Mieter wohnt hier und verweigert Mietvertrag

Hallo,
ich habe seit Anfang dieses Monats ein Zimmer in meiner Wohnung vermietet. Mündlich wurde verabredet, dass wir Ende des ersten Monats schauen, ob wir miteinander klar kommen und wenn nicht, dass sie dann drei Monate Zeit hat, sich etwas anderes zu suchen. Und wir haben vereinbart, dass wir in den ersten Tagen ihres Einzugs einen richtigen schriftlichen Mietvertrag machen.
Nun ist es zwischen uns während der ersten Tage ihres Einzugs extrem eskaliert, das Vertrauen ist total hin und seit ein paar Tagen möchte ich den Mietvertrag mit ihr machen, aber das hat bisher noch nicht geklappt, obwohl ich ihr schon ein paar Deadlines („aber bis spätestens morgen Abend will ich das unterschrieben haben“) gemacht habe.

Ich war sehr dumm und hatte ihr bei unserer mündlichen Vereinbarung einen handschriftlichen Vierzeiler geschrieben, in dem steht, dass sie das Zimmer haben kann (unsere Namen, Adresse, Mietbeginn und Miethöhe), weil sie aus einer - wie sie sagte - schlimmen Wohnsituation kam und eine Sicherheit wollte, dass das wirklich klappt (ich war den nächsten Tag auch in den Urlaub gefahren, bis kurz vor ihrem Einzug).
Ich habe aber rein gar nichts von ihr - und sie lässt mich in aller Seelenruhe zappeln, sie hat ja auch das Handschriftliche (behauptet zwar, sie hätte es bei Einzug weggeworfen, aber…).

Wie kann ich einfordern, dass sie mir einen Vertrag unterschreibt?
Ich renne ihr seit Tagen nur hinterher und ich finde es ziemlich seltsam, dass ich als Vermieterin sie um einen Vertrag beknien muss.

Nicht, dass ich wollen würde, dass sie hier einen Tag länger wohnen bleibt als nötig, aber ich komme mir sehr hilflos vor in meiner eigenen Wohnung mit einem Menschen nach Tagen der Eskalation ohne irgendetwas in der Hand.
Ich kann ja nicht mal schriftlich nachweisen, dass sie hier wohnt.

Also: Wie fordere ich ein, dass sie einen Vertrag unterschreibt?

Ich bin für Antworten sehr dankbar! Für mich ist die Situation unerträglich.

Hallo,

wieso willst du einen Mietvertrag von ihr, wenn du eigentlich nicht mit ihr wohnen willst? Du willst sie doch so schnell wie möglich loswerden. Wenn sie erstmal Mieterin ist (darfst du überhaupt untervermieten? oder ist es Eigentum?), dann wird es schwieriger sie raus zu schmeißen.
Mit etwas Glück, kannst du sie so vor die Tür setzen. Oder du kannst sie „motivieren“, so schnell wie möglich sich was neues zu suchen. Ohne Vertrag ist sowas ja relativ einfach…

Und vielleicht erklärt ihr Verhalten auch ihre „schlimme Wohnsituation“.

Haelge

Ohne Vertrag ist sowas ja relativ einfach…

stimmt. leider braucht man aber kein papier mit irgendwelchen zeichen drauf, um einen vertrag zu schließen. soll heißen: auch hier gibt es einen vertrag, wenn auch keinen schriftlichen.

Servus,

Ohne Vertrag ist sowas ja relativ einfach…

Weshalb ohne Vertrag?
Ein mündlicher Vertrag ist auch einer!

Grüße,
Tinchen

… mit allen damit einhergehenden Problemen der Beweispflicht für beide Seiten.

vnA

Hallo Haelge,
danke für Deine Antwort.

Es ist Eigentum, die letzten Monate nach Kräften renoviert und jetzt das.

Ich dachte mir, weil wir eine mündliche Vereinbarung haben ist das so etwas wie ein Vertrag. Ich gehe davon aus, dass sie das als Argument nimmt, wenn es darauf ankommt - und womöglich diesen kleinen handschriftlichen Vertrag plötzlich wieder aus dem Hut zaubert.
Im Gegenzug habe ich aber glaube ich ohne schriftlichen Vertrag keine Möglichkeit, meine Miete einzufordern (die ja auch noch nicht überwiesen ist).

Also irgendwie habe ich Angst, dass sie sich weit über den vereinbarten Zeitpunkt breit machen kann, eventuell ohne jemals Miete zu zahlen.

