sich unbedingt im Mietrecht aufschlauen.
Das hier ist Handwerkszeug.
MFG

Vippi

Ps: zur Decke: Sie müssen sich im Mietrecht für Gewahr werden, dass das Objekt zwar ihr Eigentum ist, aber der Mieter viele Rechte hat die Sie zu Kompromissen zwingt.
Er könnte die Decke streichen wenn nicht im Vertrag Anderes steht.
Er muss bei Mietende aber alles im Ursprungszustand zurückgeben. Tut er es nicht haben sie die Kaution. Reicht die nicht aus um Schäden wie ne lackierte Decke zu beheben haben sie Anspruch auf bspw. den Restbetrag und ggf Mietausfall wenn die Wohnung wegen Bauarbeiten nicht vermietet werden kann.
Wenn er streicht dann streicht er. Am längeren Hebel sind aber am Ende sie.

Finden Sie sich aber auch damit ab dass Mieter vieles tun dürfen was nicht gefällt.
MFG

Vippi

Hallo, wenn der Mieter vor Vertragsabschluß davon wusste, hätte er eben den Vertrag nicht unterzeichnen dürfen. Er muß die Miete zahlen, ob er einzieht oder nicht. Wenn die Septembermiete bis einschl. 3.9.11 (d.h. nach Ablauf von 3 Werktagen, Samstag zählt hier als Werktag) nicht bei Ihnen eingegangen ist, mahnen Sie schriftlich per Einschreiben und setzen eine Zahlungsfrist (etwa 2 Wochen). Danach mahnen Sie erneut. Sollte auch die Oktobermiete nicht kommen, können Sie fristlos kündigen, den Schlüssel zurückfordern und die Whg. an eine andere Person vermieten.- Bleiben Sie sachlich.
Gruß, Achim