Eigentlich wollte ich letzte Woche ein Haus kaufen (Notartermin war Donnerstag), Nur hatten wir an dem Samstag vorher eine Unterhaltung mit den Mietern des Hauses(nicht Verkäufer!), die uns gesagt haben „das sie nicht ausziehen werden, selbst wenn wir deren Mietvertrag kündigen (wegen Eigenbedarf). Sie hätten eine Kündigungsfrist von 6 Monaten, doch das würde sie nicht interessieren. Und sie wollen noch mind. 2 Jahre drin wohnen! Und würden sie auch, da Räumungsklagen zwischen 3 und 5 Jahre dauern und wir auf den Kosten dafür sitzenbleiben würden!“
Stimmt das? Kann man da nix machen? Wofür gibt es Kündigungsfristen etc.? Wir geh`n finanziell kaputt, falls wir Haus UND Wohnung bezahlen müssen!
Hallo,
die Sache mit Mietern im zu erwerbenden Haus ist eine ganz üble und leider von Verkäufern häufig gestellte Falle. Ohne bereits ausgesprochene Kündigung/Aufhebungsvertrag (zur Abkürzung der Kündigungsfrist) sollte man schon mal gar keine Immobilie zur Selbstnutzung kaufen. Und selbst dann geht man natürlich das Risiko ein, dass der Mieter nicht freiwillig rausgeht. Daher schon mal richtig, dass du Kontakt mit den Mietern gesucht hast. Und wenn die tatsächlich so übel drauf sind, dann kann ich dir nur raten, die Finger von der Sache zu lassen. Wie lange es tatsächlich dauert, die Mieter rauszubekommen, kann dir niemand vorher so ganau sagen, weil Gerichte unterschiedlich belastet sind, und es durchaus auch Situationen gibt, wo mangels anderer Wohnmöglichkeiten (z.B. für große Familien) diese dann trotz Räumungstitel vom Sozialamt in die ursprüngliche Wohnung wieder eingewiesen werden. Das kann also tatsächlich eine längere und insbesondere auch teure Aktion werden. Und kommt es dann endlich zum Auszug, weißt du auch nicht, ob dir nicht als Abschiedsgeschenk noch eine vollkommen verwüstete Bude überlassen wird. Klar, dann hast du Schadenersatzansprüche, aber auch denen rennst du zunächst für teuer Geld hinterher, und wenn der Schuldner dann blank ist, legst du dabei schlussendlich nur drauf.
Eine Verwandte kam letztens auch mit einem Kaufvertrag an, in dem es eine Klausel gab, dass die bisherige Mieterin auf einen Heimplatz warten und sodann ausziehen würde. Da konnte ich nur die Hände über dem Kopf zusammenschlagen über so viel Unverbindlichkeit. Da wird jetzt ohne ausgesprochene Kündigung/Aufhebungsvertrag gar nichts mehr unterschrieben, und wenn es mit einem Auszug bis spätestens Ende I/04 nichts wird, wird eine von mir noch zu formulierende Klausel in Kraft treten, nach der dann saftig Schadenersatz und Vertrgsstrafe fällig werden wird, außerdem machen wir den Vertrag auch nur, wenn es einen Sicherheitseinbehalt gibt, der erst nach Auszug der Mieterin an den Verkäufer geht. Will der dann zu diesen Konditionen nicht mehr, dann war es das. Stress mit solchen Konstellationen habe ich schon zu oft erlebt, als dass ich einem Mandanten nicht drastisch genug klar machen könnte, was ihm andererseits passieren kann.
Gruß vom Wiz
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Hallo,
ich kann nur den Worten von Joerg folgen. Finger weg von solchen Immobilien, bei denen der Mieter nicht bereits schriftlich seinen Auszug erklärt hat.
Gruss Günter
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