Mieter-Wohnungsauszug

Ein Mieter hat DDR Mietvertrag aus dem Jahr 1968 und zieht aus. Muß er die selbst eingebauten Fliesen in der Küche umd im Bad sowie die selbst eingebaute Heizung (beides ohne eine schriftliche Genehmigung) nach Auszug wieder entfernen? Dazu sind Wand- u. Fußbodendurchbrüche wieder durch den Mieter zu schließen?!

Hallo

Soweit mir das bekannt wäre, wäre dies nach alten DDR Recht zu betrachten. Mal sehen ob sich da ein Experte findet.

Im Westen gilt imho noch der Grundsatz:
Wurde ein Wohnung auf ein hoheres Wohnniveau gebracht worden, kann kein Rückbau verlangt werden.
Der VM sollte froh sein, dass eine Heizung vom M installiert wurde, werweisswie die Wohneinheit heute sonst aussehen würde…

vlg MC

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