Also hätte ich am liebsten einen befristeten Mietvertrag von vier Monaten (was ja der Verabredung entsprechen würde: „Den ersten Monat schaun mer ma, wie’s läuft, und läuft es nicht, haste noch drei Monate für den Auszug.“)

Meine Mitbewohnerin sagt, dass sie sowieso in dem Zeitraum ausziehen will, am besten sogar früher. Irgendwie glaube ich es ihr aber nicht oder will nicht mit der Unsicherheit leben ohne etwas Schriftliches, ich habe ihr schon alle möglichen Formulierungen vorgeschlagen, die da sagen, dass sie spätestens nach den vier Monaten auszieht und aber auch jederzeit früher ausziehen kann. Will sie alles nicht.

Sicher bin ich mir aber auch nicht, ob ich mir mit einem unbefristeten Vertrag nicht noch mehr Probleme einhandle als ich jetzt schon habe.

Tja, was mache ich nur jetzt.

Heißt mündlicher Vertrag: Der Mieterin kann nun sehr schwierig gekündigt werden und die Vereinbarung mit der „Probezeit“ ist null und nichtig (hab gelesen, dass Zeitverträge nicht mündlich abgeschlossen werden können), aber Vermieterin bekommt keine Kohle, weil sie keine Summe schriftlich fixiert in der Hand hat?

Hallo!
Ist das Zimmer möbliert oder unmöbliert vermietet? Es besteht ein Mietvertrag, wenn auch in mündlicher Form, so daß zunächst mal die Regelungen des BGB gelten. Bei möbliertem Wohnraum in der Wohnung des Vermieters ist die Kündigung jeweils am 15. zum Ende des Monats möglich. Sprich: wenn Du ihr in diesem Fall umgehend kündigst (schriftlich!) bist Du sie Ende des Monats los…

@rotelwoo
Bevor Du jemanden bei Dir aufnimmst, hättest Du Dich mit dem Deutschen Recht befassen sollen, denn natürlich ist auch ein mündlicher Mietvertrag gültig - eben nur nach dem „nackten“ BGB > ab § 535, falls Du nichts für Dich besseres durch einen schriftlichen Mietvertrag beweisen kannst.
Daher fixiert man Vereinbarungen eben üblicherlicherweise vertraglich bevor man sein Eigentum anderen zur Nutzung überlässt.

Stellt man sich auf den Standpunkt: es besteht ein Mietverhältnis, dann ist grundsätzlich auch ein angemessenes Nutzungsentgeld zu zahlen (auch wenn die Höhe nicht vertraglich bestimmt ist) und das Mietverhältnis ist dann eben nur unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen auch wieder zu kündigen.

Wenn die Situation so verfahren ist, stellt sich aber die Frage, warum überhaupt noch einen Mietvertrag abschliessen und das Mieterhältnis fortsetzen?

Denn wenn noch keine Miete geflossen ist, dann würde es ja auch der Mieterin schwerfallen zu beweisen, dass hier überhaupt ein Mietverhältnis (also Nutzungsanspruch gegen Nutzungsentgeld) besteht.
Eine schlichte Aufnahme in die eigene Wohnung wegen einer akuten Notsituation könnte ja auch einfach wieder beendet werden.
Oder könnte sie etwa aus dem Handschrift-Zettel Ansprüche auf eine Mietüberlassung ableiten?

Hallo,
ja, an den mündlichen Vertrag hätte ich mich auch gehalten. Aber nach dem, was die letzten Tage passiert ist, habe ich ihr alles zugetraut und ehrlich gesagt habe ich keine Lust darauf auf Anwaltskämpfe über Monate. Deshalb der Vertrag.

Entgegen aller Vermutung und aber hartem Kampf habe ich jetzt auch einen unterschriebenen Vertrag von ihr, befristet und mit vorheriger Kündigungsmöglichkeit ihrerseits innerhalb der Vertragslaufzeit. Ich möchte ihr den Auszug ja möglichst angenehm gestalten.
Damit ist das Kapitel für mich abgeschlossen.

Ich danke Euch allen für Eure Antworten!

Und ja, ich habe etwas draus gelernt. Fünfzehn Jahre WG-Leben sind gut gegangen, aber diese Erfahrung reicht, um nie mehr wieder jemanden meinen Schlüssel in die Hand zu drücken, bevor ich keinen unterschriebenen Vertrag habe.

Habt einen schönen Tag!

also ich würde mal mit dem Förster sprechen :wink